Beiträge von Flipper79

    "Nicht so toll" - Stimmt. Wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf:
    nehmen wir an, sie liest hier mit und liest deinen Beitrag ... dann wird sie den direkt mit dem Gespräch in Verbindung bringen, welches sie heute geführt hat.
    Und bei allem Entgegenkommen - wenn ich so eine Rückmeldung im Netz dann lesen würde, wüsste ich auch, dass im kommenden Jahr kein Gespräch mehr stattfinden muss.


    kl. gr. frosch

    Vll. lehnen dich auch so manch andere Schulleiter ab. SL kommunizieren gerne untereinander ...
    Anonymiserie deinen Beitrag wenigstens, sodass du nicht so leicht identifiziert werden kannst. "Ich habe die Freigabe erhalten, aber derzeit keine aufnehmende Schule" reicht vollkommen. Das geht im Zweifel noch so manch anderem Kollegen so.

    Oh doch, die gibt es. Nicht meine Schule, aber eine, die ich kenne.


    Die haben flächendeckend IPAD-Klassen eingeführt und erwarten, dass die Kollegen sich auch eines kaufen.

    Offiziell werden wir (noch) nicht dazu gezwungen uns ein mobiles Endgerät einer best. Firma zu kaufen, aber es werden doch massiv die Vorteile hervorgehoben.
    Und wenn wir in einen bestimmten Laden gehen würden, würden wir auch Rabatte bekommen (die aber von der Firma des Endgeräts allgemein an Lehrkräfte mit einer entsprechenden Schulbescheinigung gewährt werden).

    Bevor du jetzt ein neues Gerät kaufst, würde ich einen Moment abwarten und schauen welche Gegebenheiten an der Schule herschen. Nachher hast du 1000€ ausgegeben, nur um festzustellen, dass du die Beamer in der Schule nicht nutzen kannst, weil dein Gerät gerade die Schnittstelle (AppleTV, MicaCast, HDMI, VGA, ...), welche an deiner Schule im schlimmsten fall ausschließlich angeboten wird, nicht oder nur mit mehreren Adaptern und Kabel (statt per Funk), nutzen kannst.

    Ich frage mich gerade, warum ich - wenn die Schule möchte, dass ich mein mobiles Endgerät in der Schule nutze - dieses mobile Endgerät zur Schule mitschleppen muss (ich spreche vom Privaten). Ich habe mir einen Laptop gekauft, auf dem ich meine U-Vorbereitungen erledige, aber auch privat nutze.
    Diesen jeden Tag mir zur Schule zu schleppen (auch wenn er kleiner wäre), wäre mir zu aufwändig (mal ganz davon abgesehen, dass es kaputt gehen kann beim Transport). Wenn die Schule möchte, dass ich ein mobiles Endgerät (erst Recht, wenn eine bestimmte Marke vorgeschrieben wäre bzw. wegen der Schmittstellen sinnvoll wärre) in der Schule nutze, dann soll sie mir bitte auch ein solches zur Verfügung stellen. So ein solches Dienstgerät wäre auch im Hinblick auf den Datenschutz gerechtfertigt. Also kaufe ich mir einen Laptop von der Firma, von der ich überzeugt bin und kein mobiles Endgerät, von dem meine Schulleitung sich freuen würde, wenn ich es nutzen würde (im Hinblick auf die Digitalisierung läuft bei uns gerade ein solcher Prozess ab. Es werden derzeit mobile Endgeräte mit entsprechendem Zubehör zur Visualisierung gerade massiv angeschafft und für eine gute und sinnvolle Nutzung im Unterricht, müsste ich mir - im Idealfall - so ein Teil auch kaufen (mache ich aber nicht, sehe ich nicht ein).

    Das weiß ich in der Regel ja. Auch, wenn ein Schüler länger im Krankenhaus lag, dann weiß ich das und kann entsprechend handeln.
    Aber ich habe dann aber auch welche, die sind am Vortag putzmunter in der Schule und am Tag danach.

    Wenn ein Schüler am Vortag putzmunter ist und am Folgetag natürlich auch oder wenn ein Schüler vor der Klassenarbeit urplötzlih Kopf- oder Bauchschmerzen bekommt, dann greife ich zum Mittel "Nachschreiben, sobald er wieder kommt" (komisch, wenn die Schüler dann die Nachschreibearbeit komplett in den Sand setzen :ohh: , obwohl die Arbeit für den Tag zuvor angekündigt war. Da haben sie wohl darauf spekuliert, dass sie "schauen was dran kommt" und davon profitieren).
    In der Hochzeit der Klausuren / Klassenarbeiten findet man schon eine S I Klasse, die ohnehin eine Arbeit schreibt ... oder eine Oberstufenklausur. Dann wird der Schüler / werden die Schüler einfach dazu gesetzt.


    Wenn ein Schüler längerfristig krank ist (und eben Stoff für die Arbeit versäumt hat), dann gebe ich ihm nach Rückkehr eine angemessene Zeitspanne zur Vorbereitung.

    Ja, man darf in NRW Nachschreibearbeiten unangekündigt nachschreiben lassen, auch am 1. Tag nachdem das Kind wieder da ist / am 1. Tag nach den Ferien. Habe ich auch schon einmal gemacht (was beim Schüler nicht so gut ankam). Man muss nur darauf achten, dass an diesem Tag keine andere Klassenarbeit geschrieben wird und dass der Schüler in der Woche max. 3 (Ausnahme) Klassenarbeiten pro Woche schreibt.

    Da bin ich ja froh, dass wir bis morgens um halb acht nur eine Mail schicken müssen. Wenn es absehbar ist, dass ich am Folgetag krank bin, schicke ich die entsprechende Mail bereits am Vortag möglichst frühzeitig.
    Unserer Vertretungsplanmacher gönnt sich nach Feierabend in der Schule auch zu Hause einen Feierabend (mal abgesehen von der Unterrichtsvorbereitung). Von Zuhause hat er - auch im Sinne der Datenschutzverordnung - auch keinen Zugriff auf das Stundenplansystem.

    Tut mir Leid, aber das ist kein Quatsch. Woran liegt es denn deiner Meinung nach?

    Wie der TE schreibt:
    - SL ist die Situation bekannt, aber die Maßnahmen helfen nicht
    - SL ist selbst überfordert


    Hinzu kommt:
    - Wenn man Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ergreift und die Eltern es auf gut deutsch gesagt Scheiß egal ist, dann kommt man nicht mehr dagegen an. Manche Eltern neigen doch dazu den "armen" Sohn (die "arme" Tochter) auch noch zu verteidigen: "Also MEIN Sohn macht so etwas nicht. Bei uns zu Hause ist er lammfromm". Oder sie animieren die Kinder noch dazu (habe ich selbst schon mal erlebt). Andere Eltern geben was weiß ich wem die Schuld an dem Verhalten der Kinder, nur nicht ihrer Erziehung (denn auch daran liegt es, wenn der Sohn / die Tochter nicht hören will und nur Quatsch macht). Andere Eltern reagieren auf Schreiben / Einladungen auch gar nicht, da sie selbst total überfordert sind.
    - Die Kinder bekommen zu Hause keine Grenzen gesetzt. Die Kinder kennen also gar keine Regeln. WArum sollen sie in der Schule dann hören? Es passiert ja doch nix (v.a. wenn der SL selbst überfordert ist).

    Ich würde noch einmal mit dem Personalrat sprechen. Es gibt einige Möglichkeiten:
    - Auf jeden Fall in der Gefährdungsbeurteilung, die jeder Schulleiter beim Vorliegen einer Schwangerschaft machen muss, aufnehmen lassen, wie schwierig die Lage in den besagten Klassen ist. Dabei den Personalrat mitnehmen (eventuell auch "nur" den Lehrerrat oder die Gleichstellungsbeauftragte). Darauf hinwirken, dass du in die besagten Klasse nicht mehr musst. Sind die jüngeren SuS "pflegeleichter?".
    - Über den FA ein Teilbeschäftigungsverbot zu bekommen.
    - Überlastungsanzeige. Das geht dann bis zur Bezirksregierung / dem Schulamt und dieses MUSS dann handeln.


    Und solange der SL nicht adäquat reagiert / selbst überfordert ist (wie es bei der TE der Fall ist), steht man als Lehrer oft auf verlorenem Posten. Die Schüler, die Randale machen, lachen sich doch schlapp, wenn es keine ernsthaften Konsequenzen gibt.

    Auch ich kann es vermehrt beobachten, dass die Klassen- / Fachräume teils total vermüllt sind. In den Klassen haben wir aber einen Ordnungsdienst eingeführt, der im Fachraum am Ende der Stunde bzw. im Klassenraum am Ende des Tages durchfegt. Klappt nicht immer. Aber teilweise weigern sich die Putzfrauen den Raum zu fegen, wenn dieser zu verdreckt ist. Dann macht es eben nicht "die Putzfrau" und die Schüler gucken am nächsten Tag doof (Lerneffekt hält jedoch meist nicht lange an).


    Wenn ein Schüler ein Arbeitsblatt verliert / auf dem Tisch liegen lässt und es in der nächsten Stunde nicht mehr da ist, teile ich für diesen Schüler das AB nicht noch mal aus, da ich immer passend kopiere. Dann muss sich der Schüler das AB sonstewie beschaffen. Macht er es nicht, hat er entweder einen Nachteil bei der mündlichen Mitarbeit, beim nächsten Test / der nächsten Klassenarbeit oder bei der Note für die Heftführung.


    Auch bei uns am Gym treten die Schüler ihre Füße nicht ab und schleppen den ganzen Dreck mit in die Treppenhäuser / Klassenzimmer.

    Ja, sag ich doch :)

    Damit wollte ich dich nur unterstützen :) (d.h. dass dieses sogar Studien belegen)


    @ Wossen: Frag mich nicht, warum die Gewerkschaften die PKV / Beihilfe so verteidigen, vermutlich, da sie selbst dem allg. Irrglauben wie gut doch eine PKV ist, glauben bzw. ihrer Mitglieder, die dieses glauben, nicht verärgern möchten.

    Ich war auch schon mal in der GKV und musste dann zu einem Facharzt. Innerhalb kurzer Zeit hatte ich einen Facharzttermin. Schneller hätte es für einen Privatversicherten nicht gehen können. Ich habe dort die nötige Behandlung erfahren (und auch bei den Folgeterminen hatte ich keinerlei terminliche Probleme).


    Lt. einer Studie sind die GKV's den PKV's sogar manchmal im Vorteil:
    https://www.welt.de/wirtschaft…aten-ueberlegen-sein.html
    (gerade was Rehas & Co angeht) @ Kathie.
    Möchte ich z.B. eine Psychotherapie beantragen, muss ich es bei der PKV UND bei der Beihilfe machen.


    Ich hätte absolut nix dagegen, wenn eine Bürgerversicherung eingeführt wird, wenn dann endlich die Überweiserei und das Einfordern der gezahlten Leistungen bei der Beihilfe & der PKV aufhört.

    Ich habe sowohl für die Beihilfe, als auch für die Versicherung eine App. Das Einscannen von Rechnungen kostet jeweils 20 Sekunden. Das Überweisen mit der Bankapp ebenfalls.

    Trotzdem muss man die Rechnungen zunächst bezahlen. Meine Beihilfestelle hat z.zT. solche Rückstände, dass man 4 - 6 Wochen drauf warten muss, bis man etwas erstattet bekommt (phasenweise war es sogar noch mehr). Wenn die Ärzte nur eine Zahlungsfrist von 4 Wochen geben, dann muss ich schon zahlen bevor ich das Geld von der Beihilfe zurück erstattet bekomme (bzw. ein Teil des Geldes) ... danach reiche ich das Ganze bei der KK ein, was auch etwas dauert. Bei größeren Rechnungen (z.B. KH-Aufenthalt) kann man einen Vorschuss beantragen, aber trotzdem. Wenn ich schwerer erkrankt bin, bin ich dazu ggf. nicht in der LAge und meine Angehörigen haben sicherlich auch andere Sorgen als diese Aufgabe zu übernehmen.


    Als Privatversicherter läuft man auch immer Gefahr, dass Ärzte unnütze Behandlungen durchführen, da die Ärzte ja alles abrechnen können.


    Als gesetzlich Versicherter habe ich mit den Rechnungen nix am Hut. Da muss ich mich nicht mit der Beihilfe rumschlagen, da sie mal wieder irgendwas nicht gezahlt haben.

    Wenn ich ein Schulfest am Nachmittag durchgeführt und einen Wandertag hätte, ist meine Pflicht dann abgedeckt? Da steht nichts von "Klassenfahrten im dritten Schuljahr sind Pflicht".

    Jede Schule sollte ein Fahrtenkonzept haben. Dort steht drin, dass in Klassen xy Fahrten angeboten werden (ggf. mit Ziel / dem Maximalpreis). Wenn bei uns z.B. in einer S I Klasse Klassenfahrten durchgeführt werden (z.B. wie bei der TE in Klasse 5), begleiten in der Regel die Klassenlehrer + ein weiterer Lehrer die Klasse. Dabei wird darauf geachtet, dass ein männlicher und ein weiblicher Kollege mitfahren. Im Falle eines Klassenleiterteams (m/w) fahren beide mit.
    Kursfahrten begleiten die jeweiligen Kurslehrer mit denen der Kurs fährt.


    Insofern habe ich - wenn ich z.B. Klassenlehrer bin oder Kurslehrer - keine andere Möglichkeit als mitzufahren (es sei denn ich bin krank). Als Klassen- / Kurslehrer bin ich auch in der Pflicht diese Fahrten zu organisieren (wobei man natürlich im Team die Fahrt plant und bei Zielen, die jedes Jahr gleich sind, auf die Erfahrungen / Aufzeichnungen etc. der Kollegen aus dem Vorjahr zurück greift.


    Wie ein anderer User vor mir schrieb: Wenn ich Lehrer werde, weiß ich, dass ich Klassenfahrten machen muss. Ebenso weiß ich als Fremdsprachenlehrer, dass ich Schüler auf Austauschfahrten begleiten muss (wenn mein Kurs gerade "dran" ist). Für kursübergreifende Fahrten (die z.B. alle 2 Jahre für alle interessierten SuS eines oder zweier Jahrgänge angeboten werden), gibt es Teams, die immer wieder fahren.


    Wenn ich an die freie Wirtschaft denke und der Arbeitnehmer xy zu einer Dienstreise (In-/Ausland) verpflichtet wird, dann interessiert es den AG auch nicht, ob das Kind ggf. unversorgt ist (vor allem wenn es noch einen Vater gibt).

    Wenn ich einen Schüler wegen Körperverletzung anzeigen möchte und es ggf. nicht über die Schulleitung laufen lassen möchte, gehe ich zur örtlichen Polizei und zwar als Privatmann. Wenn diese dann sagt, dass diese Anzeige - da es in der Schule geschehen ist - über die SL laufen muss, dann gehe ich halt diesen Weg. Wenn dann mein SL im Nachhinein meint, dass ich ihn erst hätte informieren müssen und daraufhin sauer ist, dann ist es halt so.

    Unsere "Kleinen" freuen sich immer, wenn die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer als Begleitung mit auf Klassenfahrt fährt und nicht ein x-beliebiger Fachkollege.
    Bei uns sind auch immer die KollegInnen gefahren, wenn die Kinder erst 1 Jahr oder 2 Jahre alt waren, ging alles. Zur Not sprangen auch Oma und Opa ein.
    Mit 4,5 Jahren kann man seine Tochter auch mal für eine Woche alleine lassen, zumal der Vater auch noch da ist.
    Von unseren Müttern & Vätern schreien manche Kinder auch wenn Mama / Papa morgens geht / sie zur Kita bringt. Wenn sie dann aber gehen, ist auch schnell Ruhe.


    Und im Sommer schläft Töchterchen vll. auch in ihrem eigenen Bettchen.

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