Ich hatte mal einen Freund, der bei der Familienkasse gearbeitet hat. Da kam es durchaus öfter mal vor, dass die Meldung vom Einwohnermeldeamt verspätet bei der Behörde eintraf und somit das Kindergeld von einem Monat (oder sogar mehr) überzahlt wurde. Die Familie war aber bereits nicht mehr greifbar; abgemeldet in ein Nicht-EU-Land, Adresse nicht mehr zu ermitteln. In diesem Fall wird die Beitreibung der Forderung dem Hauptzollamt übertragen und da Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz ausgezahlt wird, hat die Mutter oder der Vater dann deutsche Steuerschulden. Kommt gut bei der Wiedereinreise.
Sorry für's Offtopic.
Naja wenn mir zu viel Geld überwiesen wird (z.B. Gehalt, da ich von VZ auf TZ gehe oder eben Kindergeld), dann wende ich mich an die zuständige Behörde (eigeninitiativ) und kümmere mich darum, wie ich das zu viel gezahlte Geld zurückzahlen kann. Ich warte da nicht bis zu einem Zeitpunkt x die Behörde auf mich zukommt und das Geld zurückfordert oder ich Steuerschulden habe.