Du könntest dich einfach beurlauben lassen…
…lass dich wählen in ein politisches Amt…
…Entlassung und Altersgeld nehmen…
der TE ist in NRW, wir haben hier kein Altersgeld...
Das ist ja eben der Punkt ![]()
Du könntest dich einfach beurlauben lassen…
…lass dich wählen in ein politisches Amt…
…Entlassung und Altersgeld nehmen…
der TE ist in NRW, wir haben hier kein Altersgeld...
Das ist ja eben der Punkt ![]()
Das heißt, du kamst für eine Woche in die Schule zurück und dies wurde auch "nachgehalten"? Anrufen und darauf hinweisen.
Gut, wenn alle KuK auch im Vorfeld das machen, was bei einer Konferenz abgestimmt wird, meinetwegen.
Ich komme jetzt zurück in die Schule, lese mich durch die Curricula meiner Fächer durch (dank Abiturthemen und Wechsel von G8 auf G9 in meiner Abwesenheit ist alles "neu").
Ich bin in 3 Fächern eingesetzt, KEIN Fach hat ein aktuelles Curriculum.
In dem einen Fach findet man ein Protokoll von vor 3.5 Jahren, wo ich nachlesen kann, wer welche Jahrgänge machen soll (und diese also nicht gemacht hat), in dem anderen Fach fehlt das aktuelle Abiturcurriculum (also Abitur 2025), in dem anderen die komplette Oberstufe (die aber unterrichtet wird).
Und dann wird am Ende kurz vor der QA gemeckert, dass eine QA so viel Arbeit wäre?
Bei großen Änderungen, z.B. neuer Lehrplan wurde der Punkt in eine extra Schilf ausgelagert.
Das ist im Prinzip in unserer "Vorbereitungskonferenz" eine 3stündige Schilf.
Darf ich fragen was genau ihr so lange besprecht? Bei uns sind die in der Regel für eine halbe Stunde angesetzt und dauern selten so lange?
Fachschaften / Fachkonferenzen sind Gremien der Mitwirkung an der Schulentwicklung.
Wenn man nicht grundsätzlich alles auslagert (jede*r bereitet nur einen Teil vor und - wir wissen es - kaum jemand liest die Sachen der Anderen), ist es _auch_ ein Arbeitsgremium.
Es geht ja nicht um JEDE einzelne Konferenz, aber auch die im laufenden Schuljahr... so ärgerlich es für einen ist. Es sind demokratische Gremien, wo Eltern und Schüler*innen (beratend) mitwirken können. Da gehört es sich, nicht nur 3minütige Berichte abzuleisten und dann abzuschliessen. Natürlich fängt man nicht die Arbeitsphase am Curriculum mit den Eltern aber die TE fragte ausdrücklich "vorm Schuljahr". Irgendwann muss man ja auch arbeiten. Schulentwicklung ist auch eine unserer Aufgaben.
Unsere Fachkonferenzen zum Schuljahresbeginn (in unserer "Vorbereitungswoche") sind für ca. 3 Stunden angelegt, es sind aber keine "richtigen" Fachkonferenzen (keine Eltern und Schüler*innen), sondern auch für Arbeitsphasen gedacht: Anpassung des Curriculums (in der Oberstufe jedes Jahr für die Qualifikationsphase, zur Zeit auch immer ein neues Jahr mit dem neuen Lehrwerk), Planung von einem neuen Schwerpunkt (mündliche Prüfung, Wandertag, Austausch, neue Materialbestellungen, usw..)
So oder so müssen wir da sein (bedeutet: unsere SL kann uns zwingen, da zu sein), da finde ich es sinnvoll, sowas zu klären.
Klar, man kann auch Mails lesen oder delegieren. Dann führt es dazu, dass das Curriculum nie geschrieben wird, oder von einer Person nach drei Jahren, usw,..
Die Fachkonferenz nach ein paar Wochen im Schuljahr (Oktober/November?) fällt dann immer kurz aus (was wiederum auch doof ist, später Termin wegen Eltern und SuS, und dann kurz), aber es gibt in der Regel wenig Redebedarf.
Bei den 16 Stunden musst du auch schauen: Wirst du auch alle Ferien durchbezahlt? (hoffentlich) Dann müssen auch ein paar Stunden darauf.
Aber nicht soviele, dass du ständig Deputatsmehrarbeit machen musst (sowieso nicht).
Ja, für E9 schon.
Nicht für A13 oder A14.
gut, aber da der Schulstart an einem Montag ist, _könnte_ es noch eine unsaubere Formulierung sein, weil es schon in der Woche davor ist, aber keine volle Woche.
Ach, warum bin ich bloß nicht in NDS geblieben.. dann hätte ich sogar Altersgeld, wenn ich aussteigen würde
(Ich weiß, warum und auf der Liste aller Pros und Contras war das leider nicht eindeutig, aber so ist es halt.)
sorry, tatsächlich.
Da ich nicht weiß, ob es in NDS eine offizielle Vorbereitungswoche gibt (wie in NRW, die per Erlass freizuhalten ist), möchte ich trotzdem anmerken, dass vor 6 Monaten (Terminierung des Facharzttermins) eine Bewerbung fürs Ref anhängig war und es zumindest gewagt war (ich hatte da Termine, aber ich war am Gym).
Es ist sowieso egal, weil eh alles nur an einer fiktiven Schule geschieht.
Und sie hat geschrieben, dass der Erste-Hilfe-Kurs und ihr Termin vor dem 1. Schultag ist.
Und wenn das vor dem Refbeginn ist, kann man ja vorher nicht wissen, dass man sich den Tag freihalten muss, ich finde also an der Facharzttermin-Wahl nichts merkwürdig.
Der 5. August ist aber im imaginären NDS, in welchem sie ihr Ref macht, nunmal der erste Schultag. Ob sie was Anderes behauptet oder nicht.
Sie wusste nicht, dass es doch mit dem Ref klappt und ob sie weiter Vertretungslehrerin oder im Ref (Bewerbung war ja vor 6 Monaten schon abgeschickt und schwebte in der Luft): am ersten Schultag einen Facharzttermin nehmen, ist nicht schlau. Klar, man kann immer um Befreiung bitten, weil wichtiger Facharzttermin, trotzdem ist es nicht die beste Idee.
ins Ref ist sie nachgerückt (wann auch immer, offiziell startet das Ref in NDS an BBS in Mai), der 5. August ist der erste Schultag in NDS, das heißt, ein Tag, den man auch frei halten sollte, wenn man Vertretungslehrkraft ist.
Es wurde doch geschrieben, dass der Termin vor den Beginn des Refs liegt, also kann es nicht am 1. Schultag sein.
Die TE hat NDS als Bundesland genannt, den Tag genannt und es IST der erste Schultag.
dann herzlichen Glückwunsch zum "Nachrücken" ins Referendariat und zur Zuweisung an einer illegal handelnden Schule, an der keine*r der 130 Lehrkräfte remonstriert, wenn man ihnen den Urlaub kürzt. Wird ein lustiger Vorbereitungsdienst.
„Angeboten“, was für ein Euphemismus. Ich würde eher sagen: „Dienstverpflichtet“.
Ich würde in solchen Fällen den Sportskollegen 5 Klassenleitungen aufbrummen und die Arbeit regelmäßig kontrollieren, damit sie es lernen. Ich verheize doch nicht meine guten Leute, indem ich ihnen zieg Klassenleitungen aufbrumme, damit die Sportskollegen ein ruhiges Leben haben.
Wenn die Schlauen immer nachgeben, regieren die Dummen die Welt.
Ja, Euphemismus aber Fakt.
Und am Ende läuft es - in den mir bekannten Schulen - doch nicht, wie du es gerne machen möchtest.
In Sachsen auch? Ich habe meine ganzen Vertretungen 1 UE mindestens pro Woche wegen Langzeitkranken NICHT bezahlt bekommen.
Bereitschaftsvertretungen werden nicht vergütet.
"in Sachsen" ist bei dir nicht die einzige Variable, sondern auch "freie Schule", bitte bei solchen Nachfragen immer bedenken.
ich will meine Beobachtungen nicht übergeneralisieren und auch die Verwaltungsaufgaben nicht überhöhen, aber ich finde es jetzt ein bisschen traurig, wie angenommen wird, dass jede*r Lehrer*in einfach ins Büro wechseln kann, wenn es mit der Schule nicht mehr altersgerecht wird.
1) Im Büro muss man auch sein Hirn anstrengen.
2) Es sind verschiedene Kompetenzbereiche. Oder würdet ihr auch sagen, jede*r Maurer*in kann einfach in die Verwaltung wechseln?
Die meisten Leute, die ich in den Verwaltungen gesehen haben, sind keine 08-15-Lehrkräfte, die keine Lust mehr auf Schule hatten, sondern welche, die über zusätzliche Qualifikationen und Kompetenzen verfügen.
Wem der Lärm in der Turnhalle zu hoch ist, aber voll der analytisch strukturiert organisierende Typ ist, der kann wechseln.
Den meisten meiner Sportkolleg*innen wird nach einem Durchgang die Klassenleitung nicht mehr angeboten, weil sie sich erfolgreich dumm gestellt haben (inklusive Klassenbücher verlieren, Abwesenheiten nicht konsequent genug nachhalten, hin und wieder Unterricht vergessen)... da weiß ich nicht, wie sie eine projektkoordinierende Aufgabe in einer Behörde übernehmen sollten.
Familienzusammenführung kannst du - meines Wissens - nur geltend machen, wenn ihr an zwei verschiedenen Orten lebt und du zu deinem Mann ziehen willst.
Mit Ländertauschverfahren kenne ich mich nicht aus, aber ich hatte mich für den Fall der Fälle um die Versetzungsbedingungen erkundigt und es müsste ähnlich sein.
Mein Erstwohnsitz war bei meinem Mann (NDS), mein Zweitwohnsitz in der Nähe meiner Schule (NRW), bei einem Versetzungswunsch hätte es für die BR und den PR auch als Familienzusammenführung gegolten (obwohl ich wohlgemerkt mir nur dem BL genährt hätte).
Es kam anders, mein Mann wurde arbeitslos, wir haben die Familienzusammenführung umgedreht ![]()
Klar ist das erlaubt, in Elternzeit könntest du ja sogar im Ausland leben.
Hervorhebung durch mich
So hab ich auch erst gedacht…. Aber dann kam mir der Gedanke, dass ich ja nach dem Umzug zum Einwohnermeldeamt muss und am neuen Wohnort meinen ersten Wohnsitz anmelden muss… das ist ja was anderes als eine längere Auslandsreise, oder?
Leben ist keine Reise.
Du kannst machen, was du willst.
Und ja, im 21. Jahrhundert darfst du auch als Beamtin umziehen.
Du hast keinen Anspruch auf die Versetzung und einen neuen Job woanders, aber Umziehen steht dir frei.
aber dann eben nicht die Ferien bezahlen, wenn ich auch elterngeldlose Elternzeitmonate am Ende habe, oder?
Also wie es NRW macht...
(Ich versuche dein verwirrtes Smilie zu verstehen, und was an meinen Fragen seltsam waren. Ja, Bundesgesetz, aber nein, die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen.)
Wobei ich davon ausgehe, dass da in NRW ein Widerspruch gekommen wäre (bzw. der Hinweis, dass es um die entsprechende Zeit verlängert wird?), dann wird es ein anderes Bundesland sein.
Mir war auch nicht klar, dass der Arbeitgeber meiner Elternzeit widersprechen kann.
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