Halte das, wie du magst. Die Konsequenz musst du selbst tragen. Die FSK ist verbindlich. Im nicht öffentlichen (privaten) Bereich nur eine Empfehlung. Wie weit du hier die Grenze im Unterricht ziehen kannst, sagt dir im Zweifel die Schulaufsicht.
Ich sehe es genauso. Selbst wenn ich mit auf eine Empfehlung im Schul-Bereich berufen könnte, würde ich mir den Stress mit dem Schreiben eines Elternbriefes, dem Einsammeln von Einverständniserklärungen von Eltern (hinter denen man oftmals hinter her rennen muss), möglichen Auseinandersetzungen mit Eltern (falls man diese Einverständniserklärung dann nicht einholt) und der Schulaufsicht nicht antun.
Ich würde mir den Film "Im Westen nichts Neues" schon nicht anschauen, dann möchte ich diesen auch den 12 jährigen Schüler:innen nicht zumuten. Selbst bei Zehnklässlern, bei denen viele schon 16 sein sollten, würde ich den Film nicht einsetzen.
Was mache ich, wenn ich einen Schüler/ eine Schülerin (egal wie alt) retraumatisiere oder auch "nur" verängstige?
Und SuS bauschen schnell etwas auf ...