Beiträge von chilipaprika

    Kommt wohl auf die Schule an. Ich kenne einige Gymnasien und IGSn, wo es auch in der Oberstufe Vertretungsunterricht gibt. Wir zählen als BBS ja in NDS auch komplett zum Sek II-Bereich und es gibt bei uns in allen Bildungsgängen - von der Berufseinstiegsschule über die Berufsfachschul- und Fachschulklassen und die Berufsschule bis hin zum Beruflichen Gymnasium - Vertretungsunterricht, wobei einige Klassen natürlich auch mal eigenständig arbeiten (können) ohne Vertretungslehrkraft bzw. dies in einigen Klassen eher möglich ist als in anderen.

    und ihr macht dann Spiele als Vertretung? und nicht Unterricht? wow.

    da bin ich voll bei dir.
    Aus der Sicht des Individuums (wie gesagt, ich wusste, ich bin nicht schlecht, aber meine Noten sind nicht der Grund, warum man mich einstellt, man muss mich und meine "Bandbreite" kennen.) und aus der Sicht der Organisation (Zusammensetzung des Kollegiums, Kolleg*innen sind mehr als Fachlehrkräfte, es muss auch passen, vielleicht bestimmte Profile aufbauen...) ...
    aber aus der Sicht der (Landes-)Institution (und SIE legt die Regeln fest), ist es nicht zielführend, weil einige Schulen sich immer die Rosinen rauspicken, während andere entweder nur leer ausgehen oder die Krümmel bekommen. Klar: Angebot und Nachfrage, so läuft es auch "da draußen", ABER: wir werden (mehr als mehrheitlich) verbeamtet und da scheint es mir ein Fehler im Denksystem zu sein.

    (Ich war aber sehr erleichtert, dass es in NRW trotzdem diesen Fehler gibt)

    interessant (Bildungsföderalismus olé!)
    Ich weiß nicht, wie die genauen Regeln in NRW sind, aber die Listenquote ist sehr niedrig, die Mehrheit der Stellen läuft schulscharf. (was ja die Wüsten mit Lehrermangel erklärt).

    jup, läuft in NRW auch nicht ganz anders. Die Leute auf der Liste werden erstmal "geprüft", bevor sie das Angebot bekommen. Oder bei entsprechenden Noten erkundigt sich die SL, auf welchem Platz jemand wäre/ist und so erspart man sich einen Tag Gespräche. (Ich glaube, selbst ich hätte, hätte man die 2 meiner Fächer miteinander kombiniert, die am wenigsten zusammenstudiert werden (nie?) dadurch über die Liste kommen können.)

    Jaja. Du hast einen der 5-10 Menschen entdeckt, die diese Doppelqualifikation haben, einen alten Thread ausgraben, in einem ersten Beitrag ohne Infos zu sich Tipps geben und dazu aufrufen, PN zu schreiben.
    Und du selbst schreibst es hier auch ein Jahr darauf.


    Also ja, Danke. Mir war schon vor deinem Beitrag bewusst, dass es Menschen mit Doppelqualifikation gibt. Da gibt es im Forum furchaus Beispiele für Lebenswege mit mehr als „nur“ einem Lehramtsstudium… Danke für die Erinnerung.

    ich verstehe es immer noch nicht.

    In sehr vielen Einbürgerungszeremonien in Deutschland wird (wie in vielen anderen Ländern) auch per Handschlag feierlich gratuliert. Nur hatte ich leider keine solche Zeremonie, weswegen ich nicht weiß, ob ich auch einen Handschlag im Büro hatte und ob ich im Vorfeld bei den Unterlagen den Eid unterschreiben musste. (und ob es irrelevant war, ich war schon als Beamtin vereidigt).

    Konsequenterweise müsste und sollte das so sein. Gilt auch für andere grundlegende Prinzipien unserer Gesellschaft, wie beispielsweise der Geschlechtergleichheit. Wer hier beispielsweise bei TikTok das Selbstbestimmungsrecht seiner weiblichen Verwandtschaft in Frage stellt, müsste meines Erachtens sofort die Staatsbürgerschaft verlieren. Genau an der falschen Toleranz, die man hier walten lässt, scheitert imo funktionale Multikulturalität.

    Ich habe Multikulturalität nie in Frage gestellt oder übermäßig kritisch gesehen. Mittlerweile bin ich mir nicht mehr so sicher, ob eine multikulturelle Gesellschaft ohne sehr extrem eng definierte Leitplanken funktionieren kann.

    Es war von mir eine rhetorische Frage, denn ich hoffe sehr: NEIN.
    Soweit ich weiß, steht das Existenzrecht nicht in unserem Grundgesetz. Und rückwirkend können Gesetze nicht gelten.
    Und geborene Deutsche werden auch nicht deswegen verhaftet (es geht um eine Meinung / Position, nicht um Handlungen!)

    Meine Schulleitung (Realschule NRW) scheint auch gar keine zwei Wiederholungen in der ganzen Sek I zuzulassen. Jedenfalls betont sie in den Zeugniskonferenzen immer, dass Leutr, die irgendwann schon mal wiederholt haben (selbst am Gymnasium), die Schule verlassen müssen.

    Allerdings habe ich dafür noch keine rechtliche Begründung gefunden…

    (Auch wenn es natürlich sinnvoll ist, weil eine weitere Nichtversetzung sonst ja sogar dazu führt, dass man keinen Abschluss bekommt wegen der Höchstverweildauer in der Sek I.)

    Es gibt eben keine rechtliche Begründung.
    Dann müssen die Eltern nur Widerspruch einlegen.
    Und wenn das Wiederholen am Gym war und eure Schule dann bei einer drohenden Nicht-Versetzung zur Hauptschule "abschult", krass...
    Einfach die Eltern entsprechend beraten (und zwar so, wie die Rechtslage ist).

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