Referendariat zu Ende - arbeitslos...

    • Offizieller Beitrag

    Die Quelle ist veraltet.
    Wer in der PKV ist, kommt nur noch über Familienversicherung (Heirat) oder versicherungspflichtige Beschäftigung raus.


    und so leid es mir für die Einzelperson auch tut (wirklich!, denn es ist ja das System, das ich bescheuert finde), finde ich diese Neuerung gut und notwendig. Jetzt nur noch die Änderung, dass der Staat mir die Hälfte meiner GKV als Ref'in übernimmt, und alles ist konsequent.


    Chili

  • Demnach müsste ich also bei arbeitslosigkeit nicht in der PKV bleiben, sondern komme wieder in die GKV, auch ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung!?


    Wenn du arbeitslos wirst, nicht. Du hast aber gesagt, arbeitslos wirst du nicht, weil du bisher keine Beiträge eingezahlt hast. Du kannst maximal arbeitssuchend werden und das reicht nicht um automatisch zurück zu kommen. Vorsichtig, dass sind kleine aber sehr bedeutende UNterschiede bei den Begriffen!


    ALGII hat überhaupt nichts mit Arbeitslosigkeit zu tun.

  • Ehrlich gesagt, war es mir neu, dass es einen Unterschied zwischen arbeitssuchend und arbeitslos gibt. Hatte bislang halt Gott-sei-Dank nicht so viel damit zu tun. Habe aber gerade recherchiert.
    Arbeitssuchend heißt also, dass ich eine Arbeit suche, unabhängig davon, ob ich gerade tatsächlich arbeitslos bin oder irgendeinen Beruf ausübe. Arbeitslos bin ich dann,
    wenn ich keiner Tätigkeit für meinen Lebensunterhalt nachgehe und daher kein Einkommen habe. Richtig? Oder ist man nur arbeitslos, wenn man ALG I erhält? Wenn ja, was sind
    dann die ganzen Hartz IV Empfänger in Deutschland? Nur arbeitssuchende Menschen? Kleiner politischer Kunstgriff - dann hat man ja kaum Arbeitslose :)
    Dementsprechend melde ich mich jetzt für den 1.2. arbeitssuchend, weil ich momentan ja noch im Referendariat bin. Angenommen, ich finde bis zum 1.2. tatsächlich überhaupt
    nichts, bin ich dann nicht auch gleichzeitig arbeitslos? Denn letztlich habe ich keine Arbeit und muss Hartz IV beziehen. Wenn mir dann Hartz IV bewilligt würde, wäre ich dann nicht
    arbeitslos und müsste in die GKV.


    Ob die Seite veraltet ist, vermag ich nicht zu sagen. Auf jeden Fall wird bei referendar.de nicht gesagt, dass sie veraltet sei. Auch bezieht sich die Copyright-Angabe am Fuße der Seite
    auf das Jahr 2012, weshalb ich davon ausgehe, dass noch regelmäßig daran gearbeitet und veraltete Informationen aktualisiert werden. Ich kann ja morgen mal da anrufen.

  • Die Quelle ist veraltet.
    Wer in der PKV ist, kommt nur noch über Familienversicherung (Heirat) oder versicherungspflichtige Beschäftigung raus.


    und so leid es mir für die Einzelperson auch tut (wirklich!, denn es ist ja das System, das ich bescheuert finde), finde ich diese Neuerung gut und notwendig. Jetzt nur noch die Änderung, dass der Staat mir die Hälfte meiner GKV als Ref'in übernimmt, und alles ist konsequent.


    Chili

    Ja, das System ist bescheuert und man kann mir vorwerfen, dass ich zu naiv an die Sache gegangen bin. Aber im Seminar wurden wir in der Einführungswoche als verschiedene Info-Veranstaltungen stattfanden, mitnichten darüber informiert, dass es keinen direkten Weg zurück in die GKV gibt. Auch der Debeka-Vertreter sagte mir, dass das alles kein Problem sei (heute bin ich schlauer, klar, der hat an seine Provision gedacht). Aber dann muss das rechtlich vorgegeben werden, dass die Referendare darüber korrekt informiert werden. Wozu findet sonst eine Info-Veranstaltung statt?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du ALG 1 beziehst, darfst du dich in der GKV versichern, bzw. es wird übernommen.
    Wenn du ALG 2 beziehst, nein. Es ist eben die Änderung.


    Da du in ALG 1 nicht eingezahlt hast und keine Rechte vor dem Ref eröffnet hast, kannst du nur ALG 2 erhalten. Musst also in der PKV bleiben.
    Du bekämst einen Zuschuss, wenn du ALG 2 bekommst.


    Chili

    • Offizieller Beitrag

    Ja, das System ist bescheuert und man kann mir vorwerfen, dass ich zu naiv an die Sache gegangen bin. Aber im Seminar wurden wir in der Einführungswoche als verschiedene Info-Veranstaltungen stattfanden, mitnichten darüber informiert, dass es keinen direkten Weg zurück in die GKV gibt. Auch der Debeka-Vertreter sagte mir, dass das alles kein Problem sei (heute bin ich schlauer, klar, der hat an seine Provision gedacht). Aber dann muss das rechtlich vorgegeben werden, dass die Referendare darüber korrekt informiert werden. Wozu findet sonst eine Info-Veranstaltung statt?



    wobei ich eher bescheuert finde, dass es 1) eine GKV und PKV gibt, 2) Beamte automatisch PKV-berechtigt sind.
    Nicht, dass man nicht zurück kann.


    Chili

  • wobei ich eher bescheuert finde, dass es 1) eine GKV und PKV gibt, 2) Beamte automatisch PKV-berechtigt sind.
    Nicht, dass man nicht zurück kann.


    Chili


    Da stimme ich dir zu. Ich wäre auch eher für eine Gesamtkasse für alle. Es ist ja nicht nur so, dass Beamte PKV-berechtigt sind, sondern da gibt es doch diesen Kontrahierungszwang.

  • Oder ist man nur arbeitslos, wenn man ALG I erhält?


    ZUmindest für die Agentur für Arbeit ja.


    Angenommen, ich finde bis zum 1.2. tatsächlich überhaupt
    nichts, bin ich dann nicht auch gleichzeitig arbeitslos?


    Nein, nicht für die Agentur für Arbeit.


    Denn letztlich habe ich keine Arbeit und muss Hartz IV beziehen.


    Hartz IV kann man übrigens auch nicht beziehen, sondern nur ALGII. ;)

  • Da stimme ich dir zu. Ich wäre auch eher für eine Gesamtkasse für alle.

    Sehe ich genauso...

    Zitat

    Es ist ja nicht nur so, dass Beamte PKV-berechtigt sind, sondern da gibt es doch diesen Kontrahierungszwang.

    Du meinst, weil die die Beihilfe sozusagen nur 50 % übernimmt, wenn du privat versichert bist? Ja, das finde ich auch, ist eine Frechheit... V.a. hat man als Ref. ja auch nicht die Wahl, ob man verbeamtet oder im Angestelltenverhältnis arbeiten will...


    Meine Debeka-Mensch hat mir übrigens auch "versichert", dass alles kein Problem sei, wenn man nach dem Ref. arbeitssuchend sei. Wenn ich es mir aber recht überlege... Der Hartz Iv -Sazt liegt (insofern man in einer Beziehung ist) bei gut 300 € minus 100 € KK minus Strom, Telefon, Internet etc. hm... ich finds ganz schön wenig und auch unverhältnismäßig angesichts der Tatsache, dass man unverschuldet arbeitslos ist, einen akademischen Abschluss, ein zweites Staatsexamen sowie 1,5 - 2 Jahre gearbeitet hat (12 Stunden Unterricht entspricht ca. einer halben Stelle!).
    Aber gut, damit mache ich ein Fass auf...


    Noch eine Frage: Wenn mein Mann also gesetzlich versichert ist, dann kann ich in die GKV, auch wenn es eine andere ist, als die, die ich vorher hatte? Und kann ich dann, wenn ich wieder im Beamtenverhältnis bin, wieder in die PKV? Soweit ich informiert bin, gilt diese Anwärterschaft immer noch, oder - also dass ich ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in die PKV kann (und ggf. einen kleinen Beitrag monatlich zahle)?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Der Hartz Iv -Sazt liegt (insofern man in einer Beziehung ist) bei gut 300 € minus 100 € KK minus Strom, Telefon, Internet etc. hm...


    Wenn du in einer Beziehung lebst, beträgt der Harzt IV -Satz oft 0,00 € - je nach Verdienst des Partners.



    Zitat

    Du meinst, weil die die Beihilfe sozusagen nur 50 % übernimmt, wenn du privat versichert bist? Ja, das finde ich auch, ist eine Frechheit


    Nur 50% ??? Andere Leute bekommen gar keine Beihilfe.

  • richtig chilipaprika :)

    Zitat

    Wenn du in einer Beziehung lebst, beträgt der Harzt IV -Satz oft 0,00 € - je nach Verdienst des Partners.

    wenn dein Partner BaFög bekommt, auch Hartz IV oder aus anderen Gründen sein Gehalt nicht mehr als gut 300 € beträgt (davon ist die Miete abgezogen), dann bekommst du gut 300 € (neben der Miete). Wenn sein Einkommen über dem Hartz IV - Satz liegt, muss er dich - insofern ihr länger als ein Jahr zusammenwohnt - mitfinanzieren. Ich glaube, 100 € darf er "behalten". Angenommen dein Partner verdient 1000 € und zahlt 300 € Miete, dann zahlt das Jobcenter nur noch deine Miete. Verdient er 1300 €, dann kriegste gar nix :(
    Deine Miete darf übrigens auch nicht mehr als gut 300 € sein und deine Wohnfläche darf eine bestimmte Quadratmeterzahl nicht übersteigen.


    Die Zahlen stimmen übrigens nur ungefähr (plus/minus 20 oder 30 €).

  • Ich zumindest finde es eine Frechheit, dass der Staat den Arbeitgeberanteil der GKV nicht übernimmt. Zumindest, wenn ich freiwillig in der GKV bleiben will.

    Sehe ich genauso...

  • Wenn mein Mann also gesetzlich versichert ist, dann kann ich in die GKV, auch wenn es eine andere ist, als die, die ich vorher hatte?


    Ja, du bist dann über ihn versichert.

    Und kann ich dann, wenn ich wieder im Beamtenverhältnis bin, wieder in die PKV? Soweit ich informiert bin, gilt diese Anwärterschaft immer noch, oder - also dass ich ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in die PKV kann (und ggf. einen kleinen Beitrag monatlich zahle)?


    Ja, kannst du.

  • danke für die antworten! (auch wenn es gar nicht "mein" thread ist. aber in einem 3/4 jahr stehe ich evt. vor dem gleichen problem wie helios...)

  • ch hoffe, du findest den Vorschlag jetzt nicht total daneben - aber bevor du arbeitslos bist: Könntest du dir vorstellen, dich an einem Kiga zu bewerben? Ich bin mir sicher, sie nähmen dich mit Kusshand und es macht sich zur Überbrückung bis du ne Stelle hast besser, als arbeitslos...

  • Hallo Annie,


    das dachte ich auch: Ich habe zur Überbrückung zw. Studium und Ref. nach einer Stelle im KiGa gesucht (Grundschullehramt, eigenes Kind, Erfahrung als Vertretungslehrerin, Erfahrungen im Bereich Schuleintritt...), auch, weil ich es ganz sinnvoll fand, mal genauer in die Institution zu schnuppern, von der wir dann die Kinder übernehmen, aber es war quasi unmöglich. Begründung: Wir sind unterqualifiziert, da uns das Erzieherinnenpraktikum fehlt und wir sowieso viel zu wenig Pädagogik im Studium machen........... (*) Man kann sich ggf. als Hilfskraft bewerben, so die regelmäßige Auskunft, allerdings ist die Bezahlung sehr schlecht. Es ist wesentlich lohnender, Nachhilfe anzubieten!


    (*) Immerhin wurde ich einmal zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, das war sehr aufschlussreich: Die waren völlig allergisch gegen alles, was auch nur den Hauch von Schulduft hätte verströmen können. Die Vorstellungen, die man in diesem Kindergarten von der Arbeit in der GS hatte, spiegeln das wider, was ich in den 80ern als Grundschülerin erlebt habe, hat aber mit heutigen Verhältnissen wenig gemein.


    Falls jemand andere Erfahrungen bei entsprechenden Bewerbungsversuchen gemacht hat, würde mich das durchaus interessieren (neuer Thread wäre dann aber sinnvoll).


    LG


    Sunny

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