Beiträge von Flipper79

    @ Mrs. Pace: Meine Q1 arbeitet zwar auch und fragt nach, aber manche Themen muss man auch einfach vor Ort erklären. Ich kann mir auch vorstellen, dass die leistungsschwächeten Schülerinnen und Schüler sich nicht trauen nachzufragen (denn von diesen habe ich noch keine Rückmeldung erhalten).

    Eine Kollegin meinte, dass gerade die jüngeren Schülerinnen und Schüler viele Nachfragen haben. Um die mache ich mir auch Sorgen.

    Ich hoffe echt, dass der Unterricht nach Ostern weitergeht. 3 Wochen kann ich noch irgendwie verschmerzen, danach wird es irgendwann kritisch.

    Warum? Bei uns sind die Abiturprüfungen immer früher als der Rest, die Abiturienten sind dann auch immer früher fertig und ja, das Schuljahr und auch die Notenvergabe läuft eigentlich nach den Abiturklausuren noch weiter. Was hat also die Festlegung, dass sich das Abitur dann aus den Noten und nicht noch extra Prüfungen berechnet mit Schuljahresende bereits jetzt zu tun?

    Bei uns ist für die Q2 jetzt zwar schon Notenschluss, aber für die anderen Jahrgänge würde die Leistungsbewertung natürlich nach wie vor normal verlaufen, insofern sehe ich den Zusammenhang zwischen "Keine Abschlussprüfungen" und "Ende des Schuljahres" auch nicht.

    Mal abgesehen davon, dass ich es für verfrüht halte, jetzt so etwas zu entscheiden, begibt sich Frau Prien damit auf ziemlich dünnes Eis. Die Abschlussprüfungen sind in den KMK-Beschlüssen verbindlich vorgesehen und wenn sie ohne gemeinsamen Beschluss jetzt vorprescht und das Abitur ohne zentrale Prüfung vergibt, wäre es rechtlich möglich (und zB Bayern absolut zuzutrauen), dass andere Bundesländer das Abitur aus SH nicht anerkennen.

    Ich habe heute morgen noch im Radio gehört, dass die Vorsitzende (?) der KMK sich gegen eine Absage der Abiturprüfungen entscheidet (Stand aktuell). Der Philogenverband (?) fordert es jedoch.

    Ich halte es auch noch für verfrüht. In NRW sind bisher "nur" 3 Wochen Unterricht ausgefallen. Doof für die Abiturienten, aber auch zu verschmerzen.

    Genauso ist bei uns. Unsere Zahlen schwanken je nach Arbeitszeiten der betroffenen Eltern zwischen 0 und 4. Bisher reicht also ein Lehrer (einer steht Reserve, genaue Mail am Tag vorher durch SL).

    Jup ... und zur Not (wenn echt spontan mehr auftauchen) gibt es auch das Smartphone, sodass man schnell Hilfe herbeiholen kann. Und in einer solchen Ausnahmesituation wird sicherlich auch ein Mitglied der (erweiterten) Schulleitung, das gerade im Hause ist, kurzfristig einspringen bis die Verstärkung eingetroffen ist.

    Was ich gerade überlege: woher kommt die Anweisung mit den zwei Lehrkräften. Die habe ich in der letzten Mail von gestern nicht gefunden.

    kl. gr. frosch

    Ich auch nicht. Mein Kenntnisstand:

    1 Lehrkraft für 5 SuS. In der Schulmail steht ja auch, dass diese "nur 2 Personen Regel" nicht für die Notbetreuung gilt. Ergo gilt noch diese 5 Kinder + 1 Lehrkraft Regel.

    Vll. ist dieses "2 Lehrkräfte müssen da sein" nur auf den Wunsch des SL bezogen?

    Frapper: Mhm, das stimmt.

    Meine Meinung ist, dass man da durchaus mal gleich zur Kasse bitten sollte. Ich meine man kriegt wegen Falschparken, was ja nun wirklich niemanden gefährdet, gleich das Geld aus dem Portemonnaie gezogen. Und die handeln da grob gesundheitsgfährdent.

    Am meisten schreckt es doch ab, wenn es an den Geldbeutel geht. Die Sprache verstehen auch Leute, die den höheren Sinn eines Verbots nicht verstehen.

    Außerdem könnte man das Geld gleich in die Forschung stecken, den Krankenhäusern weitergeben etc.

    In gewisser Weise sollte man die Strafe auch abhängig vom Geldbeutel machen. Geht bei einer Strafsache ja auch.

    Weh tun muss es so oder so, egal wie viel derjenige verdient.
    Nur einem Gutverdiener tun 1.000 € weniger weh als einem Geringverdiener. Dann sollte man einem Gutverdiener eben eine Strafe von 3.000 € aufbrummen!

    "[...] Um die kritische Infrastruktur zu stützen, wird zudem die Notbetreuung für Kinder in Schulen und Kinder auf mehr Berufstätige ausgeweitet. Das Angebot werde auch an Wochenende und an Ostern aufrechterhalten.

    [...]"

    Super! Was auch immer das heißt!

    Müssen die Eltern eigentlich ihren Betreuungswunsch im Vorfeld angeben? Gerade Ostern, Karfreitag etc. möchte ich gerne mit meiner Familie zusammen sein und nicht pro forma in der Schule hocken!

    Na offensichtlich gar nicht, der Arbeitsplatz und das Nachgehen der Dienstpflicht sind ja explizit ausgenommen.

    Mich hat der Satz aufhorchen lassen, die Notbetreuung werde auch auf weitere Berufsgruppen ausgedehnt. Wie viele denn bitte noch?! In Kombination mit der ein-Elternteil-Regelung öffnet man damit doch Tür und Tor, dass die ganzen Kinder, die sich vor ein paar Tagen noch auf Spielplätzen getummelt haben, jetzt zurück in die Schulen kommen. Bin ich die Einzige, die diese Regelungen dezent konträr zum Gebot der sozialen Distanzierung empfindet?

    Ne ... auf Schulen scheint es sich echt nicht auszuwirken (es sei mal dahin gestellt, ob das sinnvoll ist).

    Ich bin auch mal gespannt, auf welche Berufsgruppen es noch ausgedehnt wird. Und wenn ich Laschet richtig verstanden habe, ist jetzt das Osterwochende im Gegensatz zur Schulmail 8 doch nicht mehr außen vor!

    (Oder der Beides total bescheuert ausgedrückt und bezieht sich auf eben jene 8. Mail)

    Wenn es ausgedehnt wird, bin ich bei dir! Dann aber kann man gleich wieder Unterricht machen. Irgendwann wird's albern.

    Falls eine neue Schulmail kommt, wäre es toll, wenn man diese hier wieder einstellen könnte! Danke!

    Und bei mir in NRW (!) an meiner Schule (!) wird eindeutig gesagt:

    Schwangerer raus

    Risikogruppe raus

    MuSchu - Kolleginnen raus

    Eltern, die Kinder im Alter bis incl. 6. Klasse haben raus, wenn sie keine Betreuungsmöglichkeit haben (auch wenn sie dann Anspruch auf die Notbetreuung haben). Wobei diese Eltern auch bei gegebener Betreuung entscheiden dürfen.

    Freiwillige vor

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