wenn jemand das Bedürfnis hätte, mir nach 15 Jahren anonyme Briefe zu schreiben, und dies soviele in kurzer Zeit, wäre ich - egal was der Inhalt ist - nicht amüsiert und würde nicht mit den Schultern zucken.
Beiträge von chilipaprika
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zumal es dann umgekehrt zurückschlagen kann, dass einzelne Förderstunden mit einzelnen Kindern dann nur zur Hälfte angerechnet würden.
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Okay. Dann hätte sie dann bei mir wieder angerufen, da es definitiv weitergeleitet werden musste / worden ist.
Zu ihrer Entschuldigung: sie ist ganz neu als Schulsekretärin (also: ich kenne sie noch gar nicht, nur von AUs-Abgeben
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Meine Schulsekretärin meinte letztens zu mir (Beamtin), ich müsste gar nicht vorbeikommen und abgeben, ein Scan würde reichen.
Da ich jede Möglichkeit nutze, "mit Grund" spazieren zu gehen, habe ich bisher alles vorbeigebracht, ich weiß nicht, ob sie also meinte "vorerst" oder "insgesamt". Es hörte sich nach Letzteres an.
Und mindestens eine Liegebescheinigung vom Krankenhausaufenthalt kam auch nur digital an. und mit krasser Verspätung, weil das Krankenhaus der Meinung war, sowas sei nicht sooo wichtig, man würde mir ja vertrauen (tat man, aber trotzdem gibt es Regeln) -
Ja, so hatte ich es auch verstanden. Eine "fiktive" zweite Stunde, weil es regelmäßige Mehrbelastungen gibt. (Wobei es bei der TE diese 18 Stunden jährlich im Schulkonzept gibt). Danke fürs Ausführen.
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@WillG: wie meinst du das? Dass das Chor mit 2 Schulstunden statt 1 angerechnet wird, zum Beispiel?
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Falsches BL und andere Schulart, aber ich vermute: nein.
Selbst an meiner Schulart, an welcher es mehr Entlastungsstunden im Topf gibt, gäbe es da keine zusätzliche Stunde, es wird als eine Unterrichtsstunde angesehen.
Vielleicht eher über den Weg, dass du sehr regelmäßige Auftritte und Zusatzstunden außerhalb des Unterrichts für Proben hast?
Angenommen, deine Schule würde dir aber eine freischaufeln (gönne ich dir, mein Gott, 60 Erstklässler*innen...):
2. Statt 28 Stunden im Stundenplan zu haben (willkürliche Zahl, die vielleicht deinem Deputat entspricht), hast du 27.
3. Wenn es noch nicht sowas Festes gibt, kann das in der Regel die Schulleitung beschließen (aus irgendeinem Topf), fairer wäre, dass solche Entscheidungen transparent auf Konferenzen vorgestellt, sogar vielleicht auch beschlossen werden (und im Sinne einer musikalischen Grundschule ist es ja kein Betteln, ihr seid wahrscheinlich hier und da Aushängeschilder..) -
okay, dann geht es dir hauptsächlich um den Punkt Noten vs. Notizen/Kringeleien.
Da gehe ich mit. Einzelnoten sind sowieso bescheuert, weil daraus dann einen Durchschnitt bilden eh absurd ist. Wie wir alle wissen (sollten).
(Die Kringeleien habe ich übrigens aus dem Ref (nicht, dass ich glaube, dass alles, was ich dort gelernt habe, richtig ist!). Da MUSSTE ich diese Kringeleien machen und sie auch immer (egal ob Ausbildungsunterricht oder eigener Unterricht) abgeben oder bei Besuchen auf Nachfrage vorzeigen.) -
Auflösung...
Manchmal Wald, Bäume, blind...
Das Protokoll geht in die Akte (das habt ihr ja gesagt, das wusste ich vorher, das wusste meine relativ frische SL nicht), aber: es muss ja nicht alles protokolliert werden, was im Gespräch besprochen wird. bzw. es gibt einen Notizenzettel, der nirgendwo abgeheftet wird und ein sehr kurzes Protokoll. (Mir wäre es weiterhin lieber, es gäbe gar keine Spuren in der Akte, aber so ist es auch in Ordnung und ich kann damit leben, auch wenn ich glaube, dass zwischen Maßnahmen der Wiedereingliederung und allgemeinen Maßnahmen (brauche ich keine) vermischt wurden).
So, ich bin blöd, mir ist es natürlich peinlich, dass ich mich da so reinsteigere und das Böse überall befürchte. Das Gespräch lief gut und die erste Phase der Wiedereingliederung wurde sogar geplant.
Jetzt habe ich 8 Wochen, um (fast) komplett fit zu sein und ich freue mich wirklich wirklich wirklich. -
Außerhalb des öffentlichen Dienst-Kosmos ist es definitiv ohne richterlichen Beschluss möglich, die Einschaltung eines "Dritten" ist notwendig (vermutlich immer, aber in den mir bekannten Fällen: der Betriebsrat), und zwar für jeden einzelnen Vorgang (also keine allgemeine Zustimmung à la "wenn das Wort im Betreff ist, kriege ich eine Meldung und darf lesen". Mit der Zustimmung des BR kann dann die IT Daten herausgeben, aber auch da mit 4 Augen-Prinzip.
Und kein Betriebsrat der freien Wirtschaft (hier der große Unterschied zum Freude- und Leid-Kasse-Lehrerrat) gibt seine Zustimmung, ohne dass es gute Gründe gibt.
(zum Beispiel strafrelevant) -
Ich stimme dir, Seph, grundsätzlich zu, aber inwiefern ist es valider, eine Note für drei Doppelstunden zu geben? (und mangels "Zwischenbewertungen" irgendwelchen Effekten zu verfallen (letzter Eindruck, Halo-Effekt, usw..)
Ich nutze Kringeleien, die keiner Notenskala zuordenbar sind (--/-/o/+/++) und zusätzlich für einzelne SuS ein paar Wörter dazu. Wer (fast) immer im Strichbereich ist kann keine 4 haben.
Und zum positiven Lernklima: Tja, lass uns die Noten abschaffen, sehr gerne. Aber kontinuierliche Notizen sind mir lieber als dass ich an einem Tag drei SuS beobachte. Wenn ich den SuS sage "ihr seid dran", ist die komplette Bewertungsgrundlage verfälscht (es geht jetzt um SoMi, ja!), wenn ich nichts sage, finde ich den Druck noch höher, weil man nicht weiß, welche 3 Stunden des Halbjahres die wichtigsten sind und dass man sich nie fallen lassen kann.
(und nein, ich bin noch nicht zufrieden damit.
Bedenkt bitte: ich bin aus NRW und unterrichte zum Teil auch Fächer, wo die SoMi-Note für einzelne oder alle SuS die komplette Note ist.) -
Ich nehme das auch keinem krumm. Ich nehme sowieso nichts persönlich. Es passiert aber bei mir auch einfach seltener, dass SuS einfach gar keine Lust haben.
Das liegt daran, dass du eine tolle Lehrerin bist.

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Was die so genannte Attestpflicht betrifft, so hat das Schulministerium uns dieses Schwert faktisch genommen. Die Attestpflicht ist auf Einzelfälle beschränkt und kann nicht als Automatismus verhängt werden, wie das vor einigen Jahren noch übliche Praxis war.
Zur Entlassung eines Oberstufenschülers oder einer Schülerin gilt § 53 Abs. 4 SchulG.
"Die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr schulpflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat."20 Stunden innerhalb von 30 Tagen kommen schnell zusammen, da die SchülerInnen 34 Stunden pro Woche im Durchschnitt belegen müssen. Das haben sie mitunter nach vier Tagen schon zusammen.
Attestpflicht: klar, aber auch für die 2-3 Einzelfälle muss es beschlossen werden. Und das tun wir, wenn sich zuviele Fehlzeiten angesammelt haben, die Laufbahn gefährdet ist und anderes ausgeschöpft wurde.
Zur Entlassung: das gilt ja für die nicht schulpflichtigen, wenn ich das richtig verstehe. Die haben wir zwar auch, aber die meisten SuS sind ja schulpflichtig. Da ist die Hürde höher.
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Humblebee Tja, gute Frage. So wird es bei uns gehandhabt und ich gebe zu: Solange man mir keine Stufenleitung gibt, werde ich nicht das Prozedere bei uns in Frage stellen.
- Attestpflicht können wir auf einer Konferenz beschließen (tun wir auch).
- Mahnverfahren jenseits von Meldung wg. Schulpflicht sind mir keine bekannt.
- Dafür brauchen wir 20 Tage am Stück unentschuldigt / fehlend. (und ja, einige SuS sind nach 19 Tagen wieder da).
Aber so krasse Fälle von Auslassen eines kompletten Faches hatten wir noch nie.
Edit nach Beitraglesen. -
Nicht bewertbar finde ich nachvollziehbar. Ich verstehe es richtig, dass dies keine negative Konsequenz für den Schüler hätte, sondern nur aussagt, dass eine Note nicht gesetzt werden konnte? Eine 6 sieht ja auf einem Zeugnis immer übel aus.
Doch: Kurse sind verpflichtend, also hat es eine negative Konsequenz.
Außer (Oberstufe), dieser schwänzende Schüler hatte Kurse "zuviel" belegt und muss den Kurs weder belegen noch einbringen. (S. Bolzbolds Beitrag) -
Solche Verfahren gehen doch nur, wenn ein Schüler komplett weg ist.
Wenn er aber zwischendurch in anderen Fächern zugegen ist, dann kann man nichts Derartiges einleiten. -
Danke, es ist mir gestern in einem Panikanfall auch eingefallen (dass alleine der Brief an mich und meine Antwort so oder so protokolliert werden.)
Ich hätte auch ablehnen können, weil es nur peripher mit der Schule zu tun hat, habe aber Angst, dass man mir fehlende Mitwirkung vorwerfen könnte.
Bei meiner BR werden auf der Liste des Personalrats alle aufgelistet und sogar alle mit Verbandszugehörigkeit, aber ja, ich habe letztens entdeckt, dass das jede BR echt anders handhabt und eine zum Teil nur einen Namen bzw. eine Kontaktadresse hat.
Ich habe das Glück, eine Personalrätin direkt an meiner Schule zu haben, mit der ich mich gut verstehe und die mich schon "im Vorfeld" des Ausfalls beraten hat. Für meine Panikanfälle der letzten Tage wollte ich sie aber erstmal nicht kontaktieren.
Ich warte das Gespräch ab, ob Maßnahmen gefunden werden, die sich gut anfühlen (ich kämpfe sehr stark mit dem/gegn das Gefühl, das jemand haben könnte, ich würde den Krankenstand ausnutzen, um etwas zu bekommen (also nicht zu lange, komprimierte Tage, Aufsicht nur davor/danach... ). Mein Glück ist, dass meine Wünsche und Bedürfnisse schon immer konträr zu denen der meisten KuK (die sich möglichst wenig Lücken im Stundenplan wünschen, keine Frühaufsicht wollen, usw..)
Und eigentlich will ich ja eher gestern als morgen voll einsatzfähig sein. -
das sollte ich irgendwann wieder angehen.
Vielleicht mal einen Tag hospitieren. -
Wenn du Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen studierst: Sozialwissenschaften, Geschichte und am besten noch ergänzt um ein Fach, z. B. Erziehungswissenschaften oder Philosophie bist du für ein BK durchaus interessant, weil sich aus Sozialwissenschaften am BK die Fächer Soziologie, VWL und Politik ableiten lassen. Erziehungswissenschaften ist absolutes Mangelfach an BKsWO bist du?
und meinst du wirklich EW oder Sozialpädagogik?
Chili mit (u.a.) SoWi und EW, die durchaus immer wieder mit dem BK liebäugelt. -
Ohne Beziehungen aber ein schwieriges Thema, erst Recht an Museen oder im Journalismus.
Das stimmt zwar natürlich auch, das möchte ich aber nicht komplett stehen lassen (und ich komme sowohl vom Feld als auch aus der kritischen Diskussion "Akademikerkinder/Arbeiterkinder und was Connections machen").
Deswegen hier die Ratschläge, die du ein bisschen als "Studienberatung" aufgefasst hast.
Egal, ob du ein "Fach"Studium oder ein Lehramtsstudium machst:
Ein Freiwilligenjahr könnte dir nicht nur ein Gefühl für den Beruf, sondern auch andere Kompetenzen und Connections geben. Auch in Museen und Gedenkstätten gibt es Freiwilligenjahre..
Es gibt solche Angebote in Schulen, aber auch in der Jugendarbeit, mit Schwerpunkt politische Bildung. Ich hatte schon mehrere Studis der Politikwissenschaft, die solche Erfahrungen hatten, diese im Studium weiterverfolgen (Demokratieerziehung, Europa-Arbeit, Erasmus-Projekte, JEF, usw...). Auch wenn du in die Schule gehst, sind es super wertvolle Erfahrungen, die dich nicht nur von anderen abheben, sondern dir auch deinen Selbstwert stärken, dir ein Profil geben (denn am Ende muss eine Schule unter mehreren Kandidat*innen auswählen und wenn du gegen jemanden mit Deutsch punkten willst, ist es vielleicht die Tatsache, dass du solche Projekte betreuen kannst, ...)
und wenn du nicht in die Schule gehen solltest, sind sowieso alle praktischen Erfahrungen wertvoll. Angefangen bei den kleinen Abgeordnetenbüros bis zum Europaparlament, wenn man die institutionelle Seite sieht, aber die Arbeit in NGOs ist auch etwas, was Türe öffnet.
Man darf nicht unterschätzen, wie viel kleine Erfahrungen "nebenbei" ausmachen (auch wenn es nicht unbedingt zu einem besseren Lehrer macht, aber es gibt Erfahrung, Schulen suchen immer engagierte Leute und ein Profil zu haben, das man in der Schule pflegen kann, ist immer gut.
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