Zu den Fortbildungen: Lt. Schulmail 4 sind bis auf Weiteres alle Fortbildungsveranstaltungen abgesagt.
Ich habe demnächst auch eine. Bin gespannt, wann die Absage kommt.
Zu den Fortbildungen: Lt. Schulmail 4 sind bis auf Weiteres alle Fortbildungsveranstaltungen abgesagt.
Ich habe demnächst auch eine. Bin gespannt, wann die Absage kommt.
Stand bei uns:
ein noch nicht bestätigte Verdachtsfall (Schüler, Ergebnis des Tests steht noch aus). Wir haben morgen normal nach Plan zu erscheinen. Für Dienstag wurde eine LK mit allen Kollegen angesetzt. Ich selbst habe ein Kind, das zur Risikogruppe gehört. Doofes Gefühl.
Was passiert eigentlich, wenn jetzt nach und nach Veranstaltungen abgesagt werden (ggf. ohne Teilnehmerbegrenzung). Müsste dann nicht auch eine LK / Dienstbesprechung gestrichen werden?
Ich werde morgen auch hingehen, schon allein, da ich noch einige Fragen klären möchte und auch mit einigen KollegInnen noch sprechen möchte, was das Bereitstellen von Aufgaben angeht. Deshalb habe ich "krank melden" ja auch durchgestrichen.
Na dann bleiben wir mal positiv gestimmt
Vll. finden es meine Schüler ja auch total cool und wollen demnächst nichts anderes mehr machen
Um mich selbst und andere zu schützen, habe ich mich mittlerweile in selbstverordnete Quarantäne begeben.
Jetzt besteht in NRW am Montag und Dienstag noch Beschulungspflicht für Kinder, deren Eltern noch keine Betreuungsalternative gefunden haben. Zudem sollen Dienstbesprechungen mit allen Kollegen stattfinden.
Mit dieser Anweisung werden doch die von der Politik und Medizinern erwartete Einschränkung von Sozialkontakten torpediert. Ich fühle mich dazu gezwungen, meine Gesundheit zu riskieren und habe vor, in der nächsten Woche nicht in der Schule zu erscheinen. Riskiere ich damit eine erhebliche Dienstverfehlung? Wie ist da die Gesetzeslage?
K.A. Zur Not halt krank melden.
Das Ministerium schreibt selbst, dass wir Mo und Di in der Schule antanzen sollen ... und andererseits dass der Infektionsschutz auch für uns gelte und frei übersetzt nicht zu viele Personen auf einem Haufen sitzen sollten.
Die Frage ist: Wie ist es bitte mit den Kolleginnen und Kollegen, die selbst kleine Kinder haben? Ich weiß, dass einige von diesen bei uns ab morgen ein Betreuungsproblem haben.
Bin mal gespannt, was das Ministerium zum Umgang mit Klausueren und Klassenarbeiten sagt.
Vor den Ferien welche schreiben zu lassen, wäre ... nicht schlau ...
Nach den Ferien wird's knapp.
Das mit dem "gebt Aufgaben" steht unter 3 b (Gut versteckt).
Ich frage mich aber auch, wie man in manchen Fächern den Schülern homeschooling sinnvoll verordnen kann. In Mathe kann ich ja schlecht sagen: "Erarbeitet euch mal eben die Wahrscheinlichkeitsrechnung". Kann dann ja nur in 3 Wochen üben an bekannten Themen sein.
Bundesland? Scheint sehr sehr stark BL-abhängig zu sein deine Frage!
NRW:
Das Schulministerium schreibt sinngemäß, dass auch Schulgebäude betreten werden dürfen, um dort zu arbeiten / sich zu treffen im Kollegiumskreis, solange sichergestellt ist, dass dieses Zusammenkommen mit den Zielen des Infektionsschutzes vereinbar ist.
Die Schulleitung könne eine Anwesenheit im Schulgebäude anweisen (sicherlich soll dann nicht gleich das ganze Kollegium im gleichen Raum hocken. Aber genug Räume hat man ja dann.
Gleichzeitig hat das Schulministerium gesagt, dass wir größtenteils homeoffice machen sollen. Lehrplanarbeit und Co kann man sich ja ggf. auch aufteilen. Mit der Umstellung auf G9 ist es ja nicht so, als ob wir in NRW nix zu tun hätten.
In der Email steht nichts von "Vorgezogene Ferien".
Da steht nur "der Schulbetrieb ruht"
Kl.gr.Frosch
Und: "Im Übrigen wird empfohlen, die Schülerinnen und Schüler in der Zeit bis zum Beginn der Osterferien zum Lernen zu Hause anzuhalten (Lektüre, Aufgabensätze, Referate etc.). Hierzu sollten in der Schule vorhandene technische Infrastrukturen genutzt werden."
Also nix von wegen vorgezogene Ferien. Am Montag und Dienstag sollen wir uns im Kollegium (Klassen- oder Jahrgangsteams, Fachschaften, ...) darüber unterhalten, in welcher Form Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Allerdings hoffe ich, dass noch genügend Spielraum für individuelle Entscheidungen bleiben.
Wir haben jedenfalls die klare Info bekommen, dass wir den SuS Aufgaben geben sollen, damit wir der Unterrichtsausfall nicht zu krass ist und dass auch in der Q2 durchaus noch Leistungsnachweise (Somi-Note) erbracht werden können. Wir sollen nur darauf achten, dass wir sicherstellen können, dass die Aufgaben selbst gemacht werden.
Es gibt auch KollegInnen, die prof. Hilfe angenommen haben, die nicht aus der PKV geschmissen wurden.
Was bringt es einem, wenn man immer so weitermacht und dann irgendwann vorzeitig in Pension muss? Nix!
Oh. Entschuldigung, ich fand den Namen aus kindischen Gründen lustig. - Nein, haben wir nicht. Ein Schüler pro Kurs, das heißt dann: ohne Note?
Für die Simulationsprüfung gibt es keine Note, die man "verrechnen" muss. Ich geben die Schülern immer eine Note z.B. im 2er Berreich
Simulationsprüfung:
In jedem Fach, in dem man Schüler sitzen hat, die bei einem Abitur machen (1. bis 4. Abifach) müssen wir solche Simulationsprüfungen machen im Unterricht.
Wir müssen den Schüler (angekündigt zu einem Thema x) einen ersten Teil geben, den er in einer halben Stunde vorbereiten und dann vorstellen soll (dem Kurs, ...) Als Fachlehrer schreibt man mit. Max. Rededauer wäre dann 10 bis 15 Minuten (eben wie im richtigen Abi auch).
Anmerkung: Streng genommen ist diese halbe Stunde Vorbereitungszeit nicht. Man könnte einen Schüler theoretisch auch bitte, eine Aufgabe in Stillarbeit zu erledigen und dann vorzustellen. Ich nutze aber immer eine halbe Stunde Vorbereitungszeit + 10 bis 15 Minuten Redezeit.
Dann müssen wir noch den 2. Teil simulieren (heißt: Fragen zu mindestens einem anderen Thema stellen, Prüfungsgespräch, so wie es im richtigen Abi auch wäre). Im Idealfall macht man das auch (wie im richtigen Abi 10 - 15 Minuten, weniger ist jedoch erlaubt).
Die Schüler sollen lernen, wie eine echte Prüfung aussehen kann (4. Abifach = mündlich oder 1. bis 3. AF Bestehens-/Abweichungs-/freiwillige Prüfung zur Notenverbesserung).
Müssen wir auch ins Kursheft eintragen, da es theoretisch ein Widerspruchsgrund sein kann (dem wohl stattgegeben wird), wenn ein Schüler z.B. im 4. AF noch nie eine solche Simulationsprüfung zumindest gesehen hat. Es reicht 1 Schüler pro Kurs, mit dem man diese Simulationsprüfung macht.
Man muss sie im 2. HJ der Q2 machen. Wann genau ist einem freigestellt (könnte dieses Jahr spannend werden, wenn die Schule erst mal 2 Wochen Coronaferien macht).
Was mich interessieren würde:
Müsst ihr in BY und BW auch mündliche Simulationsprüfungen machen?
Und nein! Vorexamen machen wir nicht.
Und unsere Schüler weichen i.d.R. auch nicht großartig von ihren Vornoten ab (in Ausnahmefällen schon, klar).
Und was passiert, wenn man dann nicht fertig ist? Nichts, nehme ich an.
In NRW gibt es so einen Erlass auch, da steht aber das Wort "soll" drin.
Es passiert auch nichts. Es gibt bei uns viele Korrekturlehrer, die es nicht innerhalb der 3 Wochen Frist schaffen. Wie auch?
Einige nehmen sich auch bewusst in den Ferien eine Auszeit und machen dann nach den Ferien weiter. So what?
Einzige absolute Deadline:
- Die Noten müssen bei den Zeugniskonferenzen fest stehen (nicht etwa bei der Abgabe der Noten!). Relevante "Kandidaten" (bei denen es um die Versetzung geht, schaut man bei Zeitknappheit etwas früher durch, um bereits bei der Notenabgabe eine Tendenz abzugeben.)
- Unser Oberstufenkoordinator bittet immer darum, dass wir bei den letzten Noten der Q2 (also jetzt vor Ostern) nach Möglichkeit nach Abgabe der Noten nichts mehr ändern, da ansonsten die Zulassungsberechnungen, die bereits mit der Notenabgabe erfolgt, noch mal gerechnet werden müssten. Wenn wir sie aber dennoch bis zur Konferenz ändern, sagt er auch nichts (zumal das ja i.d..R. nicht am laufenden Band passiert).
G9 ist erst kommendes Schuljahr in Klasse 7 angekommen. Jahr dann ggf. wiederholen (auch wenn es doof ist).
Ansonsten wie bereits erwähnt: Weiter auf der Realschule bleiben und sehr guten MSA erreichen und dann weiter.
Käme auch ein Wechsel zur Gesamtschule in Frage: Dann hätte der Schüler ggf. die Chance in diverse E-Kurse zu kommen (ich weiß aber nicht, ob ein Wechsel zur Gesamschule so leicht möglich ist).
Wo ist festgelegt, dass alle Klausuren der Q-Phase Abiturlänge haben müssen?
Abiturlänge müssen die Klausuren nicht haben in der Q-Phase (eben nur Vorabi).
In der EF dürfen die Klausuren nur 90 Minuten dauern. Ab der Q-Phase gibt es ne gewisse Spannbreite (z.B. GK: 90 Minuten - 135 Minuten in der Q1). Wie lang die Klausuren dann sind, muss die jeweilige Fachschaft festlegen und dem Oberstufenkoordinator geben. (In Mathe wiederum gibt es einen hilfsmittelfreien und einen Teil mit Hilfsmitteln.)
Die Abgabezeit muss dann an die Tafel geschrieben werden (bei Mathe Unterscheidung zwischen hilfsmittelfrei und Hilfsmittel-Teil). Dann steht ggf. an der Tafel: Abgabe 1. Teil: 8.30 Uhr. Abgabe 2. Teil: 9.30 Uhr (bezogen auf Mathe). Auf der Klausur selbst muss bei uns die Klausurlänge stehen.
Ja wir müssen die Vorabiklausuren selbst erstellen.
Viele KollegInnen erstellen den EWH aber erst, nachdem sie wissen, welcher Text / welche Texte genommen wurden.
Wenn du Pech hast fehlt ein Schüler (in einem Fach mit Auswahl) und dann musste dir noch mal 2 Vorschläge ausdenken. Ein echter Traum
Interessant, dass das so hochwertige Abi in BY ohne Vorabiklausur auskommt ... ![]()
(WIr üben vorher auch die normalen Klausurformate, rechnen alte Abiklausuren durch und verweisen auf die roten Stark-Heftchen .... was wiederum heißt, dass man die Vorabiklausuren nicht aus den alten Abiklausuren zusammen stellen kann (es sei denn, die stehen in der aktuellen Auflage grade nich drin) .... oder man spioniert bei anderen BL ...
Ich wundere mich auch, was das sein soll. Man schreibt doch sowieso im zweiten Halbjahr der 12ten eine Klausur und dann nach 1-2 Monaten das Abitur.
NRW:
Vorabiklausuren sind Klausuren unter Abiturbedingungen. D.h. in allen Fächern werden die Klausuren genauso lang geschrieben wie die reguläre Abiturklausur. In Fächern mit Auswahl (Deutsch, Fremdsprachen, Gesellschaftswissenschaften) müssen die Schüler/Innen auch eine Auswahlmöglichkeit bekommen (also 2 verschiedene Texte zu unterschiedlichen Themen). Im Idealfall soll - wenn es in der Abiturklausur so üblich ist - eine "Vorabiklausur" auch unterschiedliche Themen beinhalten (in Mathe z.B. Analysis und Stochastik und ggf. noch vektorielle Geometrie). Die Schüler/Innen sollen sich so besser an die Abiturbedingungen gewöhnen.
Und in allen Fächern müssen wir Simulationsprüfungen machen (soweit wir Schüler haben, die das Fach als Abifach haben). Die SchülerInnen sollen sich auch hier an das Format gewöhnen.
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