Ich verstehe §2 so, dass man die 6. UND die 8. Klasse wiederholen kann (und bei ganz besonderen Gründen sogar noch eine weitere Klasse.)
Zitat§ 2
Dauer der AusbildungDie Regeldauer der Ausbildung in der Sekundarstufe I ist sechs Jahre, im Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang fünf Jahre. Die Schülerin oder der Schüler kann sie um zwei Jahre überschreiten. Die Versetzungskonferenz kann sie um ein weiteres Jahr verlängern, wenn besondere Gründe dies rechtfertigen. Dies schließt die Höchstdauer der Ausbildung in der Erprobungsstufe (§ 10 Absatz 2) ein.
Ich bin zu 99% sicher, dass wir (Gym, aber es scheint unter den allgemeinen Bestimmungen zu fallen) mehrere SuS haben, die schon 2 Wiederholungen in der Sek1 haben (eine in der Orientierungsstufe, eine in der Sek1)