Schule nach den Osterferien [NRW u.a.]

  • Ich verstehe die ganze Diskussion nicht mehr. Ehrlich. Ob ich da fein raus bin, oder wann der "Bengel" sich angesteckt hat, ist doch eh nicht zu prüfen. mit 12-15 Schülern in der Klasse kann man noch gut beaufsichtigen, mit 30 wird das da schon deutlich schwieriger, vor allem, weil man die Tests auch vorbereiten und irgendwie verteilen muss. Ach ja, und jetzt noch Bescheinigungen ausfüllen. Da kommt eh keiner an und sagt, der hat sich bei Ihnen getestet und jetzt ist er positiv mit COVID 19.

    Bitte. Die ganze Sache ist doch, bei Licht betrachtet, eh nur eine Farce und Politik. Das Spiel spielen wir dann halt mit. Wer die Musik bezahlt ;)

  • Gilt dort auf dem Pausenhof bei Euch nicht die gleiche Maskenpflicht wie im Gebäude?

    Ja, aber dort kann besser Abstand gehalten werden, als bei 20-30 Mann im Klassenraum.

    Draußen ist Essen bei Wahrung des Abstands erlaubt.

    (Ich erwähne nicht, dass diese dann vor die Schule gehen und es dann eh egal wird, weil wir keinen Einfluss mehr haben)

  • Ob ich da fein raus bin, oder wann der "Bengel" sich angesteckt hat, ist doch eh nicht zu prüfen.

    Für mich ist auch nicht wichtig, ob mich später jemand verklagen kann. Das wird nämlich nicht passieren. Für mich persönlich ist wichtig, dass ich nicht aktiv dazu beitrage, dass jemand seine Plörre durch die Gegend hustet, weil er ja "ein Zertifikat hat". Ich möchte nicht aktiv mit meinem Handeln unterstützen, dass fahrlässig gehandelt werden kann oder das sich der Scheiß nochmal verbreiten kann. Dazu habe ich viel zu lange mit zwei Kindern zuhause Homeschooling/Betreuung gemacht und Distanzunterricht vorbereitet. Ich möchte diese Scheiße aus den vergangenen Monaten nicht mehr - und schlecht durchgeführte Tests sind wie keine Tests!

  • Das Spiel spielen wir dann halt mit. Wer die Musik bezahlt

    Wenn jemand die zehnte Lernstandserhebung verlangt oder die zwanzigste Statistik und ich dafür bezahlt werde, stimme ich dir zu. Hier trage ich aber aktiv dazu bei, das mein persönliches Wohlbefinden sich verschlechtern kann, weil irgendwelche Deppen sich "freitesten" können. Da spiele ich die Musik dann nicht mehr mit.

  • Sehe ich deutlich anders und mein AG auch und damit bin ich dann dabei raus.

    Du bist echt unfassbar. Ich schreibe es mal anders: Deine Formulierung sagt, dass ein sicherer negativer Test auch ohne korrekte Durchführung garantiert werden kann. Dein AG macht das aus politischen Gründen - warum du das denkst, erschließt sich mir nicht.


    Edit: Es ist denke ich sinnlos.

    Einmal editiert, zuletzt von Kalle29 ()

  • Siehst du und das sehe ich anders, lieber durchgeführte Tests und davon ein paar schlecht, als keine Tests.

    Edit: Keine Lust mehr auf sowas - Diskutieren bringt eh nix

    Einmal editiert, zuletzt von Kalle29 ()

  • Du bist echt unfassbar. Ich schreibe es mal anders: Deine Formulierung sagt, dass ein sicherer negativer Test auch ohne korrekte Durchführung garantiert werden kann. Dein AG macht das aus politischen Gründen - warum du das denkst, erschließt sich mir nicht.


    Edit: Es ist denke ich sinnlos.

    Wie kommst du auf so eine merkwürdige Interpretation meiner Aussage? Ich sage, dass man auch mit einigen falsch ausgeführten Tests mehr finden wird als ohne Tests. Und ein negativer Test garantiert auch nicht, dass du nicht krank bist oder ansteckend.

    Es ist nur unwahrscheinlicher, dass du jemanden ansteckst.

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    Gab es bei euch schon irgendwo die von Herrn Richter versprochene SchulMail zu den Zeugnisübergaben? Wir haben noch keine erhalten. Nur Eltern und SuS wäre ja wohl komisch. In der CoronaSchVO steht nur das hier:

    9. bis einschließlich 11. Juli 2021 ausschließlich interne und jeweils einmalige, selbst organisierte Feste von Schulabgangsklassen oder -jahrgängen außerhalb von Schulanlagen und Schulgebäuden mit Negativtestnachweis und ohne Einhaltung des Mindestabstands unter Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit, wenn durch besondere Maßnahmen gewährleistet ist, dass an diesen Veranstaltungen ausschließlich die Mitglieder der jeweiligen Abschlussklasse oder des jeweiligen Abschlussjahrgangs teilnehmen, wobei die zuständige Behörde über die Veranstaltung mindestens zwei Werktage vor der Veranstaltung zu informieren ist,


    10. bis einschließlich 11. Juli 2021 Abschlussfeste von Vorschulkindern innerhalb und außerhalb der Einrichtungen mit jeweils höchstens zwei erwachsenen Begleitpersonen pro Kind, Geschwistern, Erzieherinnen und Erziehern mit Negativtestnachweis und ohne Einhaltung des Mindestabstands unter Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit, wobei Geschwister bis zum Schuleintritt von dem Testnachweiserfordernis ausgenommen sind und die zuständige Behörde über die Veranstaltung mindestens zwei Werktage vor der Veranstaltung zu informieren ist.“


    Zu den Zeugnisübergaben in den oberen Jahrgängen finde ich nichts in der Verordnung, der Punkt 9. bezieht sich ja auf Feiern außerhalb der Schulgebäude.

    Bin mittelprächtig sauer, dass mal wieder auf Twitter eine zu knappe Info rausgehauen wird und die Schulen noch keine genauere Info haben.


    Edit: Muss mich korrigieren, in der neuen BetrVO findet sich:

    „Veranstaltungen zur Zeugnisübergabe für Abschlussjahrgänge sind nach den Maßgaben für Kulturveranstaltungen in § 13 der Coronaschutzverordnung zulässig, wobei die Höchstteilnehmerzahl im Bedarfsfall so erhöht werden kann, dass neben den

    Schülerinnen und Schülern sowie Lehrpersonen der Abschlussjahrgänge auch jeweils bis zu zwei erwachsene Begleitpersonen teilnehmen dürfen. Immunisierte Personen dürfen zusätzlich teilnehmen.“


    Was ist dann aber mit Geschwistern und/oder Freunden, die noch nicht volljährig/erwachsen sind? Dürfen die zusätzlich kommen?

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Was ist dann aber mit Geschwistern und/oder Freunden, die noch nicht volljährig/erwachsen sind? Dürfen die zusätzlich kommen?

    Nein, schon nach der Verordnung sind diese ausgeschlossen, da darf eigentlich auch keine Oma kommen nach, nur die betreffenden Schüler an minderjährigen (es sei denn die anderen sind schon zweimal geimpft (kann ja ab 16 sein).

  • Nein, schon nach der Verordnung sind diese ausgeschlossen

    Du hast die VO nicht richtig gelesen/verstanden und beziehst dich vermutlich auf diese Twittermeldung oder auf die Feiern unter 9.

    Das habe ich aber nicht gemeint: es geht mir um Zeugnisübergaben. Bei diesen greift der Passus aus der BetrVO s.o.

    So wie ich es jetzt verstehe, dürfen diese Übergaben unter denselben Bedingungen wie Kulturvernstaltungen (§13 CoronaschVO) stattfinden und im Ausnahmefall, also falls es die SchVO nicht hergibt, dürfen bis zu zwei erwachsene Begleitpersonen dabei sein.

    Was mit den nicht erwachsenen Begleitpersonen ist, wird nicht erwähnt, also müssten die unter die Personenbegrezung der SchVO §13 fallen, oder?

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Stimmt, nach der Verordnung dürften nicht mal Eltern teilnehmen (aber dann wäre es auch außerhalb der Schule), also ist die Ausnahme, dass sie teilnehmen dürfen. Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, dass Geschwister noch irgendwo erlaubt sind.

  • Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, dass Geschwister noch irgendwo erlaubt sind.

    Aus der CoronaSchVO §13 NRW gehen die allgemeinen Bestimmungen für solche Veranstaltungen hervor. Da ist nur eine Begrenzung der Teilnehmerzahl genannt.

    Und nochmal: es sind nicht die Abschlussfeiern, sondern die Zeugnisübergaben gemeint, die in der Schule stattfinden.

    Dazu ist die kurze Twittermeldung m. E. schlicht falsch, denn in der BetrVO steht nichts von Eltern, sondern nur von erwachsenen Begleitpersonen.

    Die Abschlussfeiern außerhalb der Schule interessieren mich grade nicht, die werden nicht von uns als Schule veranstaltet. Mein Fehler, dass ich die Passus 9. und 10. überhaupt zitiert habe.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Da ist nur eine Begrenzung der Teilnehmerzahl genannt.

    Und wenn die nicht reicht, dann darf sie so erhöht werden, dass zwei erwachsene Begleitpersonen mitdürfen, keine Geschwister. Wenn sie reicht ist doch alles in Butter., wobei natürlich auch da dann die BetrVO greifen dürfte und damit Geschwister auch wieder raus sind (es sei denn sie sind volljährig).

    Ich konnte ja nicht wissen (denn das hast du nirgends) erwähnt, dass bei euch Zeugnisübergaben IMMER in der Schule stattfinden und IMMER getrennt von Abschlussfeiern sind, kenne ich nämlich von nirgendwo bisher so.

  • Ich konnte ja nicht wissen (denn das hast du nirgends) erwähnt, dass bei euch Zeugnisübergaben IMMER in der Schule stattfinden, kenne ich nämlich von nirgendwo bisher so.

    Wo sonst finden denn bei euch Zeugnisübergaben statt?

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Wo sonst finden denn bei euch Zeugnisübergaben statt?

    Meine haben wir in einem Saal im Rathaus bekommen, die Abiturienten der Schule meiner Tochter haben sie letztes Jahr im Autokino erhalten, die Schüler an der Schule meiner Mutter erhalten sie in der Regel auf dem Dampfer (letztes Jahr ausnahmsweise dann nicht), mein Bruder hat seines in einer angemieteten Disko erhalten, einfach weil meist die größten Räume in der Schule schon bei voller Bestuhlung ohne Abstand die Mengen Leute gar nicht fassen würden. Es wird also eine andere Möglichkeit gesucht, wo genug Platz ist.


    Und oft wird eben auch beides verbunden dann gleich.

  • In meiner Stadt (und ich vermute auch in anderen) gibt es in vielen Schulen große Aulen, in denen die Zeugnisübergabe üblicherweise stattfindet. Ist nur wegen Corona im letzten Jahr bisweilen anders gewesen.

    Es wäre aber dennoch immer eine von der Schule veranstaltete Zeugnisübergabe und daher zu unterscheiden von einer von den SuS veranstaltete Abschlussfeier.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Es wäre aber dennoch immer eine von der Schule veranstaltete Zeugnisübergabe und daher zu unterscheiden von einer von den SuS veranstaltete Abschlussfeier.

    Nein, eben nicht, weil eben in den von mir genannten Fällen (bis auf den Rathaussaal) alle diese Veranstaltungen gekoppelt waren mit der von der Schule organisierten Abschlussfeier.


    Also MUSS diese Unterscheidung nicht immer vorliegen.

    Aber die BetrVO ist doch da bei euch scheinbar dann eindeutig, nur volljährige Gäste (außer evtl. den Schülern).

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