Trotzdem wurde ich schon dafür bezahlt.
(Auch wenn ich das Argument des Schadens verstehe: Inwiefern hat das Architektenbüro einen Schaden, nur weil der Architekt nebenbei ähnliche Gebäude entwirft?)
Beiträge von chilipaprika
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sicherlich die logische, die ich oben schon schrieb: Die eigene Unterrichtsvorbereitung findet in der Arbeitszeit statt.
Der Architekt im Architektenbüro kann einen Nebenerwerb haben.
Aber er kann nicht die Pläne, die er tagsüber als Angestellter entwirft, abends aufhübschen und dann verkaufen. -
Mein Stundenplan ist. Kein Grund zur Freude, aber ich bleibe zuversichtlich. Was anderes bleibt ja nicht.
Erstmal die ersten Tage vor dem Schulbeginn schaffen
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ich weiß, dass es meistens klappen könnte, aber es hat was von "wenn es nicht klappt, liegt es doch nicht an mir (SL), sondern an deinen KuK" und dieses nach unten Verschieben finde ich bei Führungskräften grenzwertig
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es ist zwar "pragmatisch", hat aber etwas von "ich will mich nicht positionieren" und ist eine krasse Ungleichbehandlung. Nicht jede*r kann das ganze Kollegium abfragen, wer zu dem Zeitpunkt Freistunden hat. Und es sollte doch nicht sowas sein, das nur den "beliebten" KuK zukommen (für die man gerne einspringt...)
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Ich weiß nicht, ob es als Grund reichen würde, um ablehnen zu dürfen. Da ein Teil der Rechnungen immer nach Ende der Fahrt sind, kann das Konto mit dem Geld oft die paar Lehrer gut vertragen und zumindest einen Teil vorstrecken.
Ich habe noch nie zwei Jahre gewartet. Immer maximal ein paar (mehrere) Wochen. Das schwierigste war immer eher, dass der Antrag die Schule verlässt.
Es ist ziemlich sicher ein Unterschied zwischen für sich Vorstrecken und für jemanden anderen! -
Die stehen ja nicht der Arbeit für deinen Dienstherren entgegen. Ein bisschen strange finde ich es, wenn Leute, die in Teilzeit arbeiten einer Nebentätigkeit nachgehen (können).
Da die Anzahl der "genehmigbaren Nebentätigkeit-Stunden" prozentual zu den Stunden der Lehrkraft sind, hat keine*r einen Vorteil zu reduzieren, UM eine Nebentätigkeit zu haben.
Dass jemand aus welchen Gründen auch immer reduziert hat, in einer Nebentätigkeit einen Ausgleich, eine Abwechslung oder überhaupt einen flexibleren Zuverdienst hat (den man zum Beispiel am Wochenende macht), ist doch egal. -
Hm--- ja. Mieteinnahmen werden versteuert... Wie meinst du das?
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dann ist doch alles gut. Mein Hinweis ist eben, dass du ggf. nachweisen müsstest (Arbeitszeit tracken), dass du deine Nebentätigkeit außerhalb deiner Arbeitszeit erledigt hast.
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nein, die Argumentation ist nicht weit hergeholt.
Es ist eine unglaublich nervige Argumentation Aller, die glauben, nur weil sie sich Mühe für ihren Unterricht geben, dass dies nicht zur Arbeitszeit gehört. Wenn du mit "Unterricht nach Buch" deine 41 Stunden pro Woche nicht ausfüllst, dann kannst du eben nicht sagen, dass der Minimalfahrplan dein Dienst war, der Rest deine Nebentätigkeit.
Und wenn dir Kosten für deine unterrichtsbezogenen Bastelei entstehen, dann kannst du und wirst du sie wohl steuerlich absetzen. Setzst du sie etwa bei deinem Gewerbe ab? Oder für deine Arbeit? -
Zur tatsächlichen Frage: in NRW wird die Tätigkeit immer für ein Jahr genehmigt, es wird aber auch nicht danach gefragt, was man vorher gemacht hat.
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man könnte sogar argumentieren, im Gegenteil, ich das Material, das in erster Linie für meine Schüler ist, sogar besonders schön gemacht. Ich habe alles versteuert.
Man könnte eben argumentieren, es war deine Arbeitszeit und du verkaufst also zu einem persönlichen Gewinn Sachen, für die du schon bezahlt wurdest?
Oder hast du denn deine Arbeitszeit gut getrackt und es war immer außerhalb deiner Arbeitszeit? (und warum ist es dann in erster Linie für deine Schüler*innen?)
Und erklär mir bitte, wie du mit nur ein paar Stunden (Alte Materialien vor 5 Jahren plus 5 Stunden Arbeit im Jahr 2024) zweistellige Beträge im Monat erreichst? -
ich fühle mich alt und super konservativ, ich schwanke jedes Jahr bei allen "Feierlichkeiten" rund um Einschulung(en) und (Zwischen-)Abschlüsse zwischen "Schön, dass nicht alles selbstverständlich genommen wird und es wertgeschätzt wird" und "hört bitte mit diesem ständigen Feiern (und immer mehr Steigern, usw..), was bleibt irgendwann, wenn man es nicht mehr alles bejubelt?"
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Ein Staatsexamen wird immer anerkannt, ABER: Welche Fächer hast du bei deinem BBS/BK-Lehramt? (Nur NRW hat die Möglichkeit, zwei allgemeinbildende Fächer zu haben, viele Fachrichtungen gibt es nicht überall 1:1), da spielt der Bedarf eine hohe Rolle.
Wenn du A14 bist, hast du in der Regel die Möglichkeit, anzugeben, dass du für eine Versetzung freiwillig auf A13 zurückzugehen bereit bist, so dass du keinen Nachteil hättest. -
Da haben dann viele Eltern und Großeltern Probleme. Bei meinen Nichten war es daher nachmittags, bei meinen Neffen auch samstags.
Bei uns am Gymnasium ist es auch nachmittags.
die weiterführende Schule ist aber nicht mehr so "besonders" wie die richtige Einschulung, oder? (Ich wundere mich jedes Mal, dass soviele Eltern dabei sind.)
Die Einschulung ist bei uns um die Ecke am 2. oder 1. Schultag. Vormittags. (Von dem, was ich jedes Jahr mitbekomme) -
Ging es nicht um die Abwesenheit bei einem kleinen Fest für die Einschulung der Erstis? Also keine Ahnung, wie sehr sowas verpflichtend gemacht werden darf, an einem Samstag.
(Dass man nicht zusagt und dann fernbleibt, ist eine andere Sache)
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Sie haben die die Schule nicht verlassen, sondern nur unsere Klasse und in der Regel wünschen wir ihnen wenigstens noch alles gute in der neuen 4. Klasse, sagen ihnen, dass sie uns gerne noch besuchen dürfen und wir uns über Besuch freuen usw. genau das haben wir uns diesmal dann eben gespart.
Okay, ich dachte, sie seien nach der 4. Klasse vorzeitig ans Gym gewechselt.
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Ich weiß, dass das Jugendamt leider immer noch überwiegend erst in Fällen handelt, in denen es um Leben und Tod geht, aber eigentlich sollte von staatlicher Seite auch solchen Fällen nachgegangen werden, und sei es, um einfach aufzuzeigen, dass das kein normales Verhalten ist. Gäbe es in solchen Fällen eine Geldbuße, würden sich die Eltern zukünftig vielleicht eher überlegen, ob sie ihre Kinder im Falle eines Schulwechsels nicht ordentlich an- und abmelden.
Das Jugendamt hat nicht mal genug Kräfte, Ressourcen und Zeit, um Missbrauch in all seinen Formen zu vermeiden /beenden und du meinst, unhöfliches Verhalten bzw. nicht Einhalten von ‚Versprechungen‘ sei ein Fall für das Jugendamt?!
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Warum sollten sie in der iServ-Klassengruppe bleiben dürfen, wenn sie die Schule verlassen haben?
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Herzlichen Glückwunsch und herzliches Beileid zugleich!
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