Wer regelmäßige Ausschüttungen von Vermögen auf dem Namen der Kinder hat, gehört zu den Leuten, die in der Lage sein sollten, sich über sowas Gedanken gemacht zu haben oder hat es nicht anders verdient.
Sorry, proletarischer Neid womöglich, aber ich hab soviel Mitleid wie mit den Menschen, die damals Bafög beantragt haben, obwohl sie 20000 DM/Euro auf dem Konto hatten, "von dem sie nichts wussten".
Beiträge von chilipaprika
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da muss man aber echt viele Millionen haben, dass die Kapitalerträge die Einkommensgrenze der Krankenkasse übersteigen (neben den kleinen Nebenjobs..)
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Er oder sie hat doch bloß nach empfohlener Literatur gefragt. Hat @WillG nicht Germanistik studiert?
Das habe ich auch - wie sicher eine ganze Menge Menschen hier, aber mir fehlt die Kreativität, was der TE hier für besondere Tipps möchte. Die Suche nach Fachliteratur zu einem literarischen Werk einfach an passender Stelle (Artikelsuche der Universitätsbibliothek, Google Scholar, .. ich finde es schon bemerkenswert, dass die Aufgabenstellung Studierenden den Hinweis gibt, dass man "zitierfähige Literatur" nutzen soll.) sollte für jemanden im Studium kein Hexenwerk sein.
Die Transferleistung, warum es bedeutend ist, sollte für jemanden, der Literaturwissenschaft studiert UND vermutlich gerade im Didaktikseminar sitzt UND schon weitere lehramtsbezogene Seminare besucht hat (Annahme aufgrund des Lehramtsstudiums und der vorherigen Beiträge), auch möglich sein.
Zeig uns deine Ideen, dann werden wir sicher darauf eingehen können. -
Da der TE noch studiert und keine Praxiserfahrung hat, klingt es nach einer Fingerübung
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Laut Lehrplan vieler Bundesländer: rein theoretisch möglich.
Meine 8. Klasse (und aufwärts) hätte mir einen Vogel gezeigt, ich bin schon froh, so zu tun, dass ich wirklich glaube, dass alle meine 9er Tschick gelesen haben. -
PS: Ich persönlich halte eine solche Einschränkung im Übrigen für sehr sinnvoll. Nur die direkt Anwesenden erleben ja auch die zur Meinungsbildung wesentliche Diskussion zu den Tagesordnungspunkten mit und können dann auch eine adäquate Entscheidung treffen.
Wobei die Präsenzdiskussion in der Regel nur ein Ausschnitt der Meinungsbildung ist. Man wird selten mit gänzlich neuen Argumenten konfrontiert, die die Meinung ändern lassen. Da fände ich es schlauer, wirklich alle zu berücksichtigen, die betroffen sein können (und da finde ich es in NDS eben total doof, dass man sein Stimmrecht verliert, wenn man das Fach in dem Jahr nicht unterrichtet*). Wenn ich Teil einer Fachkonferenz mit Pflichten bin, will ich auch Rechte haben.
*außer, die Regelung wurde in den letzten Jahren geändert, aber ich glaube, ich hatte es noch vor Kurzem nachgeschlagen. -
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Meine Wut auf das Konstrukt ist aber nicht von der Perspektive der einzelnen (benachteiligten/bevorteilten) Person, sondern dass ich NICHT verstehen kann, dass der Staat als Arbeitgeber die eigenen Regeln nicht einhält. Arbeitnehmer*innen (Ich weiß, Beamt*innen sind keine Arbeitnehmer*innen) sind vom Arbeitgeber (ich weiß...) zu 50% zu versichern. Oder mit einer Pauschale, wenn diese über die Entgeltsgrenze kommen. Das darf sich kein anderer Arbeitgeber in Deutschland leisten.
Warum der Staat sich das leistet (außer, dass es für ihn viel günstiger ist), ist einfach schleierhaft. (Denn selbst mit der Beihilfe und der Pension wird nicht irgendwo in einen Topf eingezahlt, aus dem dann genommen wird...) -
und sowieso nicht für uns (auch wenn ich mich grundsätzlich sehr freuen würde). Dieses Konstrukt (also ohne Pauschale Beihilfe) ist für mich so absurd und illogisch, dass ich nicht mal verstehe, dass es existieren DARF.
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Bundesland steht fest (BASS NRW -> NRW). Denn sonst hätte man die ganze Diskussion nicht führen. Das Stimmrecht ist schon in den Bundesländern bei den ANWESENDEN Lehrkräften unterschiedlich...
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Ich denke in seiner Logik und die sagt mir, dass ich eine minderwertige, im Grunde unerwünschte Idiotin bin, wenn ich in meinem Alter in den Schuldienst will. Also sollte ich es einfach lassen.
Wenn ich mich nicht täusche, würde es sogar so sein, dass ein Lehrer auch wieder in Stufe 1 einsteigt, wenn er zb nach 20 Jahren seine Verbeamtung aufgibt, 6 Monate woanders arbeitet und dann doch als Lehrkraft wieder einsteigt. Das ist eben das TV-L. Keine Pflicht zur Anerkennung

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und womöglich wird dir ja von deinem bisherigen Studium auch ein Teil anerkannt. Du kannst ja beide Abschlüsse nacheinander machen, hast dadurch eine breitere Qualifikation.
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Das setzt voraus, dass jemand in deiner Nähe wohnt und ähnliche Zeiten hat.
Wäre bei mir nicht gegeben.
ich wurde missverstanden. Ich hatte einen Vorschlag für das "o.Ä." eingebracht.
Mir ist bewusst, dass es nur Ausnahmekonstruktionen sind.
Ich hatte noch nie einen Gips, aber schon solche Schmerzen, dass ich kein Auto fahren konnte. Hätte sich das nicht auf einem besseren Niveau eingependelt, hätte mir auch keine Mitfahrgelegenheit was gebracht, OBWOHL ich eh in einer regelmäßigen Mitfahrgelegenheit war. -
Mitfahrgelegenheit?
Würde ich mit Krücken und Gips nur machen, wenn der ganze Rest in der Schule auch stimmt.
Sonst: von der Schule aus zuarbeiten und gut. -
Also ich sehe diese Vorgriffsstellen nicht als Geschenk. Sowas hätte ich nicht unterschrieben.
mit Deutsch/Geschichte und mittelmäßigem Examen aber vielleicht schon

Oder wenn du unbedingt an einen bestimmten Ort / Schule möchtest.
Es gibt immer Gründe, warum man bereit ist, eine bestimmte Kröte zu schlucken. -
Wie kann man denn ein Fach "normal" und "anders" unterrichten?
Sind die "normale" und "andere" Möglichkeit nicht einfach zwei (von vielen geeigneten) Möglichkeiten?
Das hab ich mich auch mehrfach gefragt. 😅
Ausgehend von meinen Fächern:
Das Fach bilingual oder "normal". Könnte auch dazu passen, dass es keine einzige andere Lehrkraft in der Schule gibt.
Für diejenigen, die dann denken "eyh, die Reffis bei uns haben ganz normal Englisch/Geschichte gehabt und dann eine angebotene Zusatzquali gemacht". Ja, so geht es auch (habe ich auch im Ref gemacht - und mich unverschämterweise im Englisch-bilingualen Angebot hingesetzt :-D)
Aber drei Monate vorher hätte ich mein Ref in NRW ausdrücklich mit dem Fach "Sozialwissenschaften bilingual - Fach X" (hätte nicht mal die Sprache sein müssen, auch wenn die Voraussetzung für die Bewerbung für bilingual das 1. Staatsexamen im Sachfach und in der Sprache waren). Meine Zulassung hatte ich schon und tatsächlich an einer Schule mit sehr wenig Stunden im Fach (was ja sehr logisch ist). Ich hab mich aus anderen Gründen dagegen entschieden.In Informatik könnte ich mir auch vorstellen, dass es da ein Konstrukt gibt: nur Informatische Grundbildung, kein WP, oder so..
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Ohne Lehramt und Bundesland kann dir keine*r die Zahl "nachweisen".
Aber brutto ist bei Beamten quasi netto.
"Mir sagte man" kann man schnell durch "ich schaue im Rechner nach" ersetzen. -
also Grundlagen des demokratischen Systems fände ich so von außerhalb genauso wichtig (und vielleicht mehr im Mittelpunkt des Faches?)
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Laut der Sonderauswertung der Sozialerhebung für NRW-Lehrämtler*innen haben diese ca. 960 Euro monatlich (median glaube ich, alles aus dem Kopf).
Da wundere ich mich auch immer wieder.
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Laut Auskunft würde ich wohl deutlich über den 1500 Euro liegen, wenn ich eine Vertretungsstelle annehmen würde.
Naja, es kriegt nicht jede*r eine Vollzeitstelle. Du machst zwar ein absolutes Geheimnis um dein Bundesland, Lehramt und Fächer (und ja, viele Fragen bzw. Tipps sind durchaus nicht allgemeingültig...), aber ich würde als Anfänger*in erst recht keine Vollzeitstelle nehmen, selbst wenn sie angeboten würde. Je nach Lehramt E11 oder E10, 50-70%...
ZitatIch weiß nicht, wie du auf 1400 Euro kommst, aber ich weiß hier von Vertretungslehrkräften mit meiner Qualifikation, die deutlich mehr bekommen und 300 bis 400 Euro mehr würden für mich schon viel ausmachen.
Siehe oben.
Die 1400 Euro habe ich als Massstab genommen, weil es ca. das ist, was du im Ref netto hast, wenn du die Krankenversicherung abgezogen hast. Also richtiges Netto wie bei einer Vertretungsstelle.
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