Beiträge von DFU

    Hallo.

    Der Schulträger (und damit die konkrete Schule vor Ort) hat alle Arbeitsmaterialien bereitzustellen, welche eine Lehrkraft notwendigerweise für ihre Arbeit braucht.

    Wenn man es genau nimmt, fallen unter die Arbeitsmaterialien auch Rotstift und andere Büromaterialien. Mich würde mal interessieren, ob es hier irgendjemanden gibt, der so etwas in der Schule zur Verfügung gestellt bekommt?

    Ich bekomme Schulbücher (und auch Zusatzmaterial dazu in der Lehrerbibliothek), Kreide, weißes Papier und (noch) unbegrenzte Kopiermöglichkeit. Aber Stifte oder Schreibblöcke nicht.

    Ich nehme an, bei unseren Sekretärinnen einen Raum weiter ist es anders.

    Viele Grüße
    DFU

    Hallo Try,

    zu der Beurlaubung kann ich nichts sagen, aber Elterngeld kannst du auch ohne Elternzeit bekommen.
    Ich habe bisher noch nie Elternzeit genommen, aber bereits Elterngeld bezogen. Ob du dabei mehr als die 300€ Grundbetrag im Monat bekommst, hängt dabei davon ab, wie viel du in den letzten 12 Monaten vor dem Geburtstermin verdient hast.

    Wenn du Elterngeld direkt ab der Geburt beantragen möchtest, ist das mit der Frage nach dem Mutterschaftsgeld kein Problem. Wenn du Mutterschaftsgeld bekommst, wird das Geld angerechnet und du bekommst entsprechend weniger Elterngeld. Wenn du kein Mutterschaftsgeld erhälst, wird auch nichts angerechnet.
    Das mit dem Mutterschaftsgeld müsstest du nur dann vorher wissen, wenn du das Elterngeld eigentlich für die Lebensmonate 3 - 14 beantragen wolltest. Denn das geht nicht, wenn du Mutterschaftsgeld bekommst.

    Viele Grüße
    DFU

    Hallo Ganea,

    wenn an deutschen Auslandsschulen Sachfächer (Ph, Ch, Bio, G, Mathematik) für nicht Muttersprachler auf deutsch unterrichtet wird, heißt das deutscher Fachunterricht (DFU). Wenn ihr so eine Situation an eurer Schule regelmäßig habt, ist das Methoden-Handbuch DFU eine empfehlenswerte Anschaffung für die Schule. Darin werden erprobte Methoden erklärt und mit Beispielen vorgestellt. Beispiele für DFU-Arbeitsblätter in den Naturwissenschaften (leider ohne Mathematik) findest du auch unter http://www.dfu-cockpit.de

    Beim Goetheinstitut habe ich ein Beispiel für ein Mathearbeitsheft gefunden. Zwar für polnischsprachige Kinder, aber einiges ist sicher auch auf andere Sprachen übertragbar.
    http://www.goethe.de/ins/pl/lp/lhr/…dex.htm#2493886

    Wichtig ist, dass zunächst die Fachbegriffe (Verben mit Perfektbildung, Nomen inklusive Artikel und Pluralbildung) notiert und gelernt werden und dann in einfachen Sätzen gesprochen wird. Für logische Ketten kann man einfache Wenn-Dann-Konstruktionen einführen. Mehr benötigt man eigentlich zunächst nicht.

    Die Schüler sollten immer ein Wörterbuch dabei haben und auch angehalten werden, es zu benutzen. Bei Fachbegriffen wird das allerdings nicht sehr helfen, die solltest du möglichst auch in der Fremdsprache parat haben. Ist aber nur machbar, wenn die Schüler nicht alle verschiedene Sprachen sprechen.Sonst kann vielleicht die Schule entsprechende Wörterbücher (je eines) mit Mathematikvokabular anschaffen. Oder du verwendest den Link meines Vorschreibers.
    Gerade bei älteren Schülern wird oft erst durch die Übersetzung die Verbindung zu mathematischen Grundlagen, die sie noch in der Heimatsprache gelernt haben, wirklich hergestellt.

    Wenn es eine Vorbereitungsklasse ist, soll dann neuer Stoff vermittelt werden oder "nur" Fachvokabeln?

    Es sind auch Stunden denkbar wie:
    - Bild (z.B. Marktstand Gemüseverkauf) als Einstieg zu einfacher Textaufgabe => Schüler schlagen zunächst Vokabeln im Wörterbuch nach und beschreiben dann das Bild (ruhig 20')
    - einfache Textaufgabe dazu stellen (möglichst mit nachgeschlagenen Wörtern): z.B. "Wenn eine Gurke 1 € kostet, wie viel kosten dann 4 Gurken?" oder "Frau Ganea möchte Gemüsesuppe kochen und 2 Karotten, 1 Frühlingszwiebel,... kaufen. Wie viel muss sie bezahlen?"
    - Textaufgabe lösen und Lösung strukturiert aufschreiben

    Hauptsache die Kinder beschäftigen sich mit der deutschen Sprache. Ich hoffe, ihr habt am Anfang die Zeit. Wenn sie in Deutschland leben, haben sie ja die Möglichkeit recht schnell ausreichend deutsch zu sprechen, wenn sie wollen und sich bemühen.

    Ich habe schon Kinder ohne Vorkenntnisse im Ausland ohne deutsches Umfeld (!) in einem Jahr gut deutsch lernen sehen. Allerdings unter sehr guten Bedingungen: Neben 16 Wochenstunden Deutsch, 5 Wochenstunden Mathematik auf deutsch und 6 weiteren DFU-Fächern (Bio, Ch, Ph) hatten die Kinder nur noch 5 Wochenstunden Muttersprachenunterricht und 2 Stunden Sport. Sie mussten vorher Leistungstests in den Hauptfächern (Muttersprache, Englisch, Mathematik) bestehen und waren fachlich alle sehr gut. Und es war eine kleine Klasse (ca. 6 - 11 Schüler).


    Viele Grüße
    DFU

    Hallo zusammen,

    ich habe keine Ahnung, ob Sprachenlehrer tatsächlich mehr arbeiten müssen als die für Beamten vorgesehene Wochenarbeitszeit. Schließlich saß ich noch nie mit der Stoppuhr neben einem solchen Lehrer. Ich weiß aber, dass viele Sprachenlehrer das sagen, und glaube ihnen zunächst einfach. Warum auch nicht, sie müssen es ja am besten wissen.

    Als Lehrer für Physik und Mathematik arbeite ich aber auch nicht zuwenig. Im Gegenteil - um meinen Job ordentlich und zu meiner Zufriedenheit zu erledigen, benötige ich eher mehr Zeit als vorgesehen. Und ich erwarte, dass das auch bei meinen Fächern akzeptiert wird.

    Ich werde daher niemals freiwillig einen Vorschlag unterstützen, der mich belastet, so dass ich meinen Job in Zukunft (ebenfalls) nicht mehr ordentlich machen kann. Wenn die Arbeitsbelastung der Sprachenlehrer durch neue Vorgaben auf ein Unmögliches steigt, dann muss man die Zahl der Unterichtsstunden pro Woche für ein volles Deputat absenken. Oder die Vorgaben wieder ändern. Oder einen anderen (niedrigeren) Kursteiler für diese Fächer einführen. Oder...
    Es gibt viele Dinge für die man sich in diesem Bereich einsetzen kann ohne anderen Kollegen den Job schwerer zu machen.

    Natürlich sind das teurere Vorschläge als eine Umverteilung. Aber man sollte doch aus finanziellen Gründen nicht die Qualität des einen Unterrichts oder die Gesundheit der zugehörigen Kollegen verbessern um die Qualität des Unterrichts oder die Gesundheit der Kollegen der anderen Fächer auf's Spiel zu setzen.

    Viele Grüße
    DFU

    Hallo zusammen,

    meine Schule (Gym, BW) wollte von mir (Angestelltenverhältnis) eine Bescheinigung vom Arzt über meine Schwangerschaft haben.
    Meines Wissens muss der Arbeitgeber die Kosten für diese Bescheinigung tragen, wenn er sie anfordert.

    Wo und wie beantragt man denn die Kostenübernahme für diese Bescheinigung?
    Ich habe bisher nur gefunden, dass die Dienststelle die Kosten übernimmt (http://www.lbv.bwl.de/fachlichetheme…er/mutterschutz).
    In der Schule konnte man mir bezüglich des Vorgehens erstaunlicherweise nicht weiterhelfen.

    Viele Grüße
    DFU

    Hallo Susannea,

    danke für deinen Hinweis.

    Zitat von dir:
    "Wenn du gesetzlich Pflichtversichert bist bleibst du das auch im Mutterschutz und wirst keinesfalls Familienversichert (und lass dir das auch nicht aufquatschen, du verlierst dann den Anspruch aufs Mutterschaftsgeld!)."

    Sprichst du von dem kompletten Mutterschaftsgeld (Krankenkassenanteil+ Arbeitgeberanteil) oder nur vom Arbeitgeberanteil?
    Da mein mein momentaner befristeter Angestelltenvertrag während des Mutterschutz endet, gehe ich davon aus, dass sich mein Versichertenstatus zwingend ändert und ich entweder einen Antrag auf freiwillige gesetzliche Versicherung oder auf Familienversicherung stellen muss. (Schließlich will ich bei der Geburt dann krankenversichert sein.) Und den Krankenkassenanteil des Mutterschaftsgeld müsste ich ja auf jeden Fall bekommen, zumindest habe ich meine Krankenkasse so verstanden als ich vor einiger Zeit schon telefonisch nachgefragt habe.

    Viele Grüße
    DFU

    Hallo MN,

    das Problem ist immer der Nachweis, wenn Schüler bei Täuschungshandlungen nicht auf frischer Tat ertappt werden. Wenn ein Schüler mit Klassenarbeit A aber bei einer Aufgabe die Lösung für die Klassenarbeit B vom Nachbarn hingeschrieben hat, ist das meiner Meinung nach ein eindeutiger Nachweis, dass er Einblick in die Nachbararbeit genommen hat. Woher sollte er sonst die Aufgabenstellung kennen?

    Wie du reagierst, ist nun deine Entscheidung, deine Möglichkeiten hat dir ja Jorge schon genannt.

    Ich erkläre meinen Schülern am Anfang der Arbeit normalerweise, dass Kontaktaufnahmen mit dem Nachbarn während der Arbeit vollständig zu unterbleiben haben, sie Spickzettel vor Ausgabe der Aufgaben noch wegräumen können und die ganze Arbeit bei einem Täuschungsversuch mit "ungenügend" bewertet wird. Wer sich dann trotz des expliziten Hinweises beim Abschreiben oder Spicken erwischen lässt, bekommt dann konsequenterweise auch die angekündigte Note. Trotz meines Hinweises zu täuschen, ist fürmich ein schwerer Fall.
    Vergesse ich die Ansage vorher mal, dann ist es auch schon vorgekommen, dass ich situationsabhängig zum Beispiel einen Spicker, der für die Klassenarbeit nicht hilfreich war, nur eingesammelt habe oder zumindest Teile der Klassenarbeit normal bewertet habe. Obwohl die Schüler natürlich auch so wissen, dass sie nicht abschreiben und spicken dürfen.

    In deinem Fall würde ich ungenügend geben, weil das abschreiben erwiesen ist und du nicht davon ausgehen kannst, dass die übrigen Aufgaben eigenständig gelöst wurden. Meine Meinung aus der Ferne, vielleicht sprechen ja andere Punkte auch für den Schüler. Wegen der eh fehlerhaften Beantwortung der Aufgabe seiner Gruppe auf eine Sanktion zu verzichten, halte ich für das falsche Zeichen. Da muss dann zumindest klar stehen, dass du die Aufgabe überhaupt nicht bewertest, weil abgeschrieben wurde. Sonst müsstest du eventuell noch Punkte für einen richtigen Lösungsansatz oder so etwas geben.

    Im Übrigen würde ich ein "ungenügend" wegen Täuschungsversuch möglichst immer bei Fachleiter und/oder Schulleitung absegnen lassen. Wenn sich Eltern hinterher beschweren, dann bist du sicher, dass du nicht von dieser Seite gebeten wirst, deine Bewertung noch einmal zu überdenken.

    Viele Grüße
    DFU

    Hallo Laempel,

    meiner Meinung nach sollte der Schulleiter erst einmal den Lehrer befragen, wie er die Situation sieht. Insbesondere wenn Eltern oder Schüler nicht den üblichen Beschwerdeweg (betroffener Lehrer, Klassenlehrer/Tutor, Direktion) wählen.
    Wenn er das aus oben bereits genannten Gründen nicht möchte, dann ist er vielleicht einverstanden, den Besuch ohne Klasse und Zeit anzukündigen. Dann kommt es für die Kollegen nicht ganz unerwartet, aber sie können nicht gezielt eine Showstunde vorbereiten.

    Viele Grüße
    DFU

    Hallo!

    Ich bin momentan für ein halbes Jahr als Vertretungskraft angestellt. Mir ist aber zum nächsten Schuljahr 2011/2012 eine Stelle an meiner jetzigen Schule (Gymnasium, BW) vom Regierungspräsidium angeboten worden. Es steht noch nicht fest, ob es eine Einstellung direkt im Beamtenverhältnis oder im Angestelltenverhältnis mit Zusicherung zur Umwandlung in ein Beamtenverhältnis zum Schuljahr 2012/2013 sein wird.

    Ich möchte die Stelle gerne annehmen und im dann auch mit halben Deputat tätig sein. Allerdings werde ich zu Beginn des nächsten Schuljahres dann im Mutterschutz sein. Ich möchte nach dem Mutterschutz trotzdem gerne weiter arbeiten, weil ich das für mich möchte und weil ich das Projekt Verbeamtung nach mehreren Jahren im Ausland jetzt endlich angehen möchte.
    Ich überlege jetzt, was für mich günstiger ist:
    - ein halbes Deputat oder
    - ein volles Deputat und dann nach dem Mutterschutz in Elternzeit zu gehen und darüber zu reduzieren.

    Von der Schwangerschaft habe ich an meiner Schule bisher noch nichts erzählt, weil ich bereits sehr schlechte Erfahrungen damit gemacht habe, vor Unterschrift eines Arbeitsvertrags etwas in die Richtung zu erwähnen. Ich will daher an meiner Schule nichts in die Richtung fragen. Ich hoffe, ihr könnt mir hier mit eigenen Erfahrungen bei ein paar Überlegungen weiterhelfen.

    - Kann bei einer Einstellung im Angestelltenverhältnis mit zugesicherter Umwandlung in ein Beamtenverhältnis diese Umwandlung ausgesetzt werden, wenn man in Elternzeit geht? Oder müsste diese Zusicherung seitens des Regierungspräsidiums auf jeden Fall eingehalten werden?

    - Ich gehe davon aus, dass bei einer Einstellung im Angestelltenverhältnis mit zugesicherter Umwandlung in ein Beamtenverhältnis das Angestelltenverhältnis in den Sommerferien 2012 nicht unterbrochen wird. Kann das jemand bestätigen? Und das Beamtenverhältnis beginnt dann vermutlich wieder mal nicht zum 1.8.2012 sondern nach dem Sommerferienende. Vielleicht kann mich da jemand aus eigener Erfahrung korrigieren?

    - Wenn ich einmal Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung beantragt habe, kann ich dann auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers / Dienstherrs diese Teilzeitstelle weiter reduzieren oder aufgeben, wenn ich feststelle, dass ich es mit zwei Kindern doch nicht hinbekomme? (Gibt es da Unterschiede bei Angestellten und Beamten?)

    - Wenn ich ein volles Deputat beantrage, bekomme ich dann während der Mutterschutzzeit auch ein volles Gehalt ersetzt oder zählt da mein jetziges Teilzeitgehalt von vor dem Mutterschutz als Referenz für das Mutterschaftsgeld? (Wie sieht das im Angestelltenverhältnis aus und wie im Beamtenverhältnis? Wer wäre bei einer Einstellung im Beamtenverhältnis für Fragen zuständig? Die LBV?)

    - Hat einer Erfahrungen und Tipps zum Vorgehen bezüglich der Krankenversicherung, wenn ich tatsächlich während des Mutterschutzes zunächst gesetzlich pflichtversichert bin, dann gesetzlich familienversichert bin und dann möglicherweise (nach einer Vereidigung im September) die Option zum Wechsel zu Beihilfe und PK habe. Muss man da etwas beachten, wenn man in die PK wechseln möchte.

    Ich würde mich freuen, wenn ihr mir zu der einen oder anderen Frage etwas schreiben könnt.

    Viele Grüße
    DFU

    Hallo A.Saner,

    ich habe es schon ganz unterschiedlich erlebt. Manche Kollegen trifft man nie in der Sammlung, mit manchen kommt man einfach nicht zurecht und andere helfen einem gerne und freiwillig.

    Ich würde mich an deiner Stelle an die Kollegen wenden und sie bitten, ihre größeren oder ungewöhnlichen oder schwierigeren Experimente für dich aufgebaut zu lassen, so dass du dich mit dem Aufbau vertraut machen und zunächst auf die Ausführung konzentrieren kannst. (Und ein Foto für die Zukunft machen kannst.) Gib den Kollegen Kärtchen, die sie einfach auf ihren Tisch legen können, wenn ein interessantes Experiment aufgebaut ist. Sie müssen dann ja nicht unbedingt zum Erklären dabei sein.

    Und wenn du das Experiment dann einmal selbst aufbaust, weißt du welche Geräte man bei dieser Sammlung am sinnvollsten verwendest. Und du weißt, dass die Geräte, die du suchst, auch in der Sammlung vorhanden sind. Im Zweifel musst du eben fragen. Üblicherweise sollte der Sammlungsleiter von allen Geräten die Standorte kennen.

    Viele Grüße
    DFU

    Hallo Maika,

    ich denke, es ist okay noch bis zur 12. Woche (oder auch länger) zu warten, wenn die Schwangerschaft dich nicht einschränkt (z.B. häufigere Verspätung wegen morgendlicher Überlkeit) und du nicht durch besonders gefährdet (z.b. fehlender Immunschutz für Röteln,...) bist.

    Wenn du es wegen einer möglichen Fehlgeburt nicht sagen möchtest, dann ist dasjedenfalls deine Entscheidung. Bei meiner ersten Schwangerschaft haben wir es deswegen auch niemandem erzählt. Jetzt hinterher bin ich mir nicht sicher, ob das richtig war. Ich hatte dann nämlich eine Fehlgeburt und dann eben auch niemanden, mit dem ich darüber reden konnte. Mein Mann war gerade im Ausland und es jemand anderem nachträglich erzählen, das konnte ich nicht.
    Ich habe wegen der Sache keinen Tag in der Schule gefehlt, und mich hat niemand darauf angesprochen. Ich habedann ein bisschen vermisst, dass niemand MItgefühl gezeigt hat (zeigen konnte). Mein Mann hat es dann später irgendwann unseren Eltern und manchen Freunden gesagt. Und ich denke, das hilft.

    DFU

    Hallo,

    nach dem ich den Thread jetzt komplett gelesen habe, möchte ich alle, die eine Entlastung der Korrekturfachlehrer durch eine Belastung der übrigen Lehrer anstreben, fragen, wieso sie sich ihren Kollegen gegenüber so unkollegial verhalten (= mein subjektives Empfinden als Nichtkorrekturfachlehrer).

    Wenn ich höre, dass ich mehr als ein volles Deputat arbeiten soll, damit ein Kollege bei gleicher Bezahlung weniger arbeiten muss, werde ich sauer. Dabei streite ich nicht ab, dass der Korrekturaufwand in manchen Fächern immens ist, aber die meisten Kollegen kommen unabhängig von den Fachrichtungen auf eine erschreckend hohe Arbeitszeit. Wenn die Arbeit in bestimmten Fächern nicht mehr leistbar ist, dann sollte man sich beim Dienstherr / Arbeitgeber dafür einsetzten, dass die Belastung in diesen Fächern sinkt ohne dass andere Kollegen stärker belastet werden. Es könnten beispielsweise mehr Kollegen für diese Fächer eingestellt werden und dafür ein volles Deputat (bei 100% Bezahlung) pro Korrekturfach 2 Wochenstunden weniger betragen. Einfacher ist es natürlich ein Arbeitszeitmodell anzustreben, bei dem viele andere Kollegen mehr arbeiten müssen. Da muss der Arbeitgeber / Dienstherr zunächst nicht mehr bezahlen und ist daher aufgeschlossener. Fair wird eine solche Umverteilung dadurch aber nicht. Und zu mehr Zufriedenheit im Kollegium sorgt sie bekanntermaßen auch nicht.

    Viele Grüße
    DFU

    @ Nele,
    ich hatte kein Problem mit deinen Kommentaren. Aus der Praxis die Theorie zu entwickeln, um damit dann die Praxis zu verbessern, halte ich auch für den richtigen Ansatz. Ich wollte dem Threaderöffner trotzdem direkt auf seine Frage nach den Methoden und Medien antworten.

    @ Unter uns,
    an meinen Schulen haben wir immer ein an Baden-Württemberg angelehnten Lehrplan gehabt, aber es war natürlich nicht möglich in den Klassen in gleicher Breite und Tiefe wie in Deutschland zu unterrichten. Die Spracharbeit, die während der Vermittlung der Fachinhalte immer notwendig ist, benötigt eben auch Zeit. Man muss also immer überlegen, welche Fachinhalte man vereinfachen kann ohne unkorrekt zu werden und auf welche Fachinhalte man vielleicht doch zu Gunsten von Spracharbeit verzichten kann oder auf Grund der sprachlichen Schwierigkeit verzichten muss.
    Nach einigen Jahren bilingualen Unterrichts sollten die Schüler dann aber tatsächlichauf annähernd muttersprachlichem Niveau kommunizieren können.

    Viele Grüße
    DFU

    Hallo,

    ich habe vier Jahre lang bilingualen Fachunterricht gehalten. Allerdings nicht auf englisch sondern auf deutsch im Ausland; das heißt dann deutschsprachiger Fachunterricht (DFU).

    Ich selbst bin keine Sprachlehrerin, deswegen kenne ich deren Didaktik und Methoden nicht. Ich weiß aber, dass auch Fremdsprachenlehrer ihre Anfangsschwierigkeiten mit dem DFU hatten. Etwas weniger als wir anderen Kollegen allerdings. Es scheint daher Ähnlichkeiten zu geben.

    Für den DFU gibt es für den Auslandsschuldienst einen DFU-Methodenordner (einfach googeln), in dem verschiedenste Methoden gesammelt sind. Der ist sehr hilfreich. Da sind auch Rollenspiele usw. dabei, die kein Arbeitsblatt verlangen.
    Und unter http://www.dfu-cockpit.de gibt es für spanischsprachige Schüler Themenhefte für die naturwissenschaftlichen Fächer. Die sind im Unterrichtsverlauf verschiedener Lehrer entstanden. Dabei handelt es sich aber um Arbeitsblätter. Allerdings erhalten manche nur eine Arbeitsanweisung und nicht di eüblichen Lückentexte und Satzgeländer.

    DFU ist nicht normaler deutscher Fremdsprachenunterricht (in Sek I), da dabei der Fachunterricht zu kurz kommen würde. Es ist aber auch nicht normaler Fachunterricht. Man muss einen Mittelweg finden, den Schülern die notwendigen sprachlichen Hilfen (Fachwerben, Passiv (kann man aber meist auch vermeiden), wenn-dann- oder je-desto-Sätze,...) zur Verfügung stellen und auch mal gezielt Sprachübungen machen. Dabei sind Kenntnisse des Fremdsprachenlehrplans unheimlich wichtig. Problematisch ist, dass schon sehr früh auch kurze, völlig freie Texte verlangt werden, denn sonst ist ein Unterrichtsgespräch nicht möglich.

    Im naturwissenschaftliche Unterricht sind die verwendeteten Medien natürlich das Experiment, dann aber auch Bilder (auf Folie oder Beamer), Arbeitsblätter zur Spracharbeit und in meinem Fall auch oft Filme (siehe http://www.planet-schule.de). Ein Kollege hat auch Texte selbst aufgenommen und im Unterricht eingesetzt. Je nachdem, wie häufig es gehört werden sollte, entweder per Lautsprecher oder einzelnd per Ipod/Handy (Hausaufgabe war dann das Laden der mp3-Datei.). Wichtig bei Filmen ist immer eine sprachliche Vorbereitung. Die Schüler müssen das grundlegende Vokabular parat haben. Und auch inhaltlich sollte der Film soweit vorbereitet sein, dass er verstanden werden kann. Auch dazu gibt es auf http://www.dfu-cockpit.de Beispiele.

    Das war zwar DFU in naturwissenschaftlichen Fächern, aber es wird irgendwann auf der Cockpit-Seite auch ein Methodenheft für Geschichte geben, in dem die fachspezifischen Methoden (Quellenarbeit, Kartenarbeit, ...) eingeführt und geübt werden. Und viele Methoden (z.B. Filmeinsatz) können in allen Fächern verwendet werden.

    Viele Grüße
    DFU

    Hallo Annie,

    das du Grundschullehrerin bist, habe ich überlesen. Dann ist es tatsächlich sehr schwer. Aber meines Wissens zumindest für GD-Lehrer aus BW nicht unmöglich nicht unmöglich. Allerdings wird dürfen sie bis zu 9. Klasse unterrichten, da sie Grund- und Hauptschullehramt haben. Ich hoffe, du bist aus BW.

    Ansonsten wäre BPLK noch eine Möglichkeit. Da verdient man allerdings etwas weniger. (Die Zuwendungen kannst du wieder unter http://www.auslandsschulwesen.de nachschauen.) Es gibt keine Beihilfe sondern ca. 230 € Zuschuss zur Krankenversicherung, einen Zuschuss zu einer Rentenversicherung, weil du in der Zeit in D nicht gesetzlich versicherungspflichtig bist. Für Hin- und Rückreise gibt es Flug und Pauschale. Zusätzlich bekommst du noch ein lokales Gehalt, das aber sehr vom Land abhängt. Da kann man dir nur etwas zu sagen, wenn du das Land bereits weißt und man selbst dort war. Versteuern musst du dein Einkommen als BPLK in D.
    Ob das Gehalt dann reicht, wenn man in D noch ein Haus finanzieren muss und Alleinverdiener der Familie ist, weiß ich nicht. Hängt vom Haus ab, nehme ich an.

    Als Ortslehrkraft reicht das Geld meiner Meinung nach nicht dafür.

    Viele Grüße
    DFU

    Hallo Annie,

    wie viel Geld du als Lehrer im Ausland bekommst, hängt davon als was du an der Schule im Ausland arbeitest. Wenn du als ADLK (also Beamter, der von Deutschland als Beamter ins Ausland geschickt wird) gehst, ist das der beste Deal.

    Die Zuwendungen, die du als ADLK bekommst, kannst du auf der Seite http://www.auslandsschulwesen.de nachsehen. Es hängt beispielsweise vom Lehramt, den familiären Verhältnissen (Ehepartner, Kinder) und vom Einsatzland ab. Es ist wohl etwas höher als das deutsche Gehalt. Als ADLK bekommt man kein lokales Gehalt, kann also vorher gut abschätzen, wie viel Geld man bekommt. Nur ein ganz kleiner Teil, nämlich die Landeszulage wird jeden Monat von der Landeswährung in Euro umgerechnet und variiert daher. Der Rest ist ein fester Eurobetrag.

    Wer als ADLK ins Ausland geht bekommt weiter Beihilfe und das BVA zahlt das Schulgeld für Kinder. Außerdem gibt es finanzielle Unterstützung beim Hin- und Rückzug. Ich kann aber nicht genau sagen, wie das bei ADLKs ist. Bei BPLKs sind es Pauschalen (ca. 3000-4000 Euro + Flugticket; für Ehepartner und Kinder von BPLKs gibt es eigene kleinere Pauschalen). Ob es noch mehr Zuschüsse gibt, weiß ich nicht.

    Ein Kollege (mit Frau und zwei Kindern) hat sein Haus in Deutschland behalten (günstig an Freunde vermietet), ein tolles Haus in Mexiko gehabt, ist in Mexiko gereist und hat trotzdem jeden Monat erst einmal 1000 € von seinen Zuwendungen beiseite gelegt. Und zwar weil er meinte, er bekäme jetzt im Ausland mehr, würde aber weniger Geld (Strom, Wasser, Heizung, Nahrung,...) benötigen.

    Gerade als ADLK halte ich es auf jeden Fall machbar. Schau dir einfach mal auf der oben genannten Homepage die Merkblätter zu den Zuwendungen an.

    Viele Grüße
    DFU

    Hallo Susannea,

    bitte vorsichtig mit den Äußerungen über rechtswidriges Handeln meines Schulleiters usw. Ich habe kein Bundesland in meinem Profil angegeben, weil ich nicht in D unterrichte.

    Ich muss mich aber bei dir und allen anderen entschuldigen, dass ich nicht klar gemacht habe, dass mein Schulleiter nicht an das deutsche Mutterschutzgesetz gebunden ist. Meine Aussage war also auf Deutschland bezogen nicht unbedingt korrekt. Das hätte ich angeben müssen.

    Viele Grüße
    DFU

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