zwei Mal??
Also, wenn mir in NRW beim ersten Versuch die "guten Schüler abgezogen werden", bin ich schneller beim Personalrat, als die SchülerInnen ihre Klausur gesehen haben (denn Nachschreibeklausurpläne sind ja auch vorher bekanntgegeben.) Spätestens beim 2. Versuch wird wohl alles ohne "legale Tricks gegen mich" laufen.
Kriegt man in Schleswig-Holstein mit einer 3,8 eine Stelle (ich meine, jetzt, in den nächsten Jahren?).
Wenn man als Prüfer der Meinung ist, dass die Person vor SchülerInnen stehen kann und man weiß, eine 3,1=durchfallen, dann wird die Person 3,0 bekommen. Oder heißt eher 3,1= keine Entfristung der Beschäftigung und erneute Bewerbung? (Legen die Leute ein 2. Staatsexamen ab? dann können sie auch ins Nachbar-Bundesland)
Mit allem Verständnis, das ich für SeiteneinsteigerInnen bemühen kann: ja, man braucht sie / euch. Aber: nur, weil man ein sogenanntes Mangelfach studiert hat, hat man kein Anrecht, LehrerIn zu sein.
Chili
ohne Mangelfächer, aber letzte Woche erfahren, dass ein Seiteneinsteiger am Nachbargymnasium eins ihrer Fächer unterrichtet, obwohl er nur eins der 3 Fächer studiert hat, wofür er eingestellt wurde. (und nein, es handelt sich nicht um Physik und dann Anerkennung für Mathe...).