Das ist eine kurzfristige Maßnahme, die aktuell insofern nicht nötig ist, als dass die Grundstruktur des Beamtentum bereits sicherstellt, dass es an diesen Schulen zu einer längerfristigen Lehrkräfteunterversorgung kommen kann. Gäbe es eine unbeschränkte freie Wahl des Arbeitsortes für Lehrkräfte, ohne dass seitens der Länder Abordnungen oder Versetzungen erzwungen wären können, wäre die Lehrkräfteverfügbarkeit in unterschiedlichen Einzugsgebieten heterogener als es derzeit der Fall ist und es bräuchte in der Tat zusätzliche Anreize, um Lehrkräfte für weniger gefragte Einsatzorte (zu denen mitnichten ja nur Brennpunkte gehören) empfänglich zu machen.
Langfristig wiederum sollte es Ziel der Politik sein, bestehende Strukturen so zu verändern, dass Orte gar nicht die Kriterien eines "Brennpunktes" erfüllen. Und ja, mir ist bewusst, dass diese Strukturen historisch gewachsen sind und die Beseitigung struktureller Missstände einige Jahre, bisweilen über die Grenzen von Legislaturperioden hinausgehend, dauern kann.