Beiträge von chilipaprika

    Nein.

    "Fünf Jahre nach dem ersten zulässig gestellten Versetzungsantrag be- darf es einer Freigabe zum Versetzungstermin nicht mehr."

    Genau das.

    Ja, das habe ich dann in Bolzbolds Verlinkung gelesen, es war bei mir die Information vom Personalrat. Ungünstig, aber war eh nie nötig.
    Allerdings verstehe ich dein "genau das" nicht. Die Unterbesetzung der aktuellen Schule darf nicht mehr relevant sein, nach 5 Jahren. Die Schule hatte eben 5 Jahre, um sich darum zu kümmern (ja, ich weiß, dass es nicht so einfach funktioniert). Das Problem ist eher, dass keine Schule aufnimmt?

    eher: dass ich es nicht sehe, weil es mir ziemlich egal ist. Auffallen würde es mir vielleicht, wenn jemand es großflächig hat UND ich es mir bewusst merken würde. (ich bin die schlimmste Zeugin bei einer polizeilichen Ermittlung...ich merke mir Äußerlichkeiten sehr selten bzw. erst, wenn sie eine Bedeutung haben. Das tun Tattoos erstmal nicht. und ich glaube/hoffe, das ist bei den meisten von uns der Fall: warum würden mich kleine Tattoos interessieren? (größere. sehr sichtbare wahrscheinlich eher marginal wie die roten Haare eines Kollegen, weil es mehr auffällt)

    nee, stimmt, meine Formulierung war unscharf.
    Nur: wenn ich in NRW versetzt werden will UND einen "Grund" habe (Beziehung mit gemeinsamem Wohnsitz kann durchaus reichen), dann pendle ich keine 10 Jahre zwischen Norden und Süden des Bundeslandes. Im schlimmsten Fall sind es 5 Jahre (die der SL blockieren kann), mit dem PR an der Seite geht es schneller. (Und mit dem wunderschönen Glück des Nachwuchs 8 Monate..). Da scheint es in Bayern "intransparenter" abzulaufen.
    Ich erinnere mich an früheren Zeiten im Forum, wo das Kultusministerium als Reiseagentur / Tourismusagentur bezeichnet wurde.

    ist es auch.
    Aber wie kommen viele Menschen an ihre Stellen? Bekanntheitsgrad erhöhen, könnte man sagen. Es reicht nicht aus, gut zu sein, es hilft auch, dass die Anderen es wissen.
    In Bayern gilt glaube ich "es reicht nicht aus, den Antrag zu stellen, es hilft ein bisschen, den Sachbearbeiter*innen gehörig auf den Senkel zu gehen und es kann helfen, Beziehungen zu haben, die den Sachbearbeiter*innen etwas ins Ohr flüstern..."

    Huhu!
    Ich kann mitfühlen, auch wenn wir tatsächlich genug Wohnraum haben (mein Mann aber trotz geschlossener Tür ständig zu hören ist.) und wir mittlerweile das Home Office abwechselnd gestalten dürfen (jede*r von uns 40-50%) und das auch _wollen_. (Es leben (für uns!) die neuen Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit, die an unseren beiden Arbeitsorten gerade erarbeitet werden (es sind aber nur "kann" und nicht "muss"-Regelungen).

    -> Kann dein Mann ein Tandem mit einem/einer Kolleg*in bilden, der/die in der anderen Woche ist und dann seine Tage nehmen, außer 1-2, wo der/die Kolleg*in doch kommen muss? Es hört sich so an, als würden nicht alle KuK an den 5 Tagen kommen, wo sie dürften. Wenn der Mensch also nicht in der Woche deines Mannes kommen will, sondern mit 2 Tagen alle 2 Wochen zufrieden ist, könnte dein Mann 3 weitere Tage bekommen, was wohl super wäre...
    Die Bürobelegung spielte bei meinem Mann lange eine Rolle, Hauptsache es ist immer jemand im Büro, jetzt halt abwechselnd. Oder ist es ein Raum mit 5 Leuten und es darf nur einer dabei sein?

    state_of_Trance Ist meine Frage so absurd? Ich verstehe eben nicht, wie es "im Süden" abläuft. Ich hätte rein theoretisch auch im Erweiterungsfach Kurse im Ref haben dürfen (NDS), aber es hätte mir nichts gebracht. Keine Note, kein Zeugnis mehr und meine Fakultas ist eh unverändert.
    Dass die Bayer glaube ich einen Unterschied beim Bonus haben, habe ich verstanden. Was es aber am Ende im realen Alltag ausmacht, wüsste ich gerne.

    Ach, eine spontane Hypothese: Bewerbung auf Beförderung mit dem 3. Fach ausgeschlossen?

    In Ba-Wü erhält man in einem Fach, in dem man nur das 1. StEx hat, nicht automatisch die lehrbefähigung nach dem Ref, das man mit den anderen beiden Fächern abgeschlossen hat. In anderen Bundesländern soll es anders aussehen.

    und wie funktioniert es? Hast du jetzt dein drittes Fach "für die Katz" studiert? wer entscheidet, ob du es in der Sek1 und oder Sek1/Sek2 unterrichten darfst?

    Mit drei Fächern würde ich die Regelstudienzeit mal abschreiben. Kommt ja auch drauf an, wie sich Veranstaltungen überschneiden. Aber Freizeit sollte man sich immer nehmen.

    Im Ref hat man meist nur zwei Fächer, wie das in BW aussieht kann aber CDL sonst sagen. Und später im Lehrberuf ist es ja unabhängig von der Anzahl das Deputat. Von daher.

    Ich würde mich an deiner Stelle mal über verschiedene Schulformen und andere Fächer informieren. Am Besten auch mal ein Praktikum im Handwerk oder der Industrie um mal was anderes zu sehen als Schule und Gesellschaftswissenschaften.

    Im Süden der Republik und im Freistaat insbesondere ist alles anders. Das Drittfachstudium ist da ziemlich minimal und die Regelstudienzeit spielt eine viel größere Rolle als woanders, trotzdem schaffen das ganz viele Studis, du wärst nicht der Erste.
    Ich glaube, dass es in Bawü möglich ist, 3 Fächer im Ref zu haben, ob es Pflicht ist, um die volle Fakultas zu haben, wird CDL beantworten. Allerdings erkundige dich gut (du hast massiv Zeit) wegen möglichem Wechsel zurück nach Bayern. Bayern unterscheidet in den Erweiterungsfächern - anders als der Rest Deutschland - zwischen grundständig und nicht grundständig (zb. wegen des Bonus), ich glaube, es macht auch einen Unterschied bei der Fakultas. Da kann sicher ein bayrischer Kollege was dazu sagen. Diejenigen, die mir einfallen, sind aber nicht über das Drittfach gegangen. (im Rest Deutschlands ist es egal, wann du die Erweiterung machst. Ab dem Moment, wo du ein Ref mit 2 Fächern hast, bekommen alle anderen Fächer dieselbe Bedeutung. Wenn du also noch auf Bayern schielst, mache es passend für beide Länder.)

    Nicht desto trotz unterstreiche ich Kiggies Rat: schaue dir auch mal was Anderes an, es kann nicht schaden. ;) Denn 0,5-Bonus hin oder her, die Fächerkombi ist kein Lottogewinn.

    bei den 5 Jahren ist es der Zeitraum, bei welchem man dann bei DU überhaupt einen Ruhegehalt bekommt. Wenn du nach 20 Jahren dienstunfähig wirst, kriegst du natürlich einen viel höheren Ruhegehalt. Deswegen ist es mit der DU-Versicherung so, dass man oft nur eine bestimmte "Lücke" absichert, es ist aber Pokern mit der eigenen Gesundheit. Ich bin "froh", dass ich nie eine hätte abschliessen dürfen, da blieben mir solche Überlegungen erspart :-/

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