Beiträge von Flipper79

    Genau. Lassen wir das doch die kinderlose Frau Pace machen, die mit genau diesem Argument auf Hüttenaufenthalte und Studienfahrten geschickt und für andere außerunterrichtliche Veranstaltungen (Tag der offenen Tür, Wandertag, Projekttage, etc.) eingeteilt wird. Weil sie hat ja keine Kinder.

    Zum Glück haben wir ein Kollegium, das in so einem Falle solidarisch wäre. Irgendein Freiwilliger (der sich vll. sogar auf eine solche Fortbildung freut) findet sich bei uns immer (wenn "Ersatz" gesucht werden sollte).
    Bei uns nehmen auch junge Eltern am TOT, Wandertag etc. teil und fahren auch auf Klassenfahrten mit.

    Wird sicher auch besser, wenn man das Kind laufend darin bestätigt, wie "schlimm" der Geburtstag doch ist...

    Darum geht es in diesem Fall auch gar nicht.
    Es geht einfach um eine gewisse Sensibiltät, dass das Kind nicht erneut denkt "Mama hat mich nicht lieb", "Ich bin alleine" (oder ähnliches).
    Es geht darum, dem Kind an seinem Geburstag (der ja ohnehin gewisse Erinnerungen hervorruft) ein stabiles Umfeld zu bieten, wo die Adoptivmama beim Geburstag mit dabei ist.

    Zur Mehrarbeit (NRW)

    Überstunden müssen pro Monat vergütet werden. Wer mehr als 4 Mehrarbeitsstunden gemacht hat, hat generell ein Anrecht auf diese Überstunden.
    Fällt nun Unterricht aus (Hitzefrei, Klassenfahrt, Schüler aus anderen Gründen nicht da) und liegen keine dienstlichen Gründe vor (z.B. Lehrerkonferenz), erhält man diese als Minusstunden. Plus- und Minusstunden dieser Art dürfen aber nur pro Monat verrechnet werden.
    Wenn ich also im September 6 Überstunden mache und mir z.B. 2 im September entfallen, müssen mir 4 vergütet werden.
    Wenn ich im September 6 Überstunden mache und mir z.B. im Oktober 2 entfallen, im September hingegen nicht, müssen mir diese 6 Überstunden vergütet werden.
    Zumindest ist es bei uns so:
    Wenn ich im September 6 Überstunden mache und mir z.B. 4 entfallen, bekomme ich dennoch 2 Überstunden bezahlt (da ich einmal über der magischen Grenze von 4 Überstunden war).

    Wenn bei uns die Abiturienten nach den Osterferien weg sind, werden die Minusstunden, die dann entstehen pro Monat verrechnet.
    Wir müssen aber nicht das ganze Jahr mehr Stunden arbeiten, damit wir diese dann "abfeiern" können. Lies mal bei Tresselt den Mehrarbeitsthread.
    http://www.tresselt.de/mehrarbeit.htm (gilt für NRW)

    Da steht relativ gut drin, was erlaubt ist und was nicht!

    Wie man sich für das Listenverfahren anmeldet, steht hier:
    https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Hi…zanleitung.html

    Achtung! Man muss diese Bereitschaft am Listenverfahren teilnehmen zu wollen jährlich aktualisieren.

    Du kannst eingrenzen, in welchen Städten / Regionen du übers Listenverfahren eine Stelle finden möchtest.

    Es wird dabei nach ORdnungsgruppe (Durchschnitt 1. und 2. Staatsexamen) "gezogen".
    Der beste Bewerber erhält ein Angebot, das er annehmen oder ablehen kann. (ggf. der Zweit- / Dritt- / ... -Beste)

    An unserer Schule sind 2 oder 3 jüngere Kollegen, die über das Listenverfahren zu uns gefunden haben.

    Ich kann nur für NRW sprechen:
    Physik ist ein Mangelfach (M auch), aber
    - Großstädte können eher die Stellen besetzen als Schulen auf dem Land.
    - Schulen (kann ich jedoch nur für das Gym beurteilen) haben zwar im Endeffekt einen lehrermangel (verbunden mit Unterrichtskürzungen), auf dem Papier hingegen sind sie zu 100% (oder über 100% ausgelastet). Das hängt mit einer etwas seltsamen Rechnung unserer alten Landesregierung zusammen, die sich alles schön gerechnet hat. Wir durften keine Stellen ausschreiben, obwohl eigentlich Bedarf besteht ...

    Schüler, meine (Plural). Hier: die Mitschüler.

    Schüler, mein (Singular): der (potentiell) abzuschiebende Schüler.


    Man muss dann den SuS (Mitschülern) aber auch vermitteln: Leider muss xy abgeschoben werden (und es erklären). Man kann ja sein Bedauern ausdrücken, muss den Schülern dann aber auch sagen, dass die rechtlichen Möglichkeiten derzeit ausgeschöpft sind. Dass die Schüler - wie im Fall Bivisi - versuchen können ihren Protest (sei es über Bettlaken mit einer Botschaft, sei es ein Leserbrief etc) auszudrücken, aber man als Lehrkraft nicht aktiv versuchen darf die Abschiebung zu verhindern (Polizei keine Auskunft geben, Schüler vorwarnen). Je nach Alter der Schüler kann man ihnen auch die rechtliche Lage bzw. die rechtlichen Konsequenzen, wenn man dieses tun würde, erläutern. Natürlich geht es mir nicht am Arsch vorbei, wenn ein gut integrierter Schüler abgeschoben wird, aber wenn scheinbar keine Asylgründe vorliegen, liegen halt keine vor. Das wurde im Vorfeld geklärt. Und ja ... man kann an der Abschiebepraxis als Schüler Kritik üben.

    Äh, wie arrogant ist das denn bitte? Und das von Lehrern, die sich immer wieder ,zu recht, beschweren, dass jeder meint, er könne bei unserer Arbeit mitreden.
    Wenn eine Abschiebung erfolgen soll, ist ein Verfahren durchlaufen und es wurde geprüft. Sind wir ein Rechtsstaat oder eine Bananenrepublik? Mit welchem Recht verlangen wir eine Überprüfung.

    Das sehe ich auch so! Wenn eine Abschiebung erfolgt, sind die rechtlichen Möglichkeiten (Klage, ...) ausgeschöpft. Ob es doch noch Möglichkeiten wie im FAll Bivsi gibt, steht nicht in meiner Macht und nicht in meiner Entscheidungsbefugnis.

    Finde ich gar nicht eindeutig, geht nämlich an allen Stellen davon aus, dass alle Mitarbeiter im Schulhaus Beamte sind. Fängt ja schon beim ersten Satz an und geht so weiter.
    Und das das sehr heikel ist und unterschiedliche Interpretationen (so wie bei Gesetzestexten ja öfter der Fall) möglich sind, zeigte ja schon der Artikel!

    Der ganze 2. Absatz von plattyplus scheint eher allgemein für Lehrer zu gelten. Ich gehe - auch da ich Beamtin bin, würde es aber auch als Angestellte machen - lieber auf Nummer sicher und warne weder Schüler vor noch behindere ich irgendwelche polizeilichen Maßnahmen. Auf den damit verbundenen Stress (selbst wenn es auf einen Freispruch rauslaufen sollte und es keine dienstrechtliche Konsequenzen geben sollte), kann ich gut und gerne verzichten. Man muss ja nur den einen Richter finden, der die Linie von dem hier zitierten Verwaltungsrichter folgt. Danke! Brauch ich nicht! Wenn jm. abgeschoben werden soll, gehe ich davon aus, dass alles Rechtliche geklärt ist. Ich muss mich dann nicht mehr darüber stellen und gebe die Auskünfte, die von mir gefordert werden.

    Eine Initiativ-Bewerbung ist immer gut. Manche Schulleiter (zumindest am Gym) schreiben manche Stellen (fest & Vertretung) gar nicht erst aus, da sie Angst haben, dass die Stelle eh nicht besetzt wird. Da schreiben sie lieber eine Stelle aus, die eine vielversprechendere Fächerkombi besitzt.

    Ich hab auch abgebrochen, da auch mir die Oberbegriffe bei Frage 9 nichts sagten. Ich hab dann zwar die Fragen 9, 10 und 11 noch beantwortet, aber bei Frage 12 wurde es mir dann zu mühselig. Wenn so viele User hier mit den Oberbegriffen nichts anfangen können, gibt es bestimmt demnächst entsprechende Fortbildungen ^^

    Drollig fand ich auch die erste Frage mit dem Code. Genial!

    Ich würde auch - mit oder ohne Kollegen - zur SL gehen und deine Beobachtungen schildern, ebenfalls sein Verhalten "danach" / auf deine Nachfragen hin.
    Auch wenn es keinen strafrechtlichen Charakter hat, so immerhin einen moralischen. Wenn der SL es chillig sieht, dann soll es nicht dein Problem sein. Wenn er Konsequenzen ergreift und dein Kollege sauer auf dich ist, ebenfalls nicht. Und manche Frauen sind leider zu allem fähig. Wenn ihr bei der Prüfung die Note nicht passt, besteht latent die Gefahr, dass sie alles auffliegen lässt. Sie kann auch irgendeinen Grund finden und selbst zur SL gehen und alles auffliegen lassen. Dieser Grund muss objektiv noch nicht mal logisch sein. Wenn dann rauskommt, dass du etwas gewusst hast, kannst du arge Probleme bekommen.

    Das ist richtig. Ich möchte aber erneut erwähnen, dass du im Vergleich Lehrer <--> Nicht-Lehrer nicht etwa einfach Lehrer bist, sondern ein verbeamteter Studienrat mit A13, also schon recht weit oben in der Lehrer-Rangliste stehst.Ich war vor kurzem noch Lehrer mit 2050 Euro netto (TVL11, Steuerklasse 4) und hatte einige Kollegen, die aufgrund ihrer nicht-Verbeamtung die Entgeldgruppe 11 nie verlassen werden.

    Auch viele Grundschullehrer verdienen - gemessen an der Leistung, die sie erbringen, zu wenig und gewiss weniger als 3.000 bis 4.000 netto (Schulleiter und Konkrektoren mal ausgenommen). Beurteilen kann ich es aber nicht. Jedenfalls ist es zu wenig.

    Wahrscheinlich läßt sie den zukünftigen Verlobten durch die beste Freundin auswählen. :autsch:

    Fragt sich nur, wie sie reagiert, wenn eine wichtige Behandlung ansteht und es mehrere Alternativen gibt.
    Ich hoffe nur, dass du bei der Unterrichtsplanung etwas fixer voran kommst und nicht alles fünfmal hinterfragst.
    Die Sachlage ob pro PKV oder pro GKV wird sich nicht verändert haben. Für einige ist eine GKV das Richtige, für andere eine PKV. Das hängt von den Lebensumständen etc. ab. Schließ halt die PKV ab.
    Und ob du den Basistarif abschließen kannst: Frag den Berater bei der PKV. Der wird es wohl wissen.

    Ist es bei euch so üblich, dass es Multiple-Choice Aufgaben bei Deutscharbeiten gibt?
    Solche Ankreuzaufgaben kenne ich in NRW nur von Vera 8 und vom Hörensagen von den Abschlussprüfungen nach Klasse 10 an der Real- / Haupt- / Gesamtschule (zumindest in Englisch).

    Gut, dass das jetzt geklärt ist.
    Was meinst du wie oft wir Fälle haben wie "Ich möchte die Schule wechseln. Dafür muss ich aber versetzt werden bzw. dafür muss ich aber das und das Notenbild haben" (Alternativ "ich bekomme meinen Ausbildungsplatz nur, wenn") Und im nächsten SJ (wenn sich Kollegen haben einlullen lassen), saß der Schüler wieder im gleichen Jahrgang und grinste (frech). Da unsere Schüler meist (wenn sie solche Eskapaden machen) noch nicht volljärhig sind, setzen die Eltern uns unter Druck (sie versprechen uns sogar, dass sie das Kind auf der Realschule anmelden, wenn eine 5 wegkommt. Mit einer 5 weniger würde das Kind dort versetzt (bei uns im Übrigen auch)). Und was ist? In der neuen Klasse sitzt der Schüler wieder da. Zur Not kommt die Drohung mit "Ich klage".

    Vll. auch bei ihm eine Masche? Nach dem Motto: Eine Fünf sieht so doof auf dem Zeugnis aus, eine 4 macht sich besser?"

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