Beiträge von magister999

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    Kein Mediziner geht freiwillig auf Lehramt.
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    So absolut stimmt das nicht. Ich kenne einen Kollegen, der zuerst in Medizin und danach in Mathematik promoviert hat. Er war bis zu seiner Pensionierung stellvertretender Schulleiter.


    Daneben kenne ich mehrere Lehrer, die das Medizinstudium nicht bis zum Ende durchgezogen haben.

    Was für ein Schlaumeier hat denn diesen Spruch losgelassen? Für arg kompentent halte ich ihn nicht, wenn er nur schwarz/weiß und keine Schattierungen sieht...

    Der Spruch geht meines Wissens auf unsere damalige Kultusministerin in Baden-Württemberg Annette Schavan zurück. Alle meine Kollegen und ich waren uns damals sicher, dass mit diesem Spruch das Zeitalter des Schavanismus oder des Schavansinns beginnen würde. Wir waren uns auch darüber im klaren (besusst in ALTER Rechtschreibung), dass dieses Zeitalter mindestens 15 bis 20 Jahre dauern würde.


    Bei ihrem anderen Spruch "weniger ist mehr", mit dem sie die flächendeckende Einführung des achtjährigen Gymnasiums in den westlichen Bundesländern forcierte, hat sich die Einschätzung meiner Kollegen als zutreffend erwiesen: Das achtjährige Gymnasium wird immer wieder infrage gestellt.

    In der Frühzeit meiner Fahrpraxis genügten mir mehrere Citroen 2CV. Mit einem hatte ich eine Begegnung mit einer Straßenbahn. In diesem Kampf konnte ich erwartungsgemäß nur zweiter Sieger sein.


    Danach nur noch familientaugliche Autos mit mutmaßlichem Sicherheits- und Komfortvorsprung: MB E-Klasse, Saab, BMW 5er.


    Im Ruhestand etwas kleiner, aber nicht weniger gut: MB C-Klasse Diesel Kombi - Vernunftsauto zum Wohnwagenziehen, zum Gartenmüllentsorgen, zum Einkaufen; zusätzlich ein Unvernunftsauto für das schöne Leben: MB CLK Cabrio mit 6-Zylinder-Motor und vielen PS.


    In meiner Schule gab es - vielleicht weil im ländlichen Raum viele Kollegen weitere Anfahrtswege hatten - alles vom Kleinwagen bis zum Achtzylinder.

    Zuerst wünsche ich Dir guten Erfolg bei der Reha.


    Natürlich musst Du niemandem etwas Genaues über Deine Erkrankung sagen, aber dass Du mit heftigem Verschweigen allen möglichen Vermutungen, Gerüchten und Mutmaßungen Tür und Tor öffnest, muss Dir klar sein.


    Natürlich steht es Dir frei, schulorganisatorische Überlegungen völlig außer Betracht zu lassen, denn die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs ist ja schließlich die Aufgabe der Schulleitung. - In meiner Zeit als Schulleiter fand ich es allerdings sehr hilfreich, dass ich von langzeiterkrankten Kollegen und Kolleginnen vertrauliche Informationen darüber erhielt, wie lange die Genesungszeit voraussichtlich dauert. Die Schule muss ja schließlich den Vertretungsunterricht organisieren, und es macht einen riesigen Unterschied, ob man einigen Kollegen kurzzeitig Mehrarbeitsunterricht aufbürden muss oder ob über das Regierungspräsidium - bei Langzeiterkrankung - eine Lehrerreserve angefordert werden kann. - Es ist doch auch sicherlich auch in Deinem Interesse, dass Deine Klassen gut vertreten werden.


    Da ich selbst mit Herzinfarkt und Reha Erfahrung habe (mich traf es 2010, genau 7 Monate vor meinem Ruhestand), rate ich Dir davon ab, nach dem 15.05., wie Du sagst, gleich wieder voll einzusteigen. Wenn Du bei Deiner Reha auf einen vernünftigen Arzt stößt, der Dich nicht nur kardiologisch untersucht, sondern mit Dir auch über Deine Belastungsfaktoren spricht, dann - so schätze ich - wird er Dir bis zum Ende des Schuljahres eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit attestieren. In diesem Fall läuft das auf ein halbes Deputat bei voller Bezahlung hinaus.


    Alles Gute für Dich, und überlege Dir, ob es nicht doch sinnvoll ist, auf ein vertrauensvolles Verhältnis zu Deinem Schulleiter hinzuwirken.

    In diesem Punkt möchte ich Schantalle recht geben: Als Lehrer sollten wir in unseren Fächern und in unserer Sprache überdurchschnittlich kompetent sein.


    Und von Deutschlehrern, insbesondere von solchen im Gymnasium, erwarte ich, dass ihnen die Unterscheidung von "das" (Artikel, Relativpronomen oder Demonstrativpronomen) und "dass" (Konjunktion UND NICHTS ANDERES!) geläufig ist.


    Außerdem erwarte ich von einem Germanisten die Beherrschung der Kommaregeln.


    Nein, ich finde das gelegentliche Hinweisen auf sprachliche Defizite bei Lehrern und Lehrerinnen nicht albern, sondern notwendig.

    SteffdA, was Du hier sagst, ist zwar prinzipiell richtig, hat aber mit der PKV nichts zu tun: Die GKV ( = das sind die KrankenKASSEN ) ist eine Solidargemeinschaft, die PKV ( = die privaten KrankenVERSICHERUNGEN) aber nicht. Hier wird jeder einzelne Kunde nach seinem individuellen Risiko tarifiert. Und nur die PKV kennt das Instrument der Beitragsrückerstattung. In der Solidargemeinschaft wäre das undenkbar.

    Liebe Julia,


    wenn Du das Glück hättest, in einem einigermaßen ordentlichen Bundesland anstatt in (dem hierzulande oft so genannten) Nordrhein-Wandalien zu arbeiten, dann hättest Du von Deinem LBV im Kundenportal die Mitteilung erhalten, dass Baden-Württemberg bisher das einzige Bundesland ist, das seinen Beamten alle fünf Jahre eine differenzierte Versorgungsauskunft zukommen lässt.


    Das Muster dieser Auskunft findest Du hier:


    https://lbv.landbw.de/document…94-49c6-8cbd-187da13ba1f7


    Im Übrigen würde ich mir an Deiner Stelle noch keine Gedanken um die künftige Versorgung machen: Als ich im 1976 meine erste feste Stelle hatte, betrug mein Jahresbrutto gerade einmal 44.000 DM (knapp 22.000 Euro), nach dem Durchauflaufen aller Dienstaltersstufen und aller Besoldungsstufen unserer Laufbahn plus der inflationsbedingten Erhöhungen kam ich im letzten Jahr vor dem Ruhestand auf mehr als 3,5-fache. - Und die Pension ist auskömmlich.


    Auf Zukunftsprognosen kannst Du nichts geben. Zuviele Variablen spielen hier mit.

    Schau mal in der Konferenzordnung nach: dort findest Du die einschlägigen Vorschriften. Wichtig für Dich sind die Regelungen zur Teilnahmepflicht und zur Einberufung (in B.-W. vgl. §12, Abs. 6. Hier gilt grundsätzlich eine Frist von mindestes sechs Unterrichtstagen; nur in dringenden Fällen - die der Schulleiter begründen muss - kann die Frist verkürzt werden oder entfallen.)


    Wenn hier keine Fehler gemacht wurden, hast Du bei der Konferenz anwesend zu sein.


    P.S. Trantor war wieder einmal schneller als ich.

    Falls Du in Baden-Württemberg arbeitest: Die Stadt- bzw. Kreismedienzentren werden von Lehrern geleitet, die je nach Größe teilweise oder ganz vom Unterricht freigestellt sind. Die Stellenausschreibungen werden in "Kultus und Unterricht" veröffentlicht.

    Zum Thema "Bestenauslese":


    Man kann das Phänomen geißeln, dass angeblich nur die tendenziell schlechteren Abiturienten und Studenten ins Lehramt gehen.
    Das lässt sich medienwirksam besser verkaufen (im wahrsten Sinn des Wortes) als die Frage zu erörtern, wieso denn die Besten der Besten gerade nicht ins Lehramt gehen.

    Der Bildungsforscher Ulrich Trautwein hat zu dem von Bolzbold angesprochenen Phänomen differenzierte Studien vorgelegt. Quelle und Kurzbeschreibung hier: http://paedagogik-news.stangl.…kandidaten-unterschaetzt/

    An meiner Schule habe ich das so gehandhabt:


    Geschenke des Kollegiums an einzelne Kollegen (z.B. anlässlich Hochzeit, Geburt eines Kindes) zahlt die Freud- und Leidkasse.


    Geschenke der Schule (z. B. Blumensträuße bei Verabschiedung in den Ruhestand oder Versetzung) und Aufwendungen für Bewirtung (z. B. Referenten beim Pädagogischen Tag, Mitglieder der Prüfungskommission beim mündlichen Abitur) zahlt die Schule aus dem Verwaltungsetat.


    Dass der Schulleiter bzw. die Schulleitung Sachausgaben der Schule aus der eigenen Tasche zahlt, wie Trantor vorschlägt, mag vielleicht im Einzelfall vorkommen, wäre aber mit mir nicht zu machen gewesen.

    ... Niemand fällt durch die Probezeit, außer er verprügelt Schüler oder kontrolliert aus Gewissensgründen keine Klassenarbeiten und verbrennt sie im heimischen Feuer...

    Beide Teile dieser Aussage sind unzutreffend. Entlassungen wegen nicht bestander Probezeit sind sehr selten, aber es gibt sie. (Ich spreche hier aus eigener Erfahrung.)


    Wenn schwerwiegende fachliche und/oder pädagogische, didaktische und methodische Mängel vorliegen, die auch durch intensive Betreuung und Verlängerung der Probezeit nicht behoben werden, ist es unverantwortbar, die entsprechende Lehrkraft die nächsten 30 bis 35 Jahre im Dienst zu belassen.


    Im Übrigen ist die dienstliche Beurteilung am Ende der Probezeit (in Baden-Württemberg) benotet.

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