Das wiederum gilt in SN nicht. Man kommt in dem Fall einfach wieder.
Bist du ganz sicher? Also steht es irgendwo geschrieben oder haben die Beteiligten an deiner Schule einfach keine Ahnung und haben das nicht umgesetzt?
Die Arbeitgeberin hat von dir eine Meldung, dass du bis XY.YY krank bist. Wenn du vorher arbeitest, lässt er wissentlich eine*n kranke*n Mitarbeiter*in arbeiten. Ohne Gesundmeldung nimmt er also ein Risiko auf sich. Wenn du an dem Tag fiebrig umkippst: wer haftet?
Mich wies vor Jahren der Sekretär darauf, dass es nicht geht und eigentlich leuchtet es mir ein. In der Welt außerhalb der Schule müsse man "auf eigenes Risiko" kommen und etwas unterschreiben, wobei für den/die Arbeitgeber*in immer noch das Risiko besteht, dass im Falle der Fälle ein Arbeitsgericht unterstellt, die "auf eigenes Risiko"-Unterschrift als erzwungen ansieht.