Beiträge von Flipper79

    Vor allem würde ich es nicht großartig in einem öffentlichen Forum ankündigen! Das wirft mal wieder ein ziemlich ärmliches Bild auf die Lehrer.

    Vor allem können hier so überhaupt keine Schulleiter mitlesen! Nein! Es können auch keine Eltern mitlesen! Nein!

    Wer zur gefährdeten Gruppe gehört und deswegen z.B. vom Schulministerium, von der Bezirksregierung, vom Arzt oder wem auch immer, freigestellt wird: Bitte! Aber das dürfte nicht den Großteil des Kollegiums betreffen ...

    Es wird gewiss Regelungen geben!

    Wenn gesund und schwanger = keine Risikogruppe, so frage ich mich, warum schwangere Kolleginen per se (in NRW) derzeit in der Notbetreuung arbeiten dürfen.

    Für konkrete Infos würde ich eh meinen SL fragen, dem die Infos ja zugänglich sein müssten.

    Ich verstehe den Link 2, der auch in #6 zitiert wird, auch so, dass alle Klassenfahrten abgesagt werden müssen, nur noch nicht sicher gesagt werden kann, ob die Storno-Kosten übernommen werden. In NRW gab es auch erst die Info "Absage aller Klassenfahrten bis zu den Sommerferien" mit dem Hinweis, dass noch nichts Konkretes bzgl. der Übernahme von Stornokosten gesagt werden könne. Mittlerweile gibt es bei uns auch genaurere Infos.

    Absage und Übernahme von Stornokosten hat nur bedingt etwas miteinander zu tun. Klar, dass erst mal geschaut werden muss, ob Gelder dafür da sind.

    Ernsthaft Leute, jedem hier ist klar, dass wir uns um unsere eigene Sicherheit kümmern und unserem Dienstherrn kritisch auf die Finger gucken müssen, wenn es wieder los gehen sollte. Den meisten hier ist auch klar, dass es keine 100%-Vollkaskoversicherung für Lehrer geben kann, bei der wir alle optimal geschützt werden, in dem wir für die nächsten 6 Monate bei vollen Bezügen und ohne weitere Aufgaben zu Hause bleiben (und denjenigen, denen das nicht klar ist: das wird definitiv nicht passieren). So eine Erwartungshaltung empfinde ich auch als unsozial den 70% der Bevölkerung gegenüber, die aktuell normal arbeiten, und sich da auch an der ein oder anderen Stelle einem Restrisiko ausgesetzt sehen.

    Ein mulmiges Gefühl haben wir alle, wer aber meint, das eigene subjektive Sicherheitsempfinden zum alleinigen Maßstab machen zu können, hätte sich vielleicht besser für eine selbständige Tätigkeit entschieden, da ist man nur sich selber verantwortlich (und trägt die Konsequenzen dann auch selber).

    Neben den Arbeitnehmern, die jetzt täglich arbeiten müssen (einige von ihnen sogar körperlich schwer und mit einer hohen Infektionsgefährdung (Medizinische und pflegerische Berufe), gibt es auch sehr viele Arbeitnehmer und Geschäftsführer, die jetzt

    nur noch auf Kurzarbeitergeld sind oder Angst haben, ihren Job zu verlieren (da die Firma pleite macht).

    Wir hingegen haben derzeit volle Bezüge und keine Zukunftssorgen!

    Und ich möchte nicht im Supermarkt schwere Kartons einräumen ins Regal.

    Wer Angst vor einer Ansteckung hat, kann auch einen Mundschutz tragen (der schützt zwar auch nicht komplett, aber etwas). Und wer weiß? Vielleicht wird das Tragen von Mundschutzen sogar Pflicht (wobei dann die Frage ist, woher man die bekommt und ob man auch auf "selfmade" ausweichen kann).

    Ich freue mich jedenfalls wieder, wenn die Schule irgendwann wieder los gehen wird (und sei es in Etappen). Etwas Struktur ... etwas Normalität

    Es müssen ja nicht nur die "weniger intelligenten Schüler mit Hörbeeinträchtigung" sein (wie bei Flixe), für die eine persönliche Betreuung besser ist. Es gibt ja auch an anderen Schulformen, die z.B. zum Abi/Fachabi führen oder auch an Realschulen Schüler, die eine stärkere Betreuung benötigen. Auch Hauptschüler sind es natürlich Wert gefördert zu werden.

    Es gibt genug Brennpunktschulen (in allen Schulformen), benachteiligte Kinder (auch in Schulen mit dem allerbesten Standortbedingunen), die von zu Hause einfach nicht die Unterstützung haben, wie andere Kinder und für die eine persönliche Betreuung viel viel besser ist. Das gleiche gilt für Grundschulkinder. Es gibt Schüler, die es schon in der Schule schwer haben, sich zu konzentrieren. Wie ist es da, wenn sie in einer unruhigen Umgebung Hausaufgaben machen?

    Wie sieht es aus, wenn die Schüler bzw. deren Eltern nicht mal eben Zugang zum Internet, zu digitalen Medien etc haben?

    Viele dieser Schüler WOLLEN lernen, KÖNNNEN es aber nicht so, wie sie möchten.

    Lt. Schulmail Nr. 11 gibt es nun etwas klarere Infos

    "Nach Wiederaufnahme des Schulbetriebes wird den Abiturientinnen und Abiturienten die Möglichkeit gegeben, sich in der Schule im Rahmen von unterrichtlichen Angeboten auf das Abitur vorzubereiten. Ein Unterricht nach Stundenplan ist nicht vorgesehen.

    Auch für die Abiturprüfungen sowie die vorbereitenden unterrichtlichen Angebote hat die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte und aller in Schule Beschäftigten oberste Priorität.

    Es werden daher selbstverständlich die notwendigen Vorkehrungen getroffen, um die Gesundheit dieser Personengruppen zu schützen."

    Vera 3 entfällt für NRW, für andere BL gilt: Freiwillige Teilnahme möglich (so stehts zumindest in der Schulmail)

    Für BK:

    "Nach Wiederaufnahme des Schulbetriebes wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, sich in der Schule im Rahmen von unterrichtlichen Angeboten auf die Prüfungen vorzubereiten. Ein Unterricht nach Stundenplan ist nicht vorgesehen."

    Notbetreuung:

    "Die Notbetreuung in Schulen wird zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen erweitert. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Aufnahme eines Kindes aus Gründen der Kindeswohlgefährdung in die Notbetreuung ist von der Jugendamtsleitung oder einer von ihr benannten Person zu treffen und zu dokumentieren. Die Abschrift der Entscheidung ist der Schulleitung auszuhändigen.

    Die Schulleitung kann die Aufnahme nur ablehnen, wenn andernfalls die Durchführung der Notbetreuung insgesamt gefährdet wäre (z.B. aus Gründen des Infektionsschutzes). In einem solchen Fall müssen die Schulaufsicht und das Jugendamt beteiligt werden"

    Finde ich sehr gut, wobei ich mich Maylin's Beitrag anschließen möchte.

    Zur Storno von Klassenfahrten, KAoA steht auch was drin, ebenso zu Sportfesten etc. die auf dem Schulgelände stattfinden

    Für die 10er stehen nur die neuen Termine drin.

    https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Minist…0403/index.html

    Oh, wo steht denn das?

    "

    Wir gehen bei diesem geänderten Zeitplan davon aus, dass der Unterricht unmittelbar oder zeitnah nach den Osterferien – zumindest für die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussjahrgängen – wiederaufgenommen werden kann oder in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden zumindest die Schulgebäude für Klausuren genutzt werden können. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, die aufgrund zurückliegender bzw. aktueller Schulschließungen noch nicht alle erforderlichen Leistungsnachweise (Vorabiturklausuren) erbringen konnten, diese nun rechtzeitig bis zum Beginn der Abiturprüfungen nachholen können. Nach Informationen der Schulaufsicht sind Schülergruppen an etwa zehn Prozent der rund 1.000 allgemeinbildenden Schulen (Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs) sowie Schülergruppen an rund der Hälfte der 189 Beruflichen Gymnasien davon betroffen. Die Konferenz des Zentralen Abiturausschusses (ZAA), mit dem die Schülerinnen und Schüler zur Abiturprüfung zugelassen werden, wird daher für alle Schulen neu auf den 7. Mai 2020 festgelegt. Der Unterricht für alle angehenden Abiturientinnen und Abiturienten endet daher – anders als bisher vorgesehen – am 8. Mai 2020"

    Schulmail 11 vom 30.3.2020 Hervorhebungen durch mich.

    Ob's so sein wird, weiß ich nicht.

    Ne ... verlässliche Infos gibt es noch nicht.

    Danke für den "Entscheidungstag" Moebius. Ich kann mir derzeit auch nicht vorstellen, dass für alle Jahrgangsstufen die Schule weiter geht nach den Osterferien.

    Ich hoffe, dass ich wenigstens meine Abiturieten noch in irgendeiner Form beschulen kann .. VOR Ort.

    Gut, wenn du meinst, dass eine Klage erfolgreich sein wird und der Anwalt dir dazu geraten hat, dann klag! Man macht sich durch sowas zwar nicht beliebt, aber was soll's? Klage am Besten durch alle Instanzen, den Anwalt wird's freuen. :D

    (Ich möchte nur vorsorglich drauf hinweisen, dass Klagen nur dann Erfolg haben, wenn ein Formfehler gemacht wurde und mitnichten immer zum Erfolg führt.)

    Vll. weichen auch Selbst- und Fremdwahrnehmung wie bei manchen Schülern voneinander ab:angst:

    Ich glaube auch, dass es in der Schule keine verklausulierten Formulierungen gibt bzw. die SL nutzen solche Formulierungen ohne bösen Hintergedanken.

    Ich würde den SL auch freundlich auf diese Formulierungen ansprechen ohne direkt mit "Klage" zu drohen (abgesehen davon, ist eine Klage mitunter nicht immer sofort möglich). Oft muss man erst Widerspruch einlegen und kann dann erst klagen. Und wenn du diesen Schritt gehen solltest, wäre die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts sinnvoller. Der kennt sich rechtlich besser aus als wir Laien.

    Schulleiter in spe: Mache erst mal deinen Quereinstieg fertig, sammle Erfahrungen, gehe dann den regulären Weg über mehrere Beförderungsetappen ... und mache dich nicht gleich durch eine Klage unbeliebt!

    Wir waren auch gerade mitten in der Klausurphase bzw. in der SI Klassenarbeitsphase. Bisher hieß es von seiten der SL nur: Nach den Ferien sollen die noch nicht geschriebenen Klausuren/Klassenarbeiten so schnell wie möglich nachgeschrieben werden. Wir sollten bei den Aufgaben darauf achten, dass wir die SuS fit für die ausstehenden Klausuren/Klassenarbeiten halten sollten (war direkt zu Beginn der Schulschließung).

    Das Ministerium hat ja immerhin die Möglichkeit eröffnet, dass die Schulen für Klausuren ganz zur Not geöffnet werden können. Vll. besteht so die Möglichkeit, dass wir zumindest 1 Klausur/ Klassenarbeit schreiben können. Ist halt auch nicht viel ... deshalb eben auch keine Blauen Briefe.

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