oder die TE ist "zu alt" für den Tarif (wäre trotz 30% Aufschlag trotzdem sehr viel)
Beiträge von chilipaprika
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das, was gerade in der Küche steht.
(ich weiß, steinigt mich): Gibt es mehrere? -
und die 2. Fremdsprache bleibt bei 6 bzw. 5? toll.
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Ich denke, das ist doch recht eindeutig, ob das in den Ferien ist oder nicht, weiß ich allerdings nicht, aber das wäre ja völlig egal bei Teilzeit in Elternzeit gewesen.
Kannst du mir erklären, warum es bei (richtiger) Teilzeit in Elternzeit anders wäre?
Kann ich dann sagen: ich WILL so und so viel Stunden haben? (obwohl ich eben 2 Jahre EZ, zweites Jahr unbezahlt) angemeldet habe? Hängt es nicht davon ab, was es überhaupt für Stundenangebote gibt? und jetzt gibt es kein Angebot mehr? und die Schulferien würden in dem Bundesland nur bezahlt werden, wenn man vor und nach den Ferien einen Vertrag hat? (BaWü und Bayern haben auch gerade jetzt Schulferien, würde passen)
Offensichtlich ist das Kind am 1. des Monats geboren, so dass das mit den Kalendermonaten passt, aber da die Geburt wiederum in Oktober war, verstehe ich nicht, warum die Elternzeit in September am Ende ist (und nicht bis zum Ende des 2. Lebensjahres?)
Ach, mir geht es jetzt gerade nicht um pure Neugier, sondern weil ich immer wieder versuche zu verstehen, wie das Ganze funktioniert, es mir aber plötzlich unverständlich wird, nachdem ich dachte, dass ich es doch durchblicke. -
Nein, das halte ich nicht für rechtens.
Aber: woher nehmt ihr die Info, dass es nicht bis Ende der Ferien geht?
Wir wissen das Bundesland nicht, und es steht auch nicht, dass es zu Beginn August endet.ZitatNaja, aber Teilzeit in Elternzeit muss der AG ja akzeptieren, wenn sie das also richtig beantragt hat, dann dürfte das nicht so sein, sondern der Vertrag genau zum Elternzeitende enden.
Gibt es einen Unterschied zwischen Teilzeit in Elternzeit und Teilzeit in der unbezahlten Elternzeit? (Weil 2 Jahre angemeldet worden waren?)
Ich kenne mich WIRKLICH nicht aus, meine ganzen "Kenntnisse" habe ich vom Lesen im Forum und von deinen Beiträgen. Also gar kein Wissen, nur aufgeschnappte Sachen, die ich mir nicht 100% warte (ich würde nicht beraten, sondern kann nur nachfragen) -
Elternzeit: an bestimmte Dauer und Bezugsteiträume gebunden, missbräuchliche Anwendung durch bestimmte Endenzeitpunkte soll vermieden werden. Klingt nach NRW.
Der Teilzeitvertrag (durch Vertretung in der Elternzeit) ging vermutlich bis Ende der Schulferien. (Morgen?)
Dass man keinen neuen Vertrag gibt, wenn jemand schon im Beschäftigungsverbot steht (und das Glück hatte, schon durchgehend auf einem TZ-Vertrag bezahlt zu werden), ist aus Sicht des Landes sicher nachvollziehbar.
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Ich habe nicht noch einmal nachgelesen, aber steht jetzt nicht die Rückkehr an die alte Schule in Frage?
Die zeitlich befristete Abordnung durch die Schulleitung, muss wohl akzeptiert werden, aber wenn die Rückkehr nicht mehr möglich und auch seitens der Schulleitung nicht mehr geplant ist, dann handelt es sich ja nicht mehr um eine zeitlich befristete Abordnung. Chemiker hat doch schon geschrieben, wie dann der Ablauf ist und wer anzuhören oder zu beteiligen ist.
Und ich kann verstehen, dass man dann auch gegen die nachträgliche Entfristung der Abordnung vorgeht. Allerdings denke ich, dass man selbst an einer neuen im Optimalfall selbst gewählten Schule glücklicher wird als an der alten, in die man sich quasi einklagen muss.
Wer sagt (schreibt), dass es keine zeitlich befristete Abordnung mehr ist?
Mit den letzten Änderungen zur Gewinnung von Lehrkräften blabla.. ist die Möglichkeit der Abordnung von bis zu 2 Jahren (zuvor 6 Monaten) ohne Einverständnis möglich.
Es sind also noch 18 Monate möglich. Wir sind noch weit von einer Entfristung entfernt.
Ich kann mir aber vorstellen (Achtung! Vermutungen für die Menschen, die glauben, ich würde etwas behaupten!), dass Aviators Ohren die gut gemeinten Ratschläge, sich jetzt eine Schule zu suchen, als Abschiebung meint, obwohl solche Ratschläge IMMER ausgesprochen werden, wenn eine Schule auf dem Weg der Abwicklung ist oder bestimmte Fächer überüberbelegt sind.
Wer sich früh umschaut, geht zwar von der schönen Schule früher weg, hat aber mehr Wahl (und kann - weil es ja Aviators Ziel ist) sich auch früher weiterentwickeln, als jemand, der bis zum bitteren Ende an der schönen Schule bleibt (ob es schön ist, wenn man nur noch einen Mini-Jahrgang hat, naja) und dann nur noch auf etwas hoffen muss, wenn man versorgt werden muss.
Klar ist: das Land wird keinem sagen "sorry, ich habe keine gute Stelle für dich, bleib zuhause, bis sich was auftut", sondern "hier die Stelle. Die gefällt dir nicht? Ist aber so" -
https://m.bild.de/politik/inland…bildMobile.html
Vielleicht wird bald einiges einfacher.
Mein Traum. Und auch für die Aktiven, die die falsche Entscheidung getroffen hatten
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Weiss ich nicht, aber vermutlich, du musst ja deinen lohn nennen, nicht nur einen Teil davon.
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Also: 15,5% deines Lohns ist viel, aber "heftig" ist was Anderes, wenn man vom Anwartsgehalt ausgeht.
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Das Problem wird immer sein: du hast dein Recht auf die erste Versicherung verwirkt.
Ich würde also empfehlen: für das Ref in der GKV bleiben (bis vor Kurzem galt die Öffnungsklausel auch nicht für das Ref, mir war aber nicht klar, dass die Versicherungen es jetzt so aussuchen dürfen, dass sie nur an einem Teil teilnehmen..) und dann zu dieser Versicherung gehen. -
nein, es sind ganz "normale" Studierende.
Ich befürchte, du wurdest falsch beraten, weil ich eben auch so einen Fall hatte, eine Studentin wollte ihre zwei Praxissemester nacheinander planen, sie hatte es so gesagt bekommen, und ich musste sie entsprechend an die richtige Stelle lotsen, damit sie doch auf Antrag (formlos, bedingungslos) nur eins macht. Für die Wahl der Schulform gibt es eine Regel, die kenne ich nicht auswendig, nicht mein Bereich. Sie entschied sich eben für BK (wie eigentlich die meisten mir bekannten Fälle) -
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Ach so... Ja. Dann ist es auch quasi die Klassenarbeit der Klasse, von daher logisch.
Ich hatte es so, dass es eine Arbeit im Jahrgang X, Y, Z ist.. -
Was genau empfindest du als Schwachsinn?
Ich weiß, dass viele mit der Öffnungsklausel in die Versicherungen kommen. Jedoch habe ich angefragt, Antrag auf Öffnungsklausel gestellt und wurde abgelehnt. Das Problem ist, dass ich ohne anonyme Anfragen nicht mehr in die Versicherungen komme. Ich sitze seit Juni dran und letztlich ist es für mich uferlos. Ich würde gerne bei der GKV bleiben, weil sie für mich viele Vorteile hat - jedoch einfach zu teuer ist. Ich habe ja nicht nur Übergewicht. Sondern leider auch Allergien, eine OP die erst ein halbes Jahr her ist und eine Schilddrüsenunterfunktion. Ich habe leider niemand der mich finanziell unterstützen kann und ich muss sogar noch die Restschulden meiner verstorbenen Oma tragen. Ich arbeite noch Vollzeit bis ich die Anwärterstelle antreten kann. Deshalb hätte ich gerne jemand der mich nicht wieder abzocken möchte und mir hilft.Verstehe ich das richtig, dass du schon (namentliche) Anfragen bei Versicherungen gestellt hast?
Dann muss dich die Erste (!!) Versicherung nehmen.
Nimmt die Versicherung nicht an der Öffnungsklausel teil, muss sie nicht und du hast tatsächlich Pech, weil du eben deine Chance verspielt hast. Dann musst du eben in der gesetzlichen bleiben. -
Unterrichtet man als Lehrkraft im identischen Jahrgang des Kindes, könnte bei jeder Klassenarbeit (Jahrgangsarbeit) durch irgendwen unterstellt werden, dass das Kind im Vorfeld Zugriff auf diese Arbeit hatte (ob erlaubt oder heimlich) und deshalb besser abgeschnitten hat als es eigentlich ehrlicherweise hätte sein können.
Alle anderen Argumente: okay.
Das: naja.
Nur, weil ich dieses Jahr keine 8. Klasse habe, heißt es nicht, dass ich quasi aus dem FF sagen kann, welche Kurzgeschichte für die Klassenarbeit in Frage kommt, nachdem im Unterricht schon 2 anderen geübt wurden. Oder dass ich mich wahnsinnig einlesen muss, um Übungsgedicht zur Stadtlyrik in der 9 zu finden.
Beim Abitur oder Abschlussprüfungen mit Zugang zu Prüfungsunterlagen: klar. Deswegen darf man sie eben auch vorher nicht sehen. -
ich hatte falsch formuliert: "das Sehen DIESES / eines solchen Plakats"
Ehrlich gesagt, das Meer-Plakat/Video (?) aus SH (? oder MeckPomm?) hatte mehr Wirkung auf mich. Da sah ich mich wirklich. (aber offensichtlich nicht genug, um aus NRW zu kündigen und gen Norden zu gehen, ohne mal zu wissen, in welches BL es geht
doofe Altersgrenzen) -
es ist doch Schwachsinn. Die PKVen, die an der Öffnungsklausel teilnehmen, nehmen dich AUF JEDEN FALL, solange du verbeamtet bist.
Das ist auch der Deal.
Und da ist das "bisschen Übergewicht" ziemlich nichts neben einer MS-Erkrankung mit mehrere Tausend Euro Kosten im Monat, ohne dass es überhaupt einen Schub gibt.
Im Zweifel (und ohne Werbung meinerseits! Ich bin ja auch nur dort, weil Öffnungsklausel-Kandidatin und zeitlich verzweifelt): die Debeka nimmt ja jede*n. -
Keine eigene/ähnliche Erfahrung aber aus dem Forum weiß ich, dass Bayern wirklich viel mehr abfragt, als die anderen Bundesländer (in der Vergangenheit auch die Familiengeschichte (oder sogar noch?), ich glaube, HIV-Erkrankung auch, usw, ...
Meine Kranktage wüsste ich allerdings nicht unbedingt und müsste selbst in der Schule irgendwo nachfragen (bei meiner aktuellen Stelle steht alles in Outlook, da habe ich den besseren Überblick - und so viel zum Datenschutz - kann auch mit 3 Klicks gucken, wer wann krank war ...), ich vermute, unsere Schulsekretärin hat das auch im Outlook oder ähnliches System eingetragen und kann es dir auf Nachfrage sagen oder die dich entlassende Behörde. -
Im Studium des zweiten Lehramts muss aber ein zweites Praxissemester gemacht werden (anders als bei Drittfacherweiterungen).
Das kann nicht allgemeingültig gelten, denn es gilt auf keinen Fall für GymGes und BK, da hatte ich schon mehrere ‚Befreiungsfälle‘, sowie einmal Sek2/GymGes und Sek1.
Es ist wahrscheinlich ein Ding mit ‚Anerkennung auf Antrag‘.
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