Beiträge von chilipaprika

    Staatsexamina habe ich immer eingereicht. Klar ist es logisch, dass man eins hat, aber ich empfand es als selbstverständlich, auch wenn es dann viele Seiten werden. Bachelor/Licence/Maitrise habe ich nicht eingereicht.
    Abizeugnis: ist wirklich verjährt, ist keine Voraussetzung für den Job, steht im Lebenslauf.

    In NRW ist die Schule dazu verpflichtet, die Ausbildung in BEIDEN Unterrichtsfächern sicher zu stellen. Heißt konkret, du solltest in beiden Fächern BDU bekommen und deine restlichen Stunden (Hospitationen und angeleiteter Unterricht) möglichst gleichmäßigauch auf beide Fächer aufteilen. Du musst dich ja vernünftig auf die Prüfung vorbereiten können.

    Du hast sicher ein paar Seiten übersprungen, aber wir haben es in der Zwischendiskussion ausführlich diskutiert und belegt: es ist der Regelfall, aber keine Verpflichtung im Sinne, dass man es einklagen könnte.
    Auch im Ausbildungsunterricht kann man sich vernünftig vorbereiten.
    (und auch im Ausbildungsunterricht kann ich als offizielle Lehrkraft einen Kaffee trinken gehen (Mein Ausbilder hat übrigens Klausuren korrigiert und weil wir (der Kurs) ihm zu viel Ablenkung waren :-D, ist er nach 20 Minuten (weil er zum Beispiel den Einstieg besonders gucken wollte) in die Bib gegangen. Je nach Ausbildungsstand im Ausbildungsunterricht wirklich verträglihc.

    chilipaprika

    Wie verstehst du dann diesen Absatz? Für mich klingt es so, dass das das "Schlupfloch" ist. Allerdings ist das nur in den geschilderten Ausnahmefällen zulässig, unter Absprache zwischen SL und Seminarleitung-und nicht die Regel. Das scheint bei der TE so nicht zuzutreffen. Sie soll es selbst mit den LK klären.

    Eben, darum geht es: es gibt dieses "Schlupfloch", also kann man es nicht einklagen.
    Die TE wird es schon klären, aber wenn die Schule - warum auch immer - darlegen kann, dass es für sie nicht anders geht, kann man sie nicht zwingen. Wenn das Studienseminar es so schlimm findet, dass werden sie die Schule beim nächsten Mal in einzelnen Fächern auslassen. Auch das gibt es manchmal (an meiner Refschule zb. war bekannt (Der Schule aber auch dem Studienseminar), dass ein Lehrer - sehr gut und nett! - zwar bereit war, auszubilden aber nicht mit dem Seminar. Da man in NDS / an meinem Seminar in jeder Ausbildungsgruppe 2-3 Besuche hat, ein Problem. Aus örtlichen Gründen wollte ich gerne an diese Schule, die Schule musste - wie ich viel später erfuhr - einfach gucken, ob es genug andere Ausbildungsgruppen geben würde. Aufgrund des Überhangs an Kolleg*innen hatte eh jede*r maximal eine Lerngruppe, also kein Problem.)

    Natürlich ist es nirgendwo eine Standardsituation (sonst wäre ich - trotz Erfahrung in mehreren Schulen und zwei Bundesländern - nicht selbst auf die Idee gekommen, meinen fehlerhaften ersten Beitrag zu schreiben) oder gar erwünscht, aber einklagbar ist es nicht.

    Aber ich glaube, es ist klar geworden, dass wir alle nur jetzt über Sondersituationen reden, die keiner wünscht (schon alleine, weil eine Schule froh um jede "kostenlose" (angerechnete...) Stunde, die sie bekommt). Aber einklagen könnte man es halt schwer.

    Ich habe dargelegt, wie es in Hessen gehandhabt wird und mich dabei auf die mir vorliegenden Quellen bezogen. Wer es widerlegen möchte, kann ja entsprechende Quellen vortragen

    Nein, hast du nicht. Du hast ein Gesetz zitiert, das eben keine Muss-Regelung enthält.
    Die Ausbildung ist eben nicht einklagbar oder gescheitert, WENN etwas passiert.
    WENN in dem Jahrgang ein Fach gar nicht angewählt wird...
    WENN beide kooperierende Schulen einen Referendar in dem Fach haben, es aber nur einen kooperativen Kurs gibt und eine Schule also leer ausgeht.
    Auch das kann in Hessen passieren und auch wenn es nicht schön wäre, wäre es kein illegales Vorgehen. Man kann nicht alles vorher planen. Aber wenigstens wurde eben im Gesetz geplant, dass es keine Pflicht gibt (was schlau ist, weil Ausbildungsunterricht definitiv weniger schlimm ist als die Schule mitten in der Ausbildung wechseln zu müssen.)

    Das sind AUSNAHMEsituationen.
    Überlässt du dem Leistungskurs dem Referendar im ersten "BdU"-Semester? oder soll er lieber Ausbildungsunterricht und ein Lehrer sitzt im Raum?
    (und ehrlich: natürlich würde ich einen Kaffee trinken gehen, wenn ich in so einer Situation betroffen wäre. Allemal besser, dass ein Referendar abiturrelevante Noten in einem Leistungskurs in seinem ersten Ausbildungshalbjahr gibt.)

    ... und wo steht es jetzt von der Pflicht pro Fach?

    BW, SEK.I (ähnlich für die anderen Schularten) S.10f, § 13, Absatz 4, Ausbildung an der Schule:

    „Während des zweiten Ausbildungsabschnitts werden in der Regel dreizehn, bei Schwerbehinderung zwölf Wochenstunden selbständig unterrichtet, davon mindestens elf, bei Schwerbehinderung zehn, Stunden in kontinuierlichen Lehraufträgen. Hierbei ist mindestens ein Lehrauftrag ab Lasse acht zu übernehmen.“

    In Absatz drei wird der erste Ausbildungsabschnitt beschrieben, in dem mit zunehmender Selbständigkeit im Rahmen der Lehraufträge anderer Lehrkräfte unterrichtet werden soll. Damit wird eindeutig für den zweiten Ausbildungsabschnitt festgelegt- und so wird das dann auch in den Seminaren vermittelt und gehandhabt- dass Anwärter: innen im zweiten Abschnitt eigene Lehraufträge erhalten müssen. Das ist das, was für NRW als BdU oder auch SAU beschrieben wurde und gerade kein reiner Ausbildungsunterricht, der hauptsächlich im ersten Ausbildungsabschnitt stattfindet.

    Sorry fürs Nachfragen, aber:
    - "in der Regel"
    - und "mindestens ein Lehrauftrag"

    Aber da steht nichts von "pro Fach" und "muss".
    Also gibt es auch hier einen Backup für Ausnahmen? Darum geht es hier.

    Keine Antwort aber Verwunderung:

    Wie kann es sein, dass "so viele" Menschen irgendwann im Leben eine Depression diagnostiziert bekommen, selbst dabei sagen, eine schwere Phase gehabt zu haben (und somit keine falsche Ziffer in der Diagnostik), aber weder Therapie noch Medikamente einnehmen und trotzdem (!) wieder ausgeheilt sind?
    Macht "ihr" das auch beim gebrochenen Bein? Keine Krankmeldung, keine Schmerzmittel und zur Arbeit einbeinig hüpfen?

    Versuch einer Antwort:
    Wie sollen wir wissen, wie der Arzt dazu reagiert? Vermutlich ein bisschen wie ich ungläubig und verwundert. Medizin ist auch eine evidenzbasierte Wissenschaft, das wird schwer, wenn man gar keine Daten hat, außer eben die Diagnostik.
    Lass dich überraschen... wir können nicht in die Glaskugel schauen

    Doch, s. 1)

    Im Schulbetrieb dürfte vom Vorhandensein einer betriebsüblichen (Vollzeit-) Arbeitszeit ab Schulbeginn 08:00 Uhr + 8 Arbeitstunden zuzüglich Pausenzeiten auszugehen sein.

    Entsprechend sollte werkstags bei Vollzeit nach 17:00 keine Erreichbarkeit mehr erwartet werden dürfen. Bis dahin aber schon.

    Wenn du schon Rechenspiele machst:
    30 Minuten Pausenzeit ist das Minimum, also 16 Uhr30.
    Hast du auch die Ferienerreichbarkeit mit einbezogen oder bist du auch der Meinung, in den Schulferien zwischen 8 und 17 Uhr (wann ist deine Pause?) erreichbar sein zu müssen.
    Herzlichen Glückwunsch zur Schule ohne Abendveranstaltungen und Konferenzen...

    ICH bin auf der Linie: Ich mag die Flexibilität, ich akzeptiere auch die Schattenzeiten in einem gewissen Grad. Wenn ich nicht jeden Tag angerufen werde, kann ich es einordnen. Fun fact: ich wurde in 3,5 Jahren Abordnung mehr von der Schule angerufen als in 10 Jahren Schulzeit...
    Man kann auch mit Menschenverstand entscheiden und gucken, wie man jemanden "erzieht", der sonst meinen würde, mich jeden zweiten Tag um 21 Uhr anzurufen (AUCH WENN ich tatsächlich am Schreibtisch sitze).

    Ich kann German schon irgendwie verstehen. Es mag in anderen Berufen auch eine schlechte Trennschärfe geben, aber unser Beruf ist dafür prädestiniert. Meiner Meinung nach.

    btw: ich bin gestern um 5 Uhr mit dem Fahrrad zur Schule gefahren. Auf dem Rad habe ich während der Fahrt den Tag strukturiert, Gespräche geplant, ... Um 17 Uhr bin ich auf dem Fahrrad zurückgefahren. Auch dabei habe ich mir Gedanken zur Woche und den kommenden Wochen gemacht und Termine mental vorbereitet. Sachen, die ich sonst am Schreibtisch machen würde. Zu hause war ich um 19 Uhr. Hatte ich einen 14-Stunden-Arbeitstag in der Arbeitszeit-Erfassung? Oder war das Nach-Hause-Weg?

    eine gute Vorbereitung, die (z.B.) zwei Stunden nur im Kopf stattfindet?
    Keine Notizen erfordert, keine Dokumentenerstellung? Ich bin sicher, dass das anschließende Aufschreiben im Büro nicht wesentlich kürzer ist als ohne Gedanken beim Radeln.
    Und das sage ich als eine, die bei KEINER Arbeitsstelle die Trennschärfe schafft (ich habe heute Überstundenausgleich und schon 5 Mails geschrieben.. :( ) UND deren Gehirn leider NIE Pause macht. Trotzdem habe ich keinen 24 Stunden-Dienst. (und für die Spitzfindigen hier: Ja, leider schaltet mein Hirn beim Schlafen auch kaum aus)

    aber das ist dann genau die Definition von Ausbildungsunterricht!
    Das mit der anderen Schule ist die erste Lösung, haben wir widerum ganz oft für den Ausbildungsunterricht, der selbstständige Unterricht kann auch oft kooperativ sein..
    Wir reden aneinander vorbei mit den Begrifflichkeiten, die NRW-Referendar*innen drehen nicht Däumchen im Ausbildungsunterricht sondern unterrichten, der Fachlehrer ist halt auch dabei. Je nach Situation in Teamteaching oder eben komplett alleine unter Beobachtung.

    Alterra erzählt wie es an ihrer Schule gehandhabt wird. Das muss ja nicht zwingend richtig sein. Außerdem hat sie mir insofern nicht widersprochen, als dass sie bestätigt, dass sie zu 50:50 sowohl in FR als auch UF ausbilden. Was ja der TE verwehrt werden soll. Überigens habe die Vorgaben der Studienseminare recherchiert, die wohl eher maßgeblich sind.

    steht "soll" oder "muss" in den Vorgaben?

    Wir reden hier von Ausnahmen, wenn etwas gar nicht geht. In den zwei mir aktuellen bekannten Fällen geht es nicht anders. Kurse kann man sich nicht backen, es geht ja nicht mal darum, dass ein Kollege ins Minus ginge, sondern, dass es keinen Kurs gäbe. Alternative: Übernahme eines Leistungskurses. Grandios.

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