Hallo!
Dem stimme ich absolut zu. Ich habe auf NICHTS ein Anrecht und das "nur" weil ich Vollzeit arbeite (selber so ausgesucht, darum bitte nicht als Meckern verstehen). Eltern in TZ können sich wünschen "nicht vor der dritten und nicht nach der siebten", weil die Kita nicht früh genug aufmacht und dann auch schon wieder zu, oder weil sie sich für einen 35 Stundenplatz entschieden haben. Ob die Kita meines Kindes passend aufmacht, interessiert niemanden. Ich sehe da durchaus auch ein Ungleichgewicht zwischen VZ und TZ.
(Man darf dabei allerdings nicht vergessen, dass die TZ Leute ja immer an allen Konferenzen teilnehmen müssen, wobei die bei uns Elternsprechtage und pädagogische Tage tatsächlich nur anteilig machen müssen)
Ich dagegen finde es genau richtig, wenn Lehrer in TZ nicht ebenso viele Stunden für Unterricht zur Verfügung stehen müssen. Oft arbeiten sie auch deswegen Teilzeit.
An meiner Schule hat man ab Teilzeit mit halben Deputat üblicherweise einen Tag komplett unterrichtsfrei. (Und oft ist das der Tag, an dem Nachmittags Konferenzen stattfinden, weil dann natürlich im Stundenplan nur 7 Stunden und nicht 10 gesperrt werden müssen.) Mit mehr Stunden kann es auch mal sein, dass man an allen Tagen kommen muss, dafür kann es (seltener) auch einem Lehrer mit vollem Deputat passieren, dass er einen Tag unterrichtsfrei hat. Was dann natürlich auch in Ordnung ist. jeder darf mal einen tollen Stundenplan bekommen.
Wenn dann bei Teilzeit keine weiteren Wünsche berücksichtigt werden, muss man mit 1/2 Deputat aber trotzdem noch 4/5 der Zeit zur Verfügung stehen. Das fände ich übertrieben. Zu Konferenzen, dem jährlichen Methodentag, Pädagogischen Tagen usw. wird an meiner Schule auch jede Teilzeitkraft voll eingeplant. Bekommt eine Vollzeitkraft einen ganzen Korrekturtag für Abiturkorrekturen, so bekommt die Teilzeitkraft mit halbem Deputat für die gleiche Arbeit nur einen halben Tag.
Mit hat vor Jahren mal eine Lehrerin im Ausland erzählt, dass es an ihrer vorherigen Schule in Brandenburg (Keine Ahnung, ob nur an ihrer Schule oder generell im Land.) ganz klar geregelt war:
4/5 Deputat hieß 4 von 5 Tagen.
3/5 Deputat hieß 3 von 5 Tagen usw.
Das fände ich eine faire Regelung. Sie würde auch Eltern mit vollem Deputat entlastet, da die Teilzeitkräfte an ihren Tagen dann wie Kollegen mit vollem Deputat einzusetzen wären. Nicht geholfen wäre damit allerdings den Teilzeitkräften, die nur Vormittags arbeiten möchten.
Allerdings kann in BW jeder Kollege, egal ob Teilzeit oder mit vollem Deputat einen Antrag auf familiengerechte Arbeitszeiten stellen. Und mit einem solchen Antrag könnten vielleicht auch die Partner der Teilzeitkollegen dann Zeiten mit Nachmittagsunterricht abdecken.
Und wenn man keinen Antrag stellt kann auch so etwas herauskommen:
8h Teilzeit mit Stillkind in Elternzeit ergibt an zwei Tagen Unterricht in der Zeit von der 1. bis zu 10. Stunde.
LG DFU