ADHS Diagnose nach Verbeamtung

    • Offizieller Beitrag

    bei den 5 Jahren ist es der Zeitraum, bei welchem man dann bei DU überhaupt einen Ruhegehalt bekommt. Wenn du nach 20 Jahren dienstunfähig wirst, kriegst du natürlich einen viel höheren Ruhegehalt. Deswegen ist es mit der DU-Versicherung so, dass man oft nur eine bestimmte "Lücke" absichert, es ist aber Pokern mit der eigenen Gesundheit. Ich bin "froh", dass ich nie eine hätte abschliessen dürfen, da blieben mir solche Überlegungen erspart :-/

  • Diese "Mindestpension" sind übrigens 30% von A13

    Quelle? Nach meinen Informationen sind es 65% der Endstufe von A4, solange das reguläre (=erdiente) Ruhegehalt nicht höher wäre.

    In Großstädten also kein ernsthafter Unterscheid zu Hartz4.

    Doch. Hartz IV dürfte - zumindest für eine Familie - höher ausfallen. Die 65% von A4 enstprechen ungefähr 1340 €. Minus PKV, minus Steuern.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Quelle? Nach meinen Informationen sind es 65% der Endstufe von A4, solange das reguläre (=erdiente) Ruhegehalt nicht höher wäre.

    Doch. Hartz IV dürfte - zumindest für eine Familie - höher ausfallen. Die 65% von A4 enstprechen ungefähr 1340 €. Minus PKV, minus Steuern.

    Hm, ich war so halb daneben, es sind 35% der eigenen Stufe (daher sagte ich A13) oder 65% von A4.


    Aber die Größenordnung 1300€ hatte ich auch im Kopf und das ist wirklich mit Hartz4 vergleichbar, oder sogar schlechter, wie von dir dargestellt.

  • Hm, ich war so halb daneben, es sind 35% der eigenen Stufe (daher sagte ich A13) oder 65% von A4.

    Stimmt, so gesehen haben wir natürlich beide Recht. Ich habe übrigens spaßeshalber mal durchgerechnet, was höhere Chargen nach 20 Dienstjahren so bekommen würden und bin bei ca. 3000 € im Bereich der Besoldungsgruppen B9/B10 gelandet. Das ist natürlich üppig, wenn man es mit der gesetzlichen EU-Rente vergleicht. Aber auch nur dann.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Das kann man ja mal mit 4 Jahren Bundestag vergleichen...

    Gern: Dann bekommt ein Abgeordneter 10 Prozent der Abgeordnetenentschädigung (2.5% pro Jahr). Aber erst, wenn er 67 ist. Klingt für mich jetzt auch nicht nach einem Wahnsinnsdeal, vor allem für Freiberufler oder Selbstständige. Hausmeister a.D. Günter Schwackowiack, der es über die Liste für eine oder zwei Wahlperioden in den Bundestag geschafft hat (ja, vereinzelt gibt es solche Leute, wenn auch viel zu wenige), kann sich natürlich im Alter über ein ganz ordentliches Zubrot zur gesetzlichen Rente freuen.


    Ich kenne übrigens eine Kollegin (StDin), deren Mann als einfacher Abgeordneter im Bundestag sitzt. Sie versichert glaubhaft, dass sie am Ende des Monats mehr Geld für weniger Arbeit nach Hause bringt.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Achso, gibt's dann eigentlich noch die Beihilfe?

    Klar. Das Beamtenverhältnis besteht ja weiter ("auf Lebenszeit").

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • (...)


    Ich kenne übrigens eine Kollegin (StDin), deren Mann als einfacher Abgeordneter im Bundestag sitzt. Sie versichert glaubhaft, dass sie am Ende des Monats mehr Geld für weniger Arbeit nach Hause bringt.

    Ich habe mir mal erlaubt, die zentrale Information etwas deutlicher hervorzuheben... Ich weiß, was mein Vater (pensionierter SL) an Pension netto erhält- dafür müsste ich Endstufe 12 in A13 erreichen bei Ausübung einer Vollzeitstelle, was gleich zwei Kriterien sind, die ich nicht erfüllen kann (VZ und Endstufe 12), um zumindest vor der Pensionierung gleichziehen zu können. Ich verdiene trotzdem hervorragend, nur mit einem Bundestagsabgeordneten könnte ich es keineswegs aufnehmen vom Verdienst her.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich habe mir mal erlaubt, die zentrale Information etwas deutlicher hervorzuheben... Ich weiß, was mein Vater (pensionierter SL) an Pension netto erhält- dafür müsste ich Endstufe 12 in A13 erreichen bei Ausübung einer Vollzeitstelle, was gleich zwei Kriterien sind, die ich nicht erfüllen kann (VZ und Endstufe 12), um zumindest vor der Pensionierung gleichziehen zu können. Ich verdiene trotzdem hervorragend, nur mit einem Bundestagsabgeordneten könnte ich es keineswegs aufnehmen vom Verdienst her.

    Nicht schlecht, auf diese Netto-Höhe kommen manche "normale Arbeiter" mit zwei Brutto-Monatsgehältern! War dein Vater zuletzt als OStD oder StD tätig?

    Edit: Falls die Frage verwirrend klingt. Ein SL im Saarland ist nicht gleich A16. Auch A15 ist durchaus nicht unüblich. Selbst A14 wäre nichts Neues. Und ja, alle Daten bezogen auf eine Stelle, die an vergleichbaren Schulen mit gleicher Verantwortung höher besoldet wurden.

  • Nicht schlecht, auf diese Netto-Höhe kommen manche "normale Arbeiter" mit zwei Brutto-Monatsgehältern! War dein Vater zuletzt als OStD oder StD tätig?

    Edit: Falls die Frage verwirrend klingt. Ein SL im Saarland ist nicht gleich A16. Auch A15 ist durchaus nicht unüblich. Selbst A14 wäre nichts Neues. Und ja, alle Daten bezogen auf eine Stelle, die an vergleichbaren Schulen mit gleicher Verantwortung höher besoldet wurden.

    Ich bin ob deiner der Entwirrung zugedachten Anmerkung komplett verwirrt: Was ist nun üblich oder unüblich im Saarland? Wenn A15 auch nicht unüblich ist für Schulleitungen, A16 aber nicht erteilt wird, A14 auch nichts Neues wäre- was bekommt man dann als SL im Saarland, A14, A15 A16? Oder meintest du mal so, mal so? :ka:


    Die genaue letzte Dienstbezeichnung meines Vaters müsste ich nochmal erfragen (werde ich aber vermutlich wieder vergessen, weil so ein Titel mir nicht wichtig ist und die Frage insofern keine Relevanz hat für mich), mutmaßlich war das aber OStD. Das allmighty Internet konnte mir weiterhelfen (man muss nur wissen, was man sucht, z.B. den Titel in einem Zeitungsartikel): OStD. :victory:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Nicht schlecht, auf diese Netto-Höhe kommen manche "normale Arbeiter" mit zwei Brutto-Monatsgehältern! War dein Vater zuletzt als OStD oder StD tätig?

    Edit: Falls die Frage verwirrend klingt. Ein SL im Saarland ist nicht gleich A16. Auch A15 ist durchaus nicht unüblich. Selbst A14 wäre nichts Neues. Und ja, alle Daten bezogen auf eine Stelle, die an vergleichbaren Schulen mit gleicher Verantwortung höher besoldet wurden.

    Womit sich halt ein Abiturient so beschäftigt.

  • nur mit einem Bundestagsabgeordneten könnte ich es keineswegs aufnehmen vom Verdienst her

    Mit Verlaub: Von der Belastung her aber auch nicht.

  • Mit Verlaub: Von der Belastung her aber auch nicht.

    Wo hätte ich etwas Gegenteiliges behauptet?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich bin ob deiner der Entwirrung zugedachten Anmerkung komplett verwirrt: Was ist nun üblich oder unüblich im Saarland? Wenn A15 auch nicht unüblich ist für Schulleitungen, A16 aber nicht erteilt wird, A14 auch nichts Neues wäre- was bekommt man dann als SL im Saarland, A14, A15 A16? Oder meintest du mal so, mal so? :ka:


    Die genaue letzte Dienstbezeichnung meines Vaters müsste ich nochmal erfragen (werde ich aber vermutlich wieder vergessen, weil so ein Titel mir nicht wichtig ist und die Frage insofern keine Relevanz hat für mich), mutmaßlich war das aber OStD. Das allmighty Internet konnte mir weiterhelfen (man muss nur wissen, was man sucht, z.B. den Titel in einem Zeitungsartikel): OStD. :victory:

    Die zur Entwirrung gedachte Ergänzung, die dich gänzlich verwirrt hat, sollte sagen, dass alles vorkommen kann, ja. Üblich für den OStD ist A16, die Regel. Aber es kommt nicht weniger oft vor, dass es bei A15 bleibt. A14 ist schon sehr selten, kommt aber schon vor.

  • Womit sich halt ein Abiturient so beschäftigt.

    Wozu bedarf es des Wartens einer interessengebundenen Thematik zum gegebenen Zeitpunkt, wenn die Möglichkeit, es sich vorher anzueignen oder sich damit zu befassen, schon vorher gegeben ist? Der schulische oder berufliche Status sollte kein Auszug darüber geben können, wie eine Interessenlage sein kann. Nur, weil sich der Großteil damit nicht beschäftigt, heißt das nicht, dass es niemand tut. Wenn ich das nach dem Schema F abarbeiten würde, wie du, dann müsste ich mir gemäß meinem Umfeld auch oft die Kanne geben. Ist kein Vorwurf an (fast) Gleichaltrige, aber eine Beobachtung. ;)


    Du lässt hierbei aber auch völlig außer Acht, ob ich denn nicht in meinem privaten oder familiären Umfeld unter Umständen mit solchen Dingen konfrontiert bin. Nur, weil ich bis dato nicht erwähnt habe, ob ich nicht familiär mit Lehrern (täglich) (privat) zu tun habe, heißt es nicht, dass es nicht so ist. :stumm::victory:

  • Och ich finde das was man da nach 5 Jahren so bekommt ist deutlich mehr, als was ich nach 5 Jahren im öffentlichen Dienst als Angestellte mit E13 bekommen hätte. Das wäre so wenig gewesen, dass ich hätte aufstocken müssen. Und auch jetzt erreiche ich das mindest Ruhegehalt im Fall einer Erwerbsunfähigkeit nicht.


    Aber als Abiturient sollte man sich vielleicht mal klar machen, dass man sich nicht gegen alle Eventualitäten des Lebens versichern kann sondern einfach mal Leben.

  • Och ich finde das was man da nach 5 Jahren so bekommt ist deutlich mehr, als was ich nach 5 Jahren im öffentlichen Dienst als Angestellte mit E13 bekommen hätte. Das wäre so wenig gewesen, dass ich hätte aufstocken müssen. Und auch jetzt erreiche ich das mindest Ruhegehalt im Fall einer Erwerbsunfähigkeit nicht.


    Aber als Abiturient sollte man sich vielleicht mal klar machen, dass man sich nicht gegen alle Eventualitäten des Lebens versichern kann sondern einfach mal Leben.

    Meine Frage in diesem Posting hatte eigentlich nur interessenbedingte Hintergründe. Aber davon ab finde ich es nicht verkehrt zu wissen, was die Alternativen denn so sind. Immerhin wäre man ja hier dann an einem Punkt, wo in meinem Falle aller Voraussicht nach auch keine DU möglich sein wird. Aber um dich zu beruhigen: von allen Eventualitäten auf dem Weg dort hin, wird das das Letzte sein, worüber ich mir Gedanken mache. :gruss:

  • ADHS -> keine DU-Versicherung. Sollte man sowieso schon haben.

    Lebenszeit -> passiert nix.

    Muss man aber auch nicht haben. Hatte auch Mal eine, habe ich gekündigt weil das Risiko im Vergleich zum Beitrag nicht groß genug ist.

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