Beiträge von chilipaprika

    Mir wurde das als falsch unterstellt. Kam aber von einem Berufsschullehrer, der lieber als Berufsbezeichnung Lehrer hat, als dass sein ursprünglicher Handwerksberuf genommen wird. Alle haben zu ihm gehalten und sogar behauptet, Mathematikerin sei keine Berufsbezeichnung.

    Es mag sein, dass es keine Berufsbezeichnung ist, aber definitiv eine Bezeichnung.
    Ich fühle mich durchaus als Sozial- oder Erziehungswissenschaftlerin, das sage ich durchaus auch regelmäßig, obwohl ich nicht als eine arbeite.

    (und fun fact: ich habe durch besagten Thread festgestellt, dass ich mich oft mit "ich bin Lehrerin, arbeite aber zur Zeit als XXX" vorstelle. Also: Lehrerin ist für mich doch mehr als nur eine Berufsbezeichnung (schlimm, ich weiß).
    Genug OT, lass uns träumen, was wir machen würden, wenn wir eben nicht über sowas reden würden.

    Wenn ich 50% mehr Zeit hätte, würde ich ...

    ... darüber nachdenken, was ich mit der Zeit machen würde...

    Ich würde gerne einiges studieren, ich müsste also überlegen, was als Nächstes ansteht. Ich würden die Hunde vielleicht anständiger erziehen.Oder ich würde mehr Zeit mit denen verbringen und ihnen sinnvolle Tricks beibringen.

    Ich würde mehr Musik spielen.

    Wenn dein SL etwas unterschrieben hat, dass du zur Zeit DaF-/DaZ-Schüler:innen unterrichtest: ich vermute, dass du die Fortbildung DaZ-Schule gemacht hast?
    https://www.uni-muenster.de/Cemes/lehrerfortbildung/


    Oder eine ähnliche?

    Dafür hättest du Anspruch auf Unterrichtsbefreiung während der Schule gehabt und auch wenn du Glück hast, dass es nicht der Fall war (und du dich also nicht verpflichtet fühlst): du hast den Platz von jemandem anderen genommen, der jetzt an seiner Schule ohne die notwendige Qualifikation fachfremd DaZ unterrichtet. (und aus deiner Schule durfte nur eine Person teilnehmen..)

    Also: nein, du bist vermutlich nicht rechtlich verpflichtet, es mitzuteilen, aber eigentlich hast du es durch die Unterschrift schon gemacht und egal wie lieb und besonnen deine SL ist: irgendwann wird es auffallen und es wäre sicher besser, den Weg vom Germanisten zu wählen oder eben diese gute Qualifikation jetzt dafür zu nutzen, DaZ zu unterrichten.

    War das so eine Art Kurs, die zur Gesundheitsförderung beiträgt (à la 10 mal Fitness, oder 10 mal Laufen), wo man bei 80% Teilnahme die Kosten zurückbekommt?
    Oder etwas ganz Spezifisches?

    Ich ärgere mich schon ganz lange, dass es bei Beihilfe und PKV kein Bonusprogramm gibt, aber zugegeben, ich habe es nie versucht, etwas einzureichen. Vielleicht ein Versuch wert?

    und was ist mit Schulvorstellungen (Musical, Orchester, Theater, die um 21 Uhr 30 enden?) Bekommen dann alle Lehrkräfte die erste Stunde frei?
    Gilt die Ruhezeit für regelmäßige Stundenpläne oder auch für "Sondersituationen"?
    (abgesehen davon, ich dachte, sie gelte nicht für Lehrer:innen)

    Und (sorry) in Französich war es immer nur Europa, das fand ich auch nicht so spannend. Literatur ja, Rest nein.

    super OT: aber es ist tatsächlich ein großes Dilemma. Mittlerweile macht man sehr viel Außereuropa und auch wenn ich es ganz toll finde (mein Schwerpunkt ist allerdings Afrika), haben wir dann 10.-Klässler*innen, die "viel" über Kanada, Westafrika und Belgien wissen, aber zum Teil nicht wirklich verstehen, dass es ganz andere Länder sind und was der Zusammenhang ist.
    Im Abitur/in der Oberstufe in NRW ist seit 12 Jahren (mindestens, ich bin ja noch sehr jung *husthust*) mindestens ein außereuropäisches Land im Plan gewesen (entweder Kanada oder Senegal).

    Was aber der notwendige Bildungskanon sein sollte, darüber kann man sich tageland unterhalten, das tue ich auch stundenlang im widerum schönsten Fach: Erziehungswissenschaft ;) (und ich vermute, dass dies jetzt am meisten triggert, alles gut, ich bin für breite Fächerwahl und selbst die erste allerfrustrierte, dass es mir in meinem Abitur nicht ermöglicht wurde)

    Oder mehrere Fremdsprachen wählen.

    Ja, bitte!
    Dabei geht es mir nicht mal nur um "meine" Fremdsprache, aber eine Fremdsprache lernen ist nicht nur ein Kommunikationsmittel mit Chinesen in einem Online-Spiel, sondern auch Zugang zur Kultur, sowie zu einer Art zu denken (sowohl linguistisch als auch kulturell...) und es gibt mehr als eine Sprache (mir ist klar, dass man mit Englisch Zugang zu sehr vielen Kulturen hat)

    In NRW muss zur Zeit eine aus der Sek I fortgeführte Fremdsprache belegt werden. Bei uns ist das Englisch, Latein und Französisch. Warum der Fachleiter "Englisch" und nicht "fortgeführte Fremdsprache" sagte, weiß ich nicht.

    Weil Anglist:innen glauben, dass die Welt sich um Englisch dreht?* --- Anwesende ausgenommen, natürlich ;)

    * und deswegen oft nicht mal wissen, DASS man Englisch abwählen kann...

    Die Antwort zur Staatsbürgerschaft kam nach der Frage zur Staatsbürgerschaft und Bewerbung, da stand nichts mit den Schulgebühren (das hat wirklich nichts miteinander zu tun).

    Für Deutschland hast du immer die deutsche Staatsbürgerschaft, sobald du diese besitzst. Die andere interessiert keine*n und wird zum Teil nicht mal nachgehalten (ich weiß, wovon ich spreche). Sie steht bei mir zum Teil nicht mehr in der Akte, obwohl ich mit der anderen Staatsbürgerschaft eingestellt wurde (hatte keine deutsche).

    Wenn du dich initiativ in China bewirbst (und Chinesin bist), steht dir frei, hervorzuheben, wonach dir ist. Deine Fächer, deine Sprachfähigkeiten und vielleicht auch die problemlose Möglichkeit, einer Arbeit nachzugehen. Kann ja attraktiv sein.

    Ortslehrkräfte sind sehr oft - wie der Name es sagt - örtliches Personal, so dass es ganz normal ist.
    Wenn du die Staatsbürgerschaft hast, erleichtert es sogar das Visumsprozedere.
    Für den deutschen Schuldienst hast du nur eine deutsche (oder europäische) Staatsbürgerschaft, die weiteren sind irrelevant. Ob das für eine Vermittlung als ADLK eine Rolle spielt, weiß ich nicht.

    Warum dürften Sie dich nachher nicht mehr auswählen?
    Und generell ist es wie gesagt je nach Land und Region sehr unterschiedlich: Willst du nach Washington DC, wirst du nicht die einzige Initiativbewerberin sein, möchtest du nach Katar, sieht es einfacher aus ;) (da hatte ich quasi ein telefonisches Jobangebot, nachdem ich meine Fächer am Telefon genannt hatte :D es ging aber gar nicht darum.)

    Wie das offizielle Verfahren über die ZfA abläuft, weiß ich nicht wirklich.
    Für die Ortslehrkräfte: man bewirbt sich direkt bei der Schule, oft steht es auf den Schulseiten, wie es abläuft und ob sie gerade suchen. (Trotzdem auf sich aufmerksam machen!)

    Auslandsschulen sind Privatschulen. Je höher deren finanzielle Mitteln und desto interessanter DU bist, je wahrscheinlicher ist eine kleine Unterstützung im Hinblick auf Umzug, Beschäftigung des Partners, usw..
    Du konkurrierst aber nicht real gegeneinander, es sind zwei verschiedene Stellenpools.

    Informiere dich in dem bestimmten Land, ggf. bei den bestimmten Schulen, wie deren Stellenpool ist. Einige Schulen haben zum Beispiel nur 2-3 Stellen aus Deutschland, da kann es 3 Jahre dauern, bis eine Stelle überhaupt frei wird. Die restlichen Stellen sind Ortslehrkraftsverhältnisse. Da ist natürlich viel mehr Bewegung.

    Flo123

    https://www.km.bayern.de/lehrer/stellen…e-bewerber.html

    Zitat

    Außerbayerische Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsausbildungen, die den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz entsprechen, werden in das reguläre Bewerbungsverfahren aufgenommen. Sofern die absolvierte Dauer des Vorbereitungsdienstes weniger als die in Bayern geforderten 24 Monate umfasst, sonst aber alle Voraussetzungen für eine Übernahme auf eine Planstelle erfüllt sind und das Bewerbungsverfahren (Leistungsgrundsatz etc.) erfolgreich durchlaufen wurde, werden sie zunächst in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis übernommen. Nach einer Beschäftigungsdauer, die mindestens der Differenz der absolvierten Dauer des Vorbereitungsdienstes zu 24 Monaten entspricht, ist die Feststellung der entsprechenden Lehramtsbefähigung und damit eine Übernahme ins Beamtenverhältnis möglich.


    Ich hatte nicht geträumt.
    Folglich: Verbeamtung erst nach einem Jahr.

    ...unglaublich ... nicht mal im Bundesland einheitliche Regeln.

    Das erinnert mich an die Schildern auf den Fachschaftstüren während meines Studiums "Du bist schon im 5. Semester und dir fehlen noch das Latinum und/oder die Fremdsprachenklausur? In XX brauchst du keine Fremdsprachenklausur, in Hamburg (habe ich mir gemerkt) brauchst du nichts davon".
    Junge Kinder: das Latinum war in iner prähistorischen Zeit eine Notwendigkeit für sehr viele Studiengänge (und nein, vor 20 Jahren schon nicht für Jura und Medizin, sondern für Sprachen, Geschichte, Philosophie, Religionen, zT Deutsch, usw..)

    Da ist in RLP interessant mit dem BL-Wechsel: Quereinsteiger bekommen das echte 2. Staatsexamen, Seiteneinsteiger werden dagegen nur denen mit 2. StEx in RLP gleichgestellt, können aber nicht einfach so in andere BL abwandern.

    Auch beim "normalen" Weg ist es so, dass man alles wieder vorzeigen muss.
    Ich musste mir vor dem Referendariat mein 1. Staatsexamen anerkennen lassen (habe ich in mehreren BL vorgenommen), aber auch nach Ableisten des Refs (und erneuter Wechsel, diesmal in ein 3. BL) musste ich mein 1. Staatsexamen anerkennen lassen. Und ja, es hätte theoretisch sein können, dass ich trotz 2. Stex von BL B keine Anstellung in BL C bekomme, wenn sie mir mein 1.Stex aus BL A nicht anerkannt hätten (es geht um ein Schulfach, das ständig anders heißt und anders studiert wird.)

    (passiert vermutlich selten, aber ich bin in der weiterführenden Schule mit allgemeinbildenden Fächern, es ist bei BBS/BK und Grundschule da ganz unlustiger.)

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