Beiträge von Flipper79

    Würde man das Grundgehalt der Lehrkräfte kürzen und dafür den Stundenlohn für Mehrarbeit drastisch erhöhen, wäre Unterrichtsausfall Geschichte.

    Oder auch doch, da sich dann noch weniger Studierende für ein Lehramtsstudium interessieren oder fertige Referendar:innen in Bundesländer ausweichen, in denen das Grundgehalt nicht geringer ist.

    Hallo handbasket,

    ich kenne es auch nur so, dass die Abi-Entfall-Stunden für Bereitschaftsstunden genutzt werden können. Allerdings wird es teilweise auch so gehandhabt, dass geschaut wird, ob eine Kollegin/ ein Kollege viele Korrekturen hat oder ob sie/ er viele mündliche Prüfungen vorzubereiten hat. Es ist ja ein Unterschied, ob du einen Q2 LK in Deutsch oder Mathe hattest und dann vielleicht noch einen Q2 GK in Sowi (mit vielen mündlichen Prüfungen, einigen im 3. AF) oder ob du Kurse hattest, bei denen niemand (oder nur 1 Person) das Fach im Abi hat.

    Laut ADO sind die Q2 Entfallstunden erst mal generell Minusstunden.

    Liebe Grüße

    Wenn ich mitbekommen würde, dass meine SL mir misstrauen würde, wenn ich mich krank melden würde und mich bespitzeln würde (oder dieses veranlassen würde), dann würde ich mich bei der vorgestzten Behörde beschweren bzw. erst einmal den Personalrat einschalten. Insofern wüsste ich schon gerne, wenn so etwas geplant wäre. Ich würde dann auch schleunigst einen Versetzungsantrag stellen, da ich in so einem Klima nicht arbeiten wollen würde. (Als Abteilungsleitung hätte ich auch keine Lust diesen "Dienstanweisungen" Folge zu leisten.)

    Wenn ein Schulleiter Zweifel an der Erkrankung des Kollegen haben sollte (aus welchen Gründen auch immer), dann gibt es bessere Wege (Gespräch mit Kollegen suchen, Amtsarzt, ...).

    Meinst du nicht, eine entsprechende Anweisung wär mittlerweile zu dir durchgedrungen?

    Würde ich auch sagen, vermutlich durch Schulmails.

    Ich würde es eher so halten: Wer zu viel fragt, bekommt zu viele passende (oder unpassende) Antworten. Ich würde maximal eine Absprache kollegiumsintern treffen, damit es nicht bei Kolleg:in A angestrichen wird, bei Kolleg:in B nicht.

    Nach 4 Wochen nach der Geburt kannst du wegen des MuSchu ohnehin noch nicht arbeiten gehen. Wenn du nach Ende des MuSchu wieder arbeiten gehen möchtest, meldest du deine Elternzeit erst später an, wenn du sie tatsächlich nehmen möchtest (oder bentragst sie und machst Teilzeit in Elternzeit)

    Also ich hatte gelöscht, weil ich aufs hessische Beamtengesetz verwiesen hatte, was eine Direkteinstellung in eine Beförderungsstelle bei Beamten ausschließt. Danach hab ich gelesen, dass es beim TO um einen befristeten Angestellten ging. Die Antwort passte also nicht zum Fall. ;)

    Es ging Sissymaus glaube ich eher um das Löschen der Beiträge des TE und nicht von dir Kodi.

    Sowas nennt man "Rasterzeugnis" umd im Gegensatz zu einem reinen Notenzeugnis für die einzelnen Fächer zeigt es auf, wie gut / nicht gut die einzelnen Kompetenzen beherrscht werden. Es ist also viel genauer und weniger oberflächlich als ein reines Notenzeugnis. (Und unter diesem Gesichtspunkt wesentlich besser. )

    ... und zeigt auch den Kompetenzzuwachs auf. Für einige Schüler:innen ist es ja schon in Mathe schon ein Fortschritt, wenn sie besser kopfrechnen können oder besser mit Brüchen rechnen können. Auf einem reinen Notenzeugnis wird dieses nicht so gut abgebildet.

    Für NRW würde gelten:

    Welche Lehrkraft ist am ehesten abkömmlich. Wenn eine Lehrkraft ein Magelfach hat oder eine betimmte Aufgabe (z.B. Unterstufenkoordination) inne hat oder einen Schwerbehindertenausweis hat, ist die Wahrscheinlichkeit geringern gehen zu müssen als wenn sie ein Fach hat, in dem ein Überhang herrscht. Mitunter sind in NRW (im Idealfall) auch Sozialpunkte (z.B. Kinder) oder eine Klassenleitung mitentscheidend, aber bei der aktuellen Abordnungswelle sind auch Personen mit Kindern und Klassenleitungskräfte nicht "safe", wenn es sonst keine geeigneten Kandidat:innen gibt.

    Kann man mit einer Realschulempfehlung auf dem Gymnasium anmelden? Ich frage, weil du das oben angedeutet hast.

    Ja, ggf. führt die SL mit dem Kind/ den Eltern ein Beratungsgespräch.

    Wenn das Gymnasium sehr überlaufen ist, kann die Schule festlegen, dass nur Kinder mit (uneingeschränkter) Gymnasialempfehlung aufgenommen werden. Ich keinen ein solches Gymnasium. Aber an den meisten Gymnasien kommt man auch mit einer Realschulempfehlung an ein Gymnasium.

    Aber in NRW zählt nur der Elternwille.

    @ Platty: Du kannst ja Mo mal an der Gesamtschule im Nachbarort anrufen.

    Ich finde das Fach jetzt auch nicht sooooooooo schlecht.

    "Gängige Schönheitsideale hinterfragen". Why not? Wenn ich sehe, welchen gängigen Schömheitsidealen meine Schüler:innen z.ZT unreflektiert hinterherrennen und auch teilweise nicht kritisch hinterfragen, dass Fotos bei Insta & Co gefakt sein können ...

    Manchmal muss man ja schon Schüler:innen, die nicht gertenschlank sind sagen, dass sie so gut sind, wie sie sind.

    Und wie JoyfulJay schrieb: Es gibt Jugendliche, die aus bildungsfernen Familien stammen und die nicht von zu Hause die notwendige Unterstützung haben. Denen helfen wir dann auch bei Bewerbungen z.B. Und wenn man denen dann vielleicht auch sagt, auf was sie bei einem Mietvertrag etc. achten müssen, umso besser!

    Und: Wir haben auch SuS mit einem Förderbedarf in der geistigen Entwicklung/ im Lernen: Gerade für diese SuS (plus die, die von zu Hause nicht die nötige Unterstützung haben), wäre ein solches Fach schon wichtig und sicherlich besser als irgendein Wahlfpflichtfach in NW (und das sage ich als NW Lehrkraft).

    Bestimmte Formen des Nachweises sind auch an fast allen anderen Stellen nicht vorgegeben, aber es ist klar, dass ich die Erfüllung meiner Dienstpflicht im Zweifelsfall nachweisen können muss. Darum schreibe ich und tausende andere Lehrkräfte die Begehung der Fluchtwege ins Klassenbuch, die Sicherheitsbelehrung in Physik lasse ich mir von jedem Schüler unterschreiben.

    Richtig und deshalb mache ich auch immer eine Gefährdungebeurteilung vor Versuchen. Das ist gerade für Chemiker:innen notwendig.

    Und genau deshalb lassen wir uns auch schriftlich von den Eltern geben, ob das Kind/ der Jugendliche eine Vorerkrankung/ Allergie hat oder ob es Medikamente nimmt. Wenn das Kind / der Jugendliche dann eine Tablette nimmt und es dadurch zu einem Notfall, bin ich wenigstens hinsichtlich der erfolgten Abfrage auf der sicheren Seite. Und das lassen wir uns auch dann geben, wenn Lehrkräfte mitfahren, die die Kinder/ Jugendlichen kennen.

    Wie klärt ihr das, wenn die Eltern nicht kommen oder nicht zu erreichen sind?

    Wenn die Eltern nicht zu erreichen sind, haben wir im Idealfall andere Notfallnummern (Oma. ...).
    Zum Glück hatten wir noch nicht den Fall, dass die Eltern (oder eine andere Betreuungsperson) nicht kommen konnten bzw. nicht zu erreichen waren (nur, dass die Eltern gemeckert haben, ob das denn unbedingt notwendig sei).

    Wir lassen uns immer schriftlich geben, welche Vorerkrankungen vorliegen, welche Medikamente die Schüler:innen nehmen und ob auf bestimmte Essgewohnheiten Rücksicht genommen werden muss. Bei einigen Fahrten fragen wir auch gezielt ab, welches Schwimmabzeichen vorliegt (mit Nachweis).

    Und: Uns wird immer geraten, lieber einmal zu viel die 112 zu wählen als einmal zu wenig, nämlich immer dann, wenn wir nicht ausschließen können, dass es normale Kopfschmerzen z.B. sind oder eine "normale" Übelkeit. Selbst wenn sich das Kind während des Tages krank meldet, rufen wir die Eltern an und fragen nach, ob das Kind alleine kommen darf oder abgeholt werden soll. Wenn wir - auch entgagen der Einlassung der Eltern - nicht gewährleisten können, dass das Kind sicher nach Hause kommt, dann müssen die Eltern das Kind abholen.

    Wenn ich erfahren würde, dass es einer Schülerin/ einem Schüler sehr schlecht geht, würde ich auf einer Klassenfahrt immer einen Rettungswagen rufen oder zumindest auf der Leitstelle anrufen und die Symptome schildern.

    zu 1): Wenn der Unterricht wegen der Zeugnisausgabe ausfällt:

    Wenn z.B. am kommenden Freitag der Unterricht ausfällt (für die 5 bis Q1), würde ich es auch nicht gut finden, Aufgaben für diese Lerngruppen zu stellen. Die sollen ja gerade ein kleines Break haben.

    Wenn jedoch auch die Q2 nach Hause gehen darf (z.B., da sich die Schule im ländlichen Raum befindet und die Schulbusse dann nicht mehr fahren): Dann würde ich der Q2 schon Aufgaben geben, da die ja am kommenden Freitag keine Zeugnisse bekommen.

    zu 2): Weiß ich nicht.

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