Beiträge von Flipper79

    ich hoffe, dass meine Schüler:innen während der Frauen Fußball WM nicht heimlich Fußball während des Unterrichts schauen.

    Das wollten sie schon immer während der Männer WM und wollten es so gar nicht verstehen, dass wir das als Lehrkräfte so gar nicht gut fanden.

    Ich würde nie auf die Idee kommen Fußball während des Unterrichts zu schauen, dazu ist die Unterrichtszeit zu wertvoll (im Übrigen auch am Ende des Schuljahres. Da mache ich dann lieber etwas Sinnvolles)

    Halte das, wie du magst. Die Konsequenz musst du selbst tragen. Die FSK ist verbindlich. Im nicht öffentlichen (privaten) Bereich nur eine Empfehlung. Wie weit du hier die Grenze im Unterricht ziehen kannst, sagt dir im Zweifel die Schulaufsicht.

    Ich sehe es genauso. Selbst wenn ich mit auf eine Empfehlung im Schul-Bereich berufen könnte, würde ich mir den Stress mit dem Schreiben eines Elternbriefes, dem Einsammeln von Einverständniserklärungen von Eltern (hinter denen man oftmals hinter her rennen muss), möglichen Auseinandersetzungen mit Eltern (falls man diese Einverständniserklärung dann nicht einholt) und der Schulaufsicht nicht antun.

    Ich würde mir den Film "Im Westen nichts Neues" schon nicht anschauen, dann möchte ich diesen auch den 12 jährigen Schüler:innen nicht zumuten. Selbst bei Zehnklässlern, bei denen viele schon 16 sein sollten, würde ich den Film nicht einsetzen.

    Was mache ich, wenn ich einen Schüler/ eine Schülerin (egal wie alt) retraumatisiere oder auch "nur" verängstige?

    Und SuS bauschen schnell etwas auf ...

    Der Buchstabenfresser ist ein Löwe?

    Nö eine Löwin, die zum Wildschwein mutiert und bei dem (oder der) eine Tierärztin sagt, dass es ein sehr mutiertes Wildschwein wäre, da ein Wildschwein einen langen Kopf mit spitzen Ohren hat, das gesichtete Wildschwein jedoch einen kurzen runden Kopf mit runden Ohren hat.

    Dank Frosch wissen wir jetzt, dass das gesichtete Tier ein Buchstabenfresser ist

    https://www.amazon.de/Buchstabenfresser-Paul-Maar/dp/3789105090?tag=lf-21 [Anzeige] und der Buchtabenfresser hat sich als Kreuzung aus Löwin und Wildschwein verkleidet. Oh Frosch! Ruf die Polizei, dass das Tier jetzt hier wildert :D :D

    ... oder dieses gekreuzte Tier tarnt sich als Buchstabenfresser, damit es von der Polizei nicht mehr gejagt wird. Der Frosch muss aber trotzdem die Polizei rufen :D

    Ich habe ja auch empfohlen die SL zu informieren. Aber warum sollte die SL eine deutliche Ansage machen? Wenn die Lehrkraft das pädagogisch sinnvoll begründet, muss nicht unbedingt etwas dagegen sprechen. Es kann durchaus pädagogisch sinnvoll seinen einen Film oder Teile davon mit jüngeren Kindern im Unterricht zu nutzen.

    Pädagogisch sinnvoll hin oder her: Die Schulleitung hat auch eine Fürsorgepflicht der Schüler:innen gegenüber (dass diese nicht in irgeneiner Form getriggert werden). Wir haben mittlerweile in jeder Klasse Kinder sitzen, die aus einem (ehemaligen) Kriegsgebiet geflohen sind und durch Gewaltdarstellungen retraumatisiert werden könnten. Und ich wüsste nicht, wie ich 12 Jährige einschäzten würde, wenn sie einen FSK 16 Film (auch aus pädagogischen Gründen oder Auszüge daraus) sehen könnten.

    Wenn man von "einzelnen SuS" schreibt, dann denkt man eher an sowas wie "ein Schüler ist früh eingeschult werden und erreicht bald das Alter" oder "ein Kind hat die Klasse übersprungen". Und nicht "30 12jährige sind in der Oberstufe"

    Richtig! Der Unterschied zwischen 16 und 12 ist dann doch eindeutig zu groß.

    Die Betonung liegt vermutlich auf "einzelne" und bezeichnet nicht, dass alle SuS in der Klassse 11/12/13 sind.

    Nee, laut dem Ratgeber wird es empfohlen ...

    [...]

    Aber das es überhaupt Probleme geben kann, war mir tatsächlich neu.

    Trotzdem gibt es gute Gründe, dieser Empfehlung zu folgen.

    Selbst wenn ich meine Klasse / Lerngruppe gut kenne, möchte ich keinen Stress bekommen, wenn ein 12 jähriges Kind (!) durch Szenen, die für die FSK 16 Freigabe "veranwortlich" sind, in irgendeiner Weise verstört wird und/ oder Eltern (wie z.B. Kathie) auf die Barrikaden gehen würden. Auch ich würde bei der Schulleitung vorsprechen und verdeutlichen, dass ich über das Verhalten der entsprechenden Lehrkraft zumindest mehr als irritiert bin.

    Meine Schulleitung würde hoffentlich den entsprechenden Kolleg:innen eine mehr als deutliche Ansage machen ...(Im Vorfeld, falls sie dann schon hinzugezogen wird oder im Nachklang, wenn Elternbeschwerden auflaufen)

    Wie bereits geschrieben ist die FSK für die Schulen nicht bindend. Du brauchst auch keine Erlaubnis der Eltern. Die Frage ist, ob Du es pädagogisch vertreten kannst. Ich würde auf jeden Fall das Vorgehen mit der SL besprechen. Wenn sie gut ist, sagt sie dir genau das gleiche. Aber es gibt auch immer SL, die ihre eigene Rechtsauffassung haben.

    Naja nicht bindend ... du brauchst laut diesem Ratgeber sehr wohl eine Erlaubnis der Eltern, wenn man einen FSK 12/ 16 Film Schüler:innen zeigen möchte, die dieses Alter noch nicht erreicht haben

    https://www.bzkj.de/resource/blob/…rricht-data.pdf

    Trotz allem würde ich einen FSK 16 Film niemals so jungen Schüler:innen zeigen!

    Ich würde mich auch lieber an die FSK Angabe halten, zumal ich mir auch nicht so sicher bin, ob man in der Schule einfach einen Netflix-Film zeigen darf.

    Ich sehe es wie Marie: Eventuell sehen sich einige Eltern unter Druck gesetzt und geben ihr Einverständnis, auch da sie nicht möchten, dass ihr Kind dann blöd von allen angeschaut wird.

    Das ist aber fies, dass bei euch jetzt erst die Ferien losgehen.

    Die sind doch in 2 Wochen schon wieder vorbei. Wieso sind die bei euch nur so kurz? ..... ;)

    Frag doch mal bei der BezReg an, ob die Ferien bei uns nicht verlängert werden könnten ... oder frag an (bei wem auch immer), ob die Bundeslandgrenzen nicht ein wenig verschoben werden könnten. Legen wir halt NRW, Hessen und RLP zusammen und schon haben wir super lang noch Ferien.:D

    Professionell würde schon reichen.

    Und dazu zählt:

    1) Sich auf alle Lerngruppen einlassen. Auch Schüler:innen aus Flüchtlingsklassen merken, ob man ihnen professionell oder vorurteilsbehaftet begegnet.

    2) Sich nicht negativ über die Abordnungsschule/ einzelne Lerngruppen äußert (vor allem nicht in einem öffentlichen Forum)

    Das heißt noch lange nicht, dass man wie eine Maschine agieren muss.

    Ich war auch schon mal abgeordnet. Begeistert war ich nicht. Ich habe mich aber darauf eingelassen und bin den Schüler:innen, den Kolleg:innen und der Schulleitung der Abordnungsschule professionell begegnet. Und wenn man in einem vernünftigen Ton mit der Schulleitung (z.B.) spricht, erreicht man auch eine Menge (z.B. werden einen dann auch Zeitwünsche im Stundenplan erfüllt). Ich habe auch viel Positives mit aus dieser Abordnungserfahrung mitgenommen und möchte diese Erfahrungen nicht mehr missen. Das geht aber meines Erachtens nur, wenn man sich auf die Sache einlässt.

    Fang endlich an zu suchen, wo du unterkommen kannst und finde dich damit ab, dass Gesamtschulen ein Teil der Qualifikation sind, für die du deine Planstelle erhalten hast, dann wirst du nämlich sehr schnell dauerhaft unterkommen können und mutmaßlich auch zwischen mehreren Stellen an Gesamtschulen wählen können, weil dort mehr Bedarf sein dürfte angesichts des immensen Mangels in der SEK.I.

    Es gibt viele gute Gesamtschulen. Man muss sich jedoch auf das andere Schülerklientel als am WPK (mitunter auch Gymnasium) einstellen und die Schüler:innen mit ihren Stärken und Schwächen sehen und bereit sein, diese optimal zu fördern.

    Wichtig ist auch, dass du dich im Kollegium nicht negativ über das Gesamtschul-Schülerklientel äußerst und du bereit bist im Team zu arbeiten. Ansonsten wirst du dort einen sehr schweren Stand haben.

    Aber ein solches Verhalten wird auch an jeder anderen Schule dazu führen, dass du einen schweren Stand hast.

    Schulleitungen sehen es übrigens auch nicht gerne, wenn man schlecht über andere Schulen spricht und Klassen mit eher vielen Schülern mit Migrationhintergrund als "Schrottklassen" bezeichnest. Schulleitungen können übrigens hier mitlesen ...

    Gut, dass du so hartnäckig bist.

    Ich finde das echt unglaublich unverschämt und kompliziert gegenüber den Mitarbeitern. Warum wird nicht vom Personalbüro automatisch ausgezahlt?

    Damit das Land Geld sparen kann. Nicht jede:r ist so akribisch wie du und weiß a) überhaupt davon, dass man eine Trennungsentschädigung beantragen kann und b) man diese dann moantlich beantragen muss nach der Bewilligung.

    Zitat

    Da fragt man sich: darf der Beamte nach 7 Tagen hungern?

    Und: muss der Anwärter weniger essen?

    Das wirkt doch sehr skurril.

    Da man nach 7 Tagen von Luft (der Schulluft, je nach Abordnungsort der Stadt- oder Landluft) und der Liebe (zur Abordnungsschule) leben kann. War dir das nicht bekannt?

    Erklärt auch deine letzte Frage (siehe Zitat oben): Irgendwann findest du die Abordnungsschule so toll, dass du keine Trennungsentschädigung mehr brauchst ... hofft das Land

    Die Kinder(kommen jetzt in die 3. und 5. Klasse) meiner Nachbarn spielen gerne folgende Wasserspiele

    1) Mit Wasserpistolen spielen

    2) Plane mit Wasser nass machen (liegt auf dem Boden) und dann auf dieser Plane rutschen (etwas Schwung nehmen und dann drauf werfen)

    3) Als Physiker: Wasserschlauch nehmen und Regenbogen erzeugen

    4) Luftballons mit Wasser befüllen (können 2 Klässler) und dann als Wasserbombe nutzen

    5) Wenn ihr ne richtige Rutsche habt (kann ne einfache Plastikrutsche für den Garten sein): Gartenschlauch oben dran und ne Wasserrutsche draus machen.

    Gab es eine Altersbeschränkung?

    Mir fallen (basierend auf NRW) folgende Aspekte ein

    > verlässliche Schule (mind. für Schüler:innen bis Klasse 6 oder 7)

    > Aufsichtspflicht (zumindest für Schüler:innen der SI)

    > Was geschieht, wenn Schüler:innen (aller Alterstufen) auf dem Heimweg verunglücken, wenn sie eher gehen? (Strafrechtlich, Dienstrechtlich, Was sagen die Eltern?)

    Hä? Es geht doch darum, die Sorgen und Unsicherheiten erstmal von Spezialisten anschauen zu lassen.

    Und der Spezialist für sein Fach ist der Fachlehrer. Auch was die Notengebung angeht.

    Es ist aber ein Unterschied, ob ich eine normale Klassenarbeit bewerte und ich mir unsicher bin, ob ein Schüler/ eine Schülerin bei einer bestimmten Aufgabe nun 5 P oder 6 P bekommt und dieses einen Einfluss auf die Einfluss auf die Note der Klassenarbeit hat (z.B. ob sie/ er eine 4- oder eine 5+ bekommt), ob ich ihm/ ihr in der mündlichen Leistung eine 4 oder eine 3 gebe oder ob ich wegen eines Täuschungsversuchs ohne stichhaltige Beweise eine 6 gebe und damit einen erheblichen Einfluss auf seine (Nicht-)Versetzung habe!

    Würde ich normalerweise auch so machen. Bei Zwangsabordnung nicht.

    edit: also die zwei Verbindungen früher würde ich machen. Losfahren um 5 sicherlich nicht. Wann steht man da auf, um 4? Wie lebt man auf Dauer so??

    Wenn man um 5 Uhr aufstehen müsste, um püntklich zur Arbeit zu kommen (und dann ggf. auch erst spät nach Hause kommt), sind auf Dauer Überlastungssymptome (z.B. Panikattacken wie bei Chemikus, Burn-Out-Symptome oder andere Stresssymtome) nicht weit entfernt (wäre bei mir im Zweifel auch so), die mich dann leider zwingen würden, eben für einige Zeit raus zu sein (während ich mich an meiner Stammschule vielleicht noch zusammenreißen würde, da ich nicht ausfallen möchte. Bei solchen Überlastungssymptomen schreibt einen auch jeder Arzt - vor allem bei einer entsprechenden gesundheitliche Vorgeschichte - erst mal krank.

    Und wenn ich bei einer Zwangsabordnung dann zu spät kommen würde, wäre das eben so!

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