Beiträge von magister999

    magister999 sucht und sucht und sucht nach einem neuen Rätselfoto :)

    Das ist richtig. Eben habe ich eines gefunden, aber die Datei ist zu groß. Wie man das Bild auf die zulässige Größe reduziert, weiß ich im Moment nicht.


    Vielleicht versteht ihr jetzt die seniorenkompatible Definition von Weihnachten: Das Fest, an dem die erwachsenen Kinder die Computerprobleme ihrer Eltern lösen.

    Die gesammelten Herzensergießungen dieses Threads machen mich schmunzeln.


    Wenn man das O. in der Literatur sucht, findet man:


    - Heinrich von Kleist, Die Marquise von O... , 1808

    - Pauline Réage, Die Geschichte der O, 1954

    - Autorenkollektiv, Neue Geschichten der O, 2020 u. ö.


    Die ersten beiden Titel haben wenigstens mit Sex zu tun, der dritte erregt sich an einem Spatium.

    Goethe hätte dazu gesagt: Getretener Quark wird breit, nicht stark.

    Liebe/r Marsi,


    du stellst meines Erachtens hier die falsche Frage. Wer das Beamtenrecht nicht kennt, der fragt sich grundsätzlich, warum Beamte neben ihrem Grundgehalt noch einen Familienzuschlag erhalten.


    Für alle, die im Grundkurs Beamtenrecht nicht aufgepasst haben: Der Beamte stellt seinem Dienstherrn seine ganze ungeteilte Arbeitskraft zur Verfügung, und er verzichtet auch auf das Streikrecht. Im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitgeber, den Beamten und seine Familie "amtsangemessen" zu alimentieren, das heißt zu versorgen. Ein Beamter bezieht als kein Gehalt, sondern nur das, was er zum Leben braucht. Und wenn er Kinder hat, dann braucht er eben mehr. Die Besoldung wird grundsätzlich vom Gesetzgeber geregelt, und dieser ist, wie man sieht, der Ansicht, dass man in den verschiedenen Besoldungsgruppen unterschiedlich viel braucht.


    Dieser Familienzuschlag steigt mit der Kinderzahl ganz erheblich. Nicht zu vergessen: Das gesetzliche Kindergeld gibt es noch obendrauf. (Natürlich kann man hier gerne eine sogenannte Gerechtigkeitsdiskussion führen, wenn man will.)


    Ganz anders ist es bei nichtbeamteten Arbeitnehmern: Hier gibt es Tarifgehalt, manche sind auch im AT-Bereich, aber der Familienstand und die Kinderzahl interessieren den Arbeitgeber nicht im Geringsten. Das staatliche Kindergeld kommt von der Kindergeldkasse.

    Früher gab es beim BAT (=Bundesangestelltentarifvertrag) auch noch die Familienkomponente. Die ist aber bei der Tarifreform, als alle Angestellten in den TVL übergeführt wurden, ersatzlos gestrichen worden.


    Die aktuelle Kontroverse zum Thema "amtsangemessene Alimentation" ist, wenn ich mich richtig erinnere, von einem kinderreichen Richter angestoßen worden, der noch einmal gründlich ins Grundgesetz geschaut hat, wo davon die Rede ist, dass im Beamtenbereich "die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentum" zu gelten haben.


    Wie das BVerfG die Frage, was insgesamt "amtsangemessen" ist, irgendwann entscheidet, ist nicht absehbar. Nur deshalb empfiehlt der Beamtenbund seinen Mitgliedern, fürsorglich Einspruch gegen die Festsetzung des Familienzuschlags, falls man mehr als drei Kinder hat, einzulegen.


    Ob es klug war, dass der kinderreiche Richter diese Frage angestoßen hat, ist eine ganz andere Frage.

    Man kann vorher auch mit der Groß- und Kleinschreibung anfangen. (Sorry, musste mich mal auskotzen. Da kommt man nichtsahnend hier ins Forum und dann das.)

    Du denkst hier sicherlich an den neuen User, der sich heute mit dem Thema "Maßlose Übertreibungen..." eingeführt und danach in allen seinen weiteren Beiträgen ein Übermaß an Rechtschreibungs- und Zeichensetzungsinkompetenz gezeigt hat.

    Eigentlich ist das sehr einfach:


    "das" kann ein Artikel sein. Beispiel: Das Haus. Ersatzprobe: ein Haus.

    "das" kann ein Relativpronomen sein. Beispiel: Ein Auto, das nicht fährt, ist sein Geld nicht wert. Ersatzprobe: ..., welches nicht fährt,...

    "das" kann ein Demonstrativpronomen sein. Beispiel: Das habe ich dir schon immer sagen wollen! Ersatzprobe: Dieses habe ich dir schon ...


    "dass" ist ausschließlich eine Konjunktion.

    Beispiele: Ich sehe, dass es draußen schneit. / Er sagte, dass er das Problem gelöst habe. / Ich weiß, dass ich nichts weiß.

    Ersatzprobe: Wenn man statt des Nebensatzes "etwas" sagen kann, muss es "dass" heißen: Ich sehe etwas. / Er sagte etwas. / Ich weiß etwas.


    Das Komma vor "das" oder "dass" taugt nicht als Probe, denn sowohl vor dem Relativsatz als auch vor dem Konjunktionalsatz muss es stehen.


    Alles klar?

    Eine kleine Anekdote zum Schluss:


    Akademie Calw (gibt es schon lange nicht mehr), Lehrerfortbildung Deutsch,1978:


    Der Tagungsleiter erzählt am Abend in der Weinstube, wie viel Arbeit er als Schulleiter habe. Ich, als junger Studienrat, erwiderte, dass ihn ja niemand gezwungen habe, Schulleiter zu werden. Er darauf: "Junger Kollege, ich will Ihnen ganz ehrlich sagen: Lehrer für Deutsch und Englisch zu sein, ist noch viel schlimmer." Ich: "Das merke ich mir gut."


    Das habe ich in den Jahren danach nie vergessen, und so kam es dann auch, dass ich nach 21 Jahren Korrektur-Marathon in Deutsch und Englisch Schulleiter wurde. Über die vielfältigen Herausforderungen dieses Jobwechsels will ich gar nichts sagen, aber die Wochenenden waren prinzipiell korrekturfrei.


    (Und die Pension eines Schulleiters ist ein Thema für sich.)

    Ich meinte, dass man 70 % Beihilfe bekommt. Hier sind es für alle „Neueinsteiger“* 50 % bis ans Lebensende.


    * also wer in den letzten 10 Jahren angefangen ha

    Das ist richtig. Als "Auslaufmodell" bekomme ich 70 Prozent Beihilfe. Müsste ich 50 Prozent privat versichern, läge die Prämie höher als der Höchstsatz der freiwilligen GKV.

    Ergänzend zu fossis Ausführungen:


    - als Beamter hast du eine bessere Absicherung im Krankheitsfall, d.h. bei längerer Erkrankung wird die Besoldung in voller Höhe weiterbezahlt.

    - Ein Beamter mit Familie erhält neben dem Grundgehalt noch Familienzuschläge. Dies gibt es bei TVL-Angestellten seit 2005 nicht mehr.

    - Erhebliche Unterschiede bestehen (noch) zwischen Beamtenpension und Altersrente des TVL-Beschäftigten

    Aber- ich denke, dass Inselleben mit Inselurlaub nicht viel gemein hat. Ich kenne Leute, die auf Helgoland, Föhr, Sylt und Neuwerk leben/gelebt haben. Ist halt- speziell.

    Zum Thema "Leben auf einer Insel": Einer meiner Freunde - damals Lehrer im Erziehungsurlaub - hat mit seiner Familie vier Jahre auf Wangerooge gelebt, wo seine Frau eine Kurklinik geleitet hat. Seine Erfahrung mit dem Inselleben hat er in einem autobiographischen Roman beschrieben:


    Klaus Nowotzin, Insel der Auszeit, Autobiographischer Roman, 2018. BoD - Books on Demand, Norderstedt. ISBN: 9783746065885


    Vielleicht gibt es das Buch noch bei Eb**y


    Ich sehe gerade, bei Ama**n ist es noch gelistet.

    Ich bitte im Voraus um Nachsicht für den in diesem Fall angezeigten Klugscheißmodus:


    Ein Schulleiter hat im Normalfall regelmäßig Kontakt mit der vorgesetzten Dienststelle. Man kennt die Amtsspitze, die zuständigen Referenten und Sachbearbeiter und kommuniziert auf Augenhöhe. Wenigstens war und ist das in meinem Regierungspräsidium so üblich.


    Wenn eine Probezeit zu Ende geht, bekommt man als Schulleiter rechtzeitig die Nachricht, dass bis zu einem festgesetzten Termin eine dienstliche Beurteilung fällig ist. Wenn es damit Probleme geben sollte, dann bespricht man sie mit dem Personalreferenten, aber nicht in einem öffentlichen Forum. Das gilt auch in Zeiten von Corona. (Außerdem weiß man als Schulleiter, dass in dem Wort "Voraussetzung" nur ein "r" vorkommt.)


    Üblicherweise weiß man Schulleiter auch ohne aktuellen Unterrichtsbesuch sehr genau, ob die zu beurteilende Lehrkraft sich in der Probezeit bewährt hat oder nicht.


    Noch einmal: Wenn ich eine solche Frage hier lese, klingelt bei mir eine Alarmglocke.

    Heute habe ich eine positive Erfahrung gemacht: In meiner Hausarztpraxis angerufen, gefragt, ob sie als Pilotpraxis bestimmt bzw. ausgewählt wurden. Antwort: ja.


    Sofort Impftermin mit Biontech angeboten bekommen. Termin am Mittwoch in zwei Wochen!


    (O.T. Und da mosern immer wieder Foristen (m/w/d) in den einschlägigen Threads herum, dass das Leben im ländlichen Raum nichts zu bieten habe.)

    Keine Angst, Leonora, eine Promotion ist kein Hinderungsgrund für eine Tätigkeit als Lehrkraft. In jeder der Schulen, in den ich gearbeitet habe, gab es Leute mit Dr.-Titel. Warum jemand die Mühe der Promotion auf sich genommen hat, ist nie ein Thema gewesen - und hat auch nie jemanden interessiert.


    Aber es stimmt schon, dass es unterschiedliche Wege und Motivationen gibt, an einer Schule arbeiten zu wollen: Die meisten wollen wohl den direkten ins Lehramt gehen, andere wollen sich alle Wege offen halten und sich in Wirtschaft und/oder Wissenschaft versuchen. Manche gehen auch dann erst den Weg in die Schule, wenn sich zeigt, dass in der Uni die Karrierenchancen verbaut sind.


    In meiner fast 40jährigen Berufstätigkeit habe ich mindestens fünf habilitierte Kollegen in verschiedenen Fächern kennengelernt (Chemie, Biologie, Physik, Theologie, Germanistik). Alle sind engagierte Lehrer gewesen, manche von ihnen sind Schulleiter geworden. Ein Kollege hat den umgekehrten Weg gewählt: Er hat seine Habilitation während der Zeit, der er an einem Gymnasium gearbeitet hat, durchgezogen, und er hat einen Lehrstuhl an einer Universität bekommen.


    Und noch drei Beispiele aus meinem Erfahrungsschatz: Ich kenne einen Kollegen, der zuerst Medizin und danach Mathematik studiert hat. Beide Fächer hat er mit dem Dr.-Grad abgeschlossen. - Eine frühere Schülerin hat ihr Medizinstudium ebenso mit dem Dr. abgeschlossen, um danach Berufsschullehrerin zu werden. Und einer meiner promovierten Freunde war Jurist und Historiker, und er wurde trotzdem Lehrer, nachdem die Tätigkeit als Mittelbauer an der Uni sich als Sackgasse herausstellte.


    Eine Frage bleibt mir noch: Warum willst du den Direkteinstieg wagen und nicht den klassischen Weg über das Referendariat?

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