Hab gerade nochmal nachgesehen und das ist so nicht korrekt.
Psychische Erkrankungen müssen laut Fragebogen für die Verbeamtung nur über einen gewissen Zeitraum angegeben werden.
Du bist in einem BL, wo der Fragebogen einheitlich für das ganze BL ist, und wo du auch darauf vertrauen kannst, dass in einem Jahr alles noch so ist? (trotz sich regelmäßig ändernder Rechtssprechung (zu "unserem" Gunsten)?)
Der "Fragebogen" (den es nicht gab) bei meinem Amtsarzt war anders als beim Amtsarzt 20km weiter (selbes Bundesland) und lustigerweise wurde ich für ein zweites BL begutachtet, das wiederum auch keine einheitlichen Verfahren hat (wenn man mit Leuten redet, merkt man, dass die einen zb. Blut oder Urin abgeben mussten, andere nicht, einige Fragen gestellt wurden, andere nicht)