Warum dürften Sie dich nachher nicht mehr auswählen?
Und generell ist es wie gesagt je nach Land und Region sehr unterschiedlich: Willst du nach Washington DC, wirst du nicht die einzige Initiativbewerberin sein, möchtest du nach Katar, sieht es einfacher aus
(da hatte ich quasi ein telefonisches Jobangebot, nachdem ich meine Fächer am Telefon genannt hatte
es ging aber gar nicht darum.)
Wie das offizielle Verfahren über die ZfA abläuft, weiß ich nicht wirklich.
Für die Ortslehrkräfte: man bewirbt sich direkt bei der Schule, oft steht es auf den Schulseiten, wie es abläuft und ob sie gerade suchen. (Trotzdem auf sich aufmerksam machen!)
Beiträge von chilipaprika
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Auslandsschulen sind Privatschulen. Je höher deren finanzielle Mitteln und desto interessanter DU bist, je wahrscheinlicher ist eine kleine Unterstützung im Hinblick auf Umzug, Beschäftigung des Partners, usw..
Du konkurrierst aber nicht real gegeneinander, es sind zwei verschiedene Stellenpools.
Informiere dich in dem bestimmten Land, ggf. bei den bestimmten Schulen, wie deren Stellenpool ist. Einige Schulen haben zum Beispiel nur 2-3 Stellen aus Deutschland, da kann es 3 Jahre dauern, bis eine Stelle überhaupt frei wird. Die restlichen Stellen sind Ortslehrkraftsverhältnisse. Da ist natürlich viel mehr Bewegung. -
https://www.km.bayern.de/lehrer/stellen…e-bewerber.html
ZitatAußerbayerische Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsausbildungen, die den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz entsprechen, werden in das reguläre Bewerbungsverfahren aufgenommen. Sofern die absolvierte Dauer des Vorbereitungsdienstes weniger als die in Bayern geforderten 24 Monate umfasst, sonst aber alle Voraussetzungen für eine Übernahme auf eine Planstelle erfüllt sind und das Bewerbungsverfahren (Leistungsgrundsatz etc.) erfolgreich durchlaufen wurde, werden sie zunächst in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis übernommen. Nach einer Beschäftigungsdauer, die mindestens der Differenz der absolvierten Dauer des Vorbereitungsdienstes zu 24 Monaten entspricht, ist die Feststellung der entsprechenden Lehramtsbefähigung und damit eine Übernahme ins Beamtenverhältnis möglich.
Ich hatte nicht geträumt.
Folglich: Verbeamtung erst nach einem Jahr. -
...unglaublich ... nicht mal im Bundesland einheitliche Regeln.
Das erinnert mich an die Schildern auf den Fachschaftstüren während meines Studiums "Du bist schon im 5. Semester und dir fehlen noch das Latinum und/oder die Fremdsprachenklausur? In XX brauchst du keine Fremdsprachenklausur, in Hamburg (habe ich mir gemerkt) brauchst du nichts davon".
Junge Kinder: das Latinum war in iner prähistorischen Zeit eine Notwendigkeit für sehr viele Studiengänge (und nein, vor 20 Jahren schon nicht für Jura und Medizin, sondern für Sprachen, Geschichte, Philosophie, Religionen, zT Deutsch, usw..) -
Da ist in RLP interessant mit dem BL-Wechsel: Quereinsteiger bekommen das echte 2. Staatsexamen, Seiteneinsteiger werden dagegen nur denen mit 2. StEx in RLP gleichgestellt, können aber nicht einfach so in andere BL abwandern.
Auch beim "normalen" Weg ist es so, dass man alles wieder vorzeigen muss.
Ich musste mir vor dem Referendariat mein 1. Staatsexamen anerkennen lassen (habe ich in mehreren BL vorgenommen), aber auch nach Ableisten des Refs (und erneuter Wechsel, diesmal in ein 3. BL) musste ich mein 1. Staatsexamen anerkennen lassen. Und ja, es hätte theoretisch sein können, dass ich trotz 2. Stex von BL B keine Anstellung in BL C bekomme, wenn sie mir mein 1.Stex aus BL A nicht anerkannt hätten (es geht um ein Schulfach, das ständig anders heißt und anders studiert wird.)(passiert vermutlich selten, aber ich bin in der weiterführenden Schule mit allgemeinbildenden Fächern, es ist bei BBS/BK und Grundschule da ganz unlustiger.)
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(was aber bedeutet, dass du auf HEssen und die Bundesländer eingeschränkt bist, die so verfahren)
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Auch nicht, um ins Referendariat zu gehen? Wie kann es sein? (Ich weiß, ich kenne die Antwort, Bildungsföderalismus, mich hatte schon die Abwesenheit der Pflicht des Auslandsaufenthalts irritiert).
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Die Erfahrung holst du eh durch die 52 Wochen Praktikum nach
(Oder musst du es auf diesem Weg nicht machen?) -
ich habe keine Erfahrung, aber schon entsprechende Ausschreibungen auf Stella gewesen und man braucht definitiv nicht (oder nicht immer) ein sonderpädagogisches Examen. Es werden Hauptfächer gesucht und die Bereitschaft fachfremd zu unterrichten.
Wie gesagt, keine eigene Erfahrung, aber bei solchen Ausschreibungen zumindest festgestellt, DASS ich dürfte, WENN ich möchte.
Da die Klinikschulen soweit ich weiß keine Schulferien in dem Sinne haben (unser Klinikschulmitarbeiter im Forum wird sich sicher bald melden, auch wenn er nicht in NRW ist), würde ich dir auch empfehlen, dort mal 1-2 Tage zu hospitieren.
Chili -
warum kann das nicht sein?
es sind ja Verträge / Dienstverhältnisse der Länder und nicht des Bundes?
Auch die Stundenzahl ist oft unterschiedlich (sowie die Dienstpflichten) -
Es gibt in BW kein Studium "auf" Gym/Ges. Der Studiengang heißt "Lehramt Gymnasium" (früher "Lehramt an Gymnasien").
Sorry, 20 Jahre in meinem Kopf sind schwer zu löschen, obwohl ich es seit dem Thread versuche...
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aber allgemein: wer das Fach IRU auf Gym/Ges studiert, weiß (sollte ahnen), dass es entweder ein 6er im Lotto beim Pokern auf die gesellschaftliche ENtwicklung (viele Stellen in 6-9 Jahren) oder eben ein Ausweichen auf Schulformen, die tendenziell "offener" sind. (Warum auch immer man IRU eher an bestimmten Schulformen implementiert..). Und das sind in BaWü vermutlich nicht die Gymnasien.
(Ähnlich: wer Psychologie auf Gym/Ges studiert, sollte sich darauf einstellen, eventuell ins BK zu gehen.) -
Ja, nachvollziehbar, aber es hat ein bisschen (ja, hinkender Vergleich) was von "Frau im gebärfähigem Alter bekommt keine Klassenleitung oder keinen LK, sie könnte schwanger werden".
Nur, weil eine Abiturientin die Krankenschwesterausbildung abgebrochen hat, sobald sie genug Wartesemester fürs Studium hatte oder ein Bankkauf-Auzbi immer zu spät kam und es auf Busse schob, ist es wirklich wirklich doof für den jungen Abiturienten, der unbedingt Pfleger werden möchte und keine Lust auf ein Studium hat oder für die Abiturientin, die bei der regionalen Bank sofort Geld verdienen möchte. (und einen Führerschein muss man sich erstmal leisten können, als 18jähriger Abiturient)
Am Ende ein Teufelskreis, wenn man bestimmte Ausbildungen schwer erreichbar macht (weil man es vom Angebot erstmal leisten kann...) -
hier auf dem halben Land in NRW habe ich schon öfters bei Besuchen von Betrieben (Schulpraktika 9. Klasse) gehört, dass es zwar ein Ausbildungsberuf nach mittlerer Reife sei (Bankkaufmann, Versicherung, usw..), sie aber lieber Volljährige mit Führerschein nehmen. Also Abiturient*innen.
Grund: zuviele ohne Führerschein hätten die Ausbildung abgebrochen, weil die Busse nicht fahren, oder der/die Azubi keine Lust mehr habe, so lange zu fahren... usw. (also es waren hauptsächlich Ausbildungen, wo man mehrere Stationen macht)
Also habe ich oft interessierte Schüler:innen erlebt, die dann das Abitur "mitnehmen" und dann beschließen, zu studieren (weil wenn schon Abitur, lieber das Studileben mitnehmen)... Leider verliere ich danach in der Regel den Kontakt.
Meiner Meinung nach wäre eine gute AUsbildung ausgerechnet für diese Kids gut gewesen (selbst wenn sie danach studieren, aber zum Zeitpunkt des Abiturs muss ich ehrliche Zweifel zugeben) -
Wenn du aber ein Fach hättest, das (noch) mehrheitlich an Gesamtschulen unterrichtet wird, dann sollte es dir klar sein, dass es vielleicht die Zukunft ist (genauso wie die Wahrscheinlichkeit einer Planstelle am Gym entweder sehr niedrig ist (zu wenige Schulen, schon besetzt), oder sehr hoch, wenn die Bildungspolitik endlich anerkennt, dass Muslime nicht per se zur Gemeinschaftsschule/Realschule gehen...)
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Himmel96: Sorry, ich glaube, dass ich falsch verstanden habe, in welcher Phase des Refs du dich befindest. Bist du noch ganz am Anfang oder kurz vor Beendigung des Refs?
Ja, das Wort Verlängerung ist auch in NRW nach dem Durchfallen beim Examen (und da wechselt man auch oft die Schule), es scheint in BaWü aber auch eine Verlängerung zu geben, bevor man eigenständigen Unterricht bekommt (ich finde es übrigens gut, dass Bawü tatsächlich "prüft", ob der/die Referendar*in in der Lage sein wird, die 13 Stunden zu meisten, zu seinem/ihrem Schutz und zum Schutz der Klassen.)
Genau das haben wir - soweit ich weiß - nicht wirklich in NRW und als ich das für "meine" Referendarin wollte, meinte mein SL, das könne er nicht machen. Eine Woche nach Start ihres eigenständigen Unterrichts verschwand die Reffin, 2-3 Wochen vor ihrem nächsten UB, meldete sich krank und kam nie wieder. Sie war dann gut 6 oder 8 Wochen krankgeschrieben und brach ab. Ich bin zwar weiterhin überzeugt, dass sie es sehr schwer gehabt hätte (bei ihr lagen die meisten Probleme in sehr hohen fachlichen, nicht aufholbaren, Defiziten), aber sie hätte auch mehr Zeit gebraucht, um mit der Belastung klar zu kommen. Da scheint es mir in BaWü (wenn ich es richtig verstanden habe) besser zu sein. -
Ich dachte eine Zeit lang, dass ich den Basistarif hätte (falsche Terminologie im Kopf gehabt) und bei einigen Ärzten stand es als Frage bei der Anamnese, da wurde ich darüber informiert, dass sie mich nicht nehmen. Bei einer Praxis (horrende Zahnschmerzen, halbes Gesicht gelähmt) bekam ich den Hinweis, dass es teuer würde, weil ich dann eine Privatrechnung bekäme, als Einzelabrechnung. Es war Freitag Nachmittag, ich konnte gerade stehen und der nächste Notdienst wäre 30km weit gewesen, eine größere Stadt 70km... Meine Begleitung überzeugte mich, dass es nicht anders ginge.
... und so erfuhr ich, dass ich doch keinen Basistarif hatte
Wäre aber teuer geworden, ich habe an dem Tag 250 Euro bezahlen müssen (und danach zurückbekommen, aber im Basistarif hätte ich fast nichts bekommen) -
und trotzdem Ergänzung: liebe TE, kommuniziere einfach, was du machen kannst, realistisch (sowohl das, was du leisten kannst, als auch was du leisten solltest (also im Hinblick auf die Schmerzen)), mach dir nicht unnötig Stress, aber verliere nicht den Anschluss (ich vermute, dass die Prüfung so zeitnah wie möglich nach der Krankschreibung nachgeholt wird, und dann noch der UB)
Viel Erfolg! -
Auch wenn es zwischen Theorie und Praxis Unterschiede gibt (und auch viele Gründe für Verständnis und so weiter), bin ich ziemlich schockiert über die Haltung vieler Lehrkräfte zu der Unterrichtsplanung: Wenn wir es als so selbstverständlich halten (tue ich nicht!), dass die Stundenplanung 5 Stunden vor dem UB fertig ist, wie sieht es denn bitte mit der Reihenplanung, den Zielen, den zu fördernden Kompetenzen und dem progressiven Aufbau aus? Oder haben alle ihre UBs und Examensstunden in Einstiegsstunden gemacht?
Ich spreche doch nicht davon, dass 3 Wochen vorher die Planung und didaktischer Kommentar schon stehen, sondern dass Thema und idealerweise Methoden sowie Ziele in einer Art Stoffverteilungsplan stehen.
Und ob ich im 8maligen Durchgang des 2. Lernjahres in der Lage bin, morgen spontan eine UB-quasireife Stunde zum passé composé (oder Buchstabeneinführung in der Grundschule) zu halten, ist doch was Anderes, als bei einer Person in der Ausbildung, die in der Vergangenheit schon Probleme hatte oder viel Zeit verpasst hat (hier aufgrund der Erwähnung der Verlängerung, aber das erwarte ich von meinen Reffis von Anfang an, um eben diese Einsicht zu einem sinnvollen Aufbau zu schulen).Ich bemühe wieder das Bild des Kochs/Bäckers: Als erfahrene Bäckerin schaffe ich die mehrstöckige Torte auch im Stress mit weniger Zutaten... Die Azubi-Bäckerin sollte aber einen Plan haben und nicht vergessen, die unterschiedlichen Stockwerke zu backen, bevor sie mit der Füllung und Glasur kommt. Die Zuckerdeko und Früchte am Ende schmecken nur gut, wenn die Torte überhaupt steht und nicht aus verbranntem Joghurtkuchen besteht.
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