Beiträge von chilipaprika

    Was genau empfindest du als Schwachsinn?
    Ich weiß, dass viele mit der Öffnungsklausel in die Versicherungen kommen. Jedoch habe ich angefragt, Antrag auf Öffnungsklausel gestellt und wurde abgelehnt. Das Problem ist, dass ich ohne anonyme Anfragen nicht mehr in die Versicherungen komme. Ich sitze seit Juni dran und letztlich ist es für mich uferlos. Ich würde gerne bei der GKV bleiben, weil sie für mich viele Vorteile hat - jedoch einfach zu teuer ist. Ich habe ja nicht nur Übergewicht. Sondern leider auch Allergien, eine OP die erst ein halbes Jahr her ist und eine Schilddrüsenunterfunktion. Ich habe leider niemand der mich finanziell unterstützen kann und ich muss sogar noch die Restschulden meiner verstorbenen Oma tragen. Ich arbeite noch Vollzeit bis ich die Anwärterstelle antreten kann. Deshalb hätte ich gerne jemand der mich nicht wieder abzocken möchte und mir hilft.

    Verstehe ich das richtig, dass du schon (namentliche) Anfragen bei Versicherungen gestellt hast?
    Dann muss dich die Erste (!!) Versicherung nehmen.
    Nimmt die Versicherung nicht an der Öffnungsklausel teil, muss sie nicht und du hast tatsächlich Pech, weil du eben deine Chance verspielt hast. Dann musst du eben in der gesetzlichen bleiben.

    Unterrichtet man als Lehrkraft im identischen Jahrgang des Kindes, könnte bei jeder Klassenarbeit (Jahrgangsarbeit) durch irgendwen unterstellt werden, dass das Kind im Vorfeld Zugriff auf diese Arbeit hatte (ob erlaubt oder heimlich) und deshalb besser abgeschnitten hat als es eigentlich ehrlicherweise hätte sein können.

    Alle anderen Argumente: okay.
    Das: naja.

    Nur, weil ich dieses Jahr keine 8. Klasse habe, heißt es nicht, dass ich quasi aus dem FF sagen kann, welche Kurzgeschichte für die Klassenarbeit in Frage kommt, nachdem im Unterricht schon 2 anderen geübt wurden. Oder dass ich mich wahnsinnig einlesen muss, um Übungsgedicht zur Stadtlyrik in der 9 zu finden.

    Beim Abitur oder Abschlussprüfungen mit Zugang zu Prüfungsunterlagen: klar. Deswegen darf man sie eben auch vorher nicht sehen.

    ich hatte falsch formuliert: "das Sehen DIESES / eines solchen Plakats"

    Ehrlich gesagt, das Meer-Plakat/Video (?) aus SH (? oder MeckPomm?) hatte mehr Wirkung auf mich. Da sah ich mich wirklich. (aber offensichtlich nicht genug, um aus NRW zu kündigen und gen Norden zu gehen, ohne mal zu wissen, in welches BL es geht :) doofe Altersgrenzen)

    es ist doch Schwachsinn. Die PKVen, die an der Öffnungsklausel teilnehmen, nehmen dich AUF JEDEN FALL, solange du verbeamtet bist.
    Das ist auch der Deal.
    Und da ist das "bisschen Übergewicht" ziemlich nichts neben einer MS-Erkrankung mit mehrere Tausend Euro Kosten im Monat, ohne dass es überhaupt einen Schub gibt.

    Im Zweifel (und ohne Werbung meinerseits! Ich bin ja auch nur dort, weil Öffnungsklausel-Kandidatin und zeitlich verzweifelt): die Debeka nimmt ja jede*n.

    Keine eigene/ähnliche Erfahrung aber aus dem Forum weiß ich, dass Bayern wirklich viel mehr abfragt, als die anderen Bundesländer (in der Vergangenheit auch die Familiengeschichte (oder sogar noch?), ich glaube, HIV-Erkrankung auch, usw, ...

    Meine Kranktage wüsste ich allerdings nicht unbedingt und müsste selbst in der Schule irgendwo nachfragen (bei meiner aktuellen Stelle steht alles in Outlook, da habe ich den besseren Überblick - und so viel zum Datenschutz - kann auch mit 3 Klicks gucken, wer wann krank war ...), ich vermute, unsere Schulsekretärin hat das auch im Outlook oder ähnliches System eingetragen und kann es dir auf Nachfrage sagen oder die dich entlassende Behörde.

    Im Studium des zweiten Lehramts muss aber ein zweites Praxissemester gemacht werden (anders als bei Drittfacherweiterungen).

    Das kann nicht allgemeingültig gelten, denn es gilt auf keinen Fall für GymGes und BK, da hatte ich schon mehrere ‚Befreiungsfälle‘, sowie einmal Sek2/GymGes und Sek1.

    Es ist wahrscheinlich ein Ding mit ‚Anerkennung auf Antrag‘.

    Ich war übrigens nicht konkret in einer solchen Situation, hatte aber ein immer größeres Verhältnis zu einer Schülerin, die ich rein technisch nicht mehr unterrichten würde (außer ein Kollege hätte gekündigt usw..) und habe dann recht schnell, als besagte Schülerin angefangen hat, bei mir ein- und auszugehen, der Oberstufenleitung ein Schreiben gegeben, dass ich darum bitte, aus allen möglichen Prüfungen rausgehalten zu werfen (von den Fakultäten her hätte ich in zwei ihrer Abiprüfungen sein können), ich wollte nicht, dass man mir irgendetwas, egal in welcher (positiven oder negativen) Richtung unterstellen kann.

    Wenn man ein eigenes Kind im Jahrgang hat, ist es sicher sehr schwierig, alle Freund*innen auszuschließen, aber man kann eine Stufe auslassen, für mich war es einfach die sauberste Lösung, alles auf den Tisch zu legen. Zu meinem eigenen Schutz.
    Das würde ich in deinem Fall auch so machen. (und zum Schutz des Kindes)

    Das heißt, dass du die 52 Wochen berufliche Tätigkeit für Pflege nicht machen müsstest, für SoPäd aber vielleicht noch?

    Ich habe keine Ahnung von dem BK-Markt, würde also eher nach den Fächern gehen. Du wirst sie dein Leben lang unterrichten ;) Und wenn du konsequent bist, hast du vielleicht irgendwann drei, ich würde dir aber davon abraten, EW NUR zu nehmen, um dann SoPäd zu haben. Du solltest schon mit EW auch zufrieden sein, ist ja ein wunderschönes Fach ;)
    Vielleicht spielt auch für dich der Studienaufbau eine Rolle? Oder wenn gar nichts mehr hilft... was bietet dir die Uni / FH an? (und damit meine ich nicht den Zumba-Kurs vom Hochschulsport, auch wenn die Uni Münster in ihren eigenen Stellenanzeigen damit wirbt) : Kompatibilität der Fächer, Zusatzangebote für Qualifikationen, usw..

    (Und wenn du ein Schulpraktikum im Ausland machen willst und dich für Gesundheit entscheidest, melde dich bei mir, ich SUCHE DICH (also Leute, die Pflege/Gesundheit studieren und auch tatsächlich Erfahrung haben :D )

    ich weiß aber auch nicht, was ich davon halten soll, wenn das Sehen eines Plakats zu einer Bewerbung führt.
    Wenn ich davon ausgehen (oh, Naivität!), dass diese Bewerber*innen über ein 2. Staatsexamen, vielleicht nur erstes... Was hielt sie davon ab, vorher als Lehrkraft zu arbeiten?

    Oder sind es etwa Architekten, die jetzt Kunst unterrichten wollen?

    Und ja, es musste jemand abgeordnet werden. Im Normalfall ist eine solche Abordnung jedoch auf Zeit und mit einer Rückkehrperspektive verbunden.

    aber es ist doch auf Zeit?
    Nur weil möglicherweise jemand Quatsch erzählt, ist es nicht rechtkräftig. Die Frage ist natürlich, ob die Schule bis zum Ende der Abordnung existiert oder sich in der Abwicklung befindet (was ich keiner Schule wünsche)

    und was ist mit politischen Verbrechen, NS-Verbrechen, Stasi-Verbrechen?

    [Satirischer OT] 1) Ich bin in Frankreich aufgewachsen, da haben "wir" keine Verbrechen, waren immer lieb zu den Menschen in den Ländern (UNSERE Länder), in die wir einmarschiert sind die Zivilisation gebracht haben. [/OT]

    2) Es gab vielleicht kein NS-Verbrechen-Paragraf, aber ich gehe davon aus, dass es zu dem Zeitpunkt schon verboten war, Menschen zu töten. Ziemlich sicher auch zu foltern, usw.
    Und wenn ich mich nicht täusche (Rechtsgeschichte ist nur ein Bauchgefühl, leider): Gab/Gibt es eben nicht zahlreiche Anpassungen des Rechts, wenn man merkt, dass bestimmte Sachen nicht ausreichend eindeutig formuliert waren, bzw. man eine Strafe ausdrücklicher formulieren will?

    Also selbst wenn sich ein Kollege kriteriengeleitet beobachtbar wie der letzte Honk verhält, dann ist die Abordnung in Dauerschleife keine geeignete Disziplinierungsmaßnahme. Rechtlich gesehen nicht und pädagogisch gesehen schon gleich gar nicht. Wieso sollten die DaZ-Klassen darunter leiden?

    das ist keine Dauerschleife.
    Und die SuS können nichts, aber die Kollegien auch nichts.

    SEHR viele Schulen in NRW MÜSSEN gerade abordnen. und wenn keine*r sich freiwillig meldet für den Zeitraum, dann muss nunmal eine*r bestimmt werden.
    Nur, weil eine Abordnung keine geeignete Disziplinierungsmaßnahme darstellt, heißt es nicht, dass so ein Verhalten davor schützt. Damit er überhaupt abgeordnet werden konnte, mussten auch seine Fächer überbelegt sein und durch seinen Wegfall kein Problem für die Schule entstehen (eine Physik/Geschichte-Lehrkraft abzuordnen, weil Geschichte überbelegt ist, wäre dämlich, wenn danach Physik unterversorgt ist. Wenn aber der Geschichte/Englisch-Lehrer weg ist, dann wird der eine Englischkollege halt mehr Englisch unterrichten.). Womöglich ist der Mathe/Physik/Informatik-Kollege der größte A. ever und benimmt sich unmöglich. Aber solange seine Fächer überbelegt sind, wird er nicht abgeordnet.

    (und womöglich wird sich auch bei der nächsten Abordnungsanfrage jemand freiwillig finden, der merkt, dass frische Luft gut tut, oder weil man den sinkenden Schiff vor der Abwicklung lieber verlässt, um noch eine Wahl zu haben, usw.. Es gibt durchaus Freiwillige für Abordnungen ..)

    und es würde kaum was ändern, die Schule zu wechseln, weil die Zahl anhand der besuchenden Schüler*innen entsteht.
    Aber ja, es gibt immer wieder Familien mit türkischem Migrationshintergrund, die versuchen, eine bestimmte Schule umzugehen, weil es dort "zuviele Türken" gibt (jetzt mit beliebiger anderer Menschengruppe, aber das ist ein real existierendes Beispiel)

Werbung