Man darf - bei allen rechtlichen Überlegungen - aber auch nicht vergessen, dass das Ref ein Abhängigkeitsverhältnis ist.
Ich hatte im Ref einen Monat Nebentätigkeit (mir wurden die Sommerferien eines anderen Bundeslandes bezahlt, nach einem Jahresvertrag, ich hatte also keine Minute Arbeit.) Das war kein Problem (trotzdem sofort beim Erfahren des Studienseminars beantragt, also ca. 4 Wochen vor Start des Refs.
Im Referendariat selbst wollte ich eine Arbeitsgemeinschaft kostenlos anbieten. Eine, die ich schon als Vertretungslehrkraft angeboten hatte und keinen Aufwand bedeutete. Ich musste 1) darlegen, dass der Aufwand super minimal war (eine Stunde (!) AG UND erklären, dass die Materialien schon existierten) und 2) unterschreiben, dass ich weiß, dass diese AG meinem Ausbildungsziel möglicherweise im Wege stehe.
(Die AG kam im ersten Jahr nicht zustande, mangels Interesse, haha)
Im zweiten Jahr war die Seminarleitung viel lockerer drauf, kannte mich und meine Fähigkeiten UND die AG (eine andere) war quasi Teil einer Zusatzqualifikation, die ich am Seminar erwerben wollte.
Was ich damit sagen will: JEDER Fehler meinerseits wäre sicher darauf zurückgeführt worden, dass ich zu wenig Zeit für meine Ausbildung hatte. Es war ein kleines Seminar, die Seminarleiterin war allherrschend, in allen Noten beteiligt. Ich musste einiges schlucken, bis ich gelernt hatte, unterwürfig zu sein (Trotz Zuversicht, dass jede Schule meine Genialität einsehen würde und mir einen roten Teppich ausrollen würde (Sarkasmus für diejenigen, die ihn nicht erkennen), war mir meine Endnote doch wichtig.
Man sollte also alle Zeichen gut lesen können und zwischen Recht haben und Recht durchsetzen auch unterscheiden.