Beiträge von Flipper79

    @ Roswihta: Na klasse! Vll. solltet ihr euch testen lassen (soll ja angeblich gehen), ob ihr immun gegen Corona seid. Wenn ja, hattet ihr es.

    (Und vor einer oder zwei Wochen haben wir uns Gedanken gemacht wegen der Masern-Impfung. Wie sich Prioritäten doch verschieben)

    Jup, Schulmail Nr. 5, wobei es schon Plan B gibt

    - Nachschreibetermine nutzen

    - Wenn die auch nicht gehen, dezentrale Prüfungen

    (Info Schulleitung)

    NRW will (Stand heute morgen) mit den anderen Ländern sprechen bzgl. Verschiebung, keinen Alleingang machen.

    In NRW sollen - soweit die Abiprüfungen nach den Osterferien beginnen, die Schulen aber noch geschlossen sind, die Abiturienten weit auseinander gesetzt werden (offenbar zur Not über zig Räume verteilt).

    Man kann in solchen Zeiten auch alles päpstlicher als der Papst sehen. Manche Berufssparten wären froh, wenn sie bei vollem Gehalt zu Hause bleiben dürften, ihre Kunden von zu Hause aus betreuen und dienstliche Mails abrufen dürften.

    Und wer nicht seinen privaten Laptop o.ä. nutzen möchte, kann es ja auf der nächsten Dienstbesprechung / Konferenz ansprechen oder seinem SL schreiben. Außerdem steht es Jedem frei täglich zur Schule zu fahren und seine Mails abzurufen!

    Stand bei uns:

    ein noch nicht bestätigte Verdachtsfall (Schüler, Ergebnis des Tests steht noch aus). Wir haben morgen normal nach Plan zu erscheinen. Für Dienstag wurde eine LK mit allen Kollegen angesetzt. Ich selbst habe ein Kind, das zur Risikogruppe gehört. Doofes Gefühl.

    Was passiert eigentlich, wenn jetzt nach und nach Veranstaltungen abgesagt werden (ggf. ohne Teilnehmerbegrenzung). Müsste dann nicht auch eine LK / Dienstbesprechung gestrichen werden?

    Um mich selbst und andere zu schützen, habe ich mich mittlerweile in selbstverordnete Quarantäne begeben.

    Jetzt besteht in NRW am Montag und Dienstag noch Beschulungspflicht für Kinder, deren Eltern noch keine Betreuungsalternative gefunden haben. Zudem sollen Dienstbesprechungen mit allen Kollegen stattfinden.

    Mit dieser Anweisung werden doch die von der Politik und Medizinern erwartete Einschränkung von Sozialkontakten torpediert. Ich fühle mich dazu gezwungen, meine Gesundheit zu riskieren und habe vor, in der nächsten Woche nicht in der Schule zu erscheinen. Riskiere ich damit eine erhebliche Dienstverfehlung? Wie ist da die Gesetzeslage?

    K.A. Zur Not halt krank melden.

    Das Ministerium schreibt selbst, dass wir Mo und Di in der Schule antanzen sollen ... und andererseits dass der Infektionsschutz auch für uns gelte und frei übersetzt nicht zu viele Personen auf einem Haufen sitzen sollten.

    Die Frage ist: Wie ist es bitte mit den Kolleginnen und Kollegen, die selbst kleine Kinder haben? Ich weiß, dass einige von diesen bei uns ab morgen ein Betreuungsproblem haben.

    Das mit dem "gebt Aufgaben" steht unter 3 b (Gut versteckt).

    Ich frage mich aber auch, wie man in manchen Fächern den Schülern homeschooling sinnvoll verordnen kann. In Mathe kann ich ja schlecht sagen: "Erarbeitet euch mal eben die Wahrscheinlichkeitsrechnung". Kann dann ja nur in 3 Wochen üben an bekannten Themen sein.

    NRW:

    Das Schulministerium schreibt sinngemäß, dass auch Schulgebäude betreten werden dürfen, um dort zu arbeiten / sich zu treffen im Kollegiumskreis, solange sichergestellt ist, dass dieses Zusammenkommen mit den Zielen des Infektionsschutzes vereinbar ist.

    Die Schulleitung könne eine Anwesenheit im Schulgebäude anweisen (sicherlich soll dann nicht gleich das ganze Kollegium im gleichen Raum hocken. Aber genug Räume hat man ja dann.

    Gleichzeitig hat das Schulministerium gesagt, dass wir größtenteils homeoffice machen sollen. Lehrplanarbeit und Co kann man sich ja ggf. auch aufteilen. Mit der Umstellung auf G9 ist es ja nicht so, als ob wir in NRW nix zu tun hätten.

    In der Email steht nichts von "Vorgezogene Ferien".

    Da steht nur "der Schulbetrieb ruht"

    Kl.gr.Frosch

    Und: "Im Übrigen wird empfohlen, die Schülerinnen und Schüler in der Zeit bis zum Beginn der Osterferien zum Lernen zu Hause anzuhalten (Lektüre, Aufgabensätze, Referate etc.). Hierzu sollten in der Schule vorhandene technische Infrastrukturen genutzt werden."

    Also nix von wegen vorgezogene Ferien. Am Montag und Dienstag sollen wir uns im Kollegium (Klassen- oder Jahrgangsteams, Fachschaften, ...) darüber unterhalten, in welcher Form Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Allerdings hoffe ich, dass noch genügend Spielraum für individuelle Entscheidungen bleiben.

    Wir haben jedenfalls die klare Info bekommen, dass wir den SuS Aufgaben geben sollen, damit wir der Unterrichtsausfall nicht zu krass ist und dass auch in der Q2 durchaus noch Leistungsnachweise (Somi-Note) erbracht werden können. Wir sollen nur darauf achten, dass wir sicherstellen können, dass die Aufgaben selbst gemacht werden.

    Simulationsprüfung:

    In jedem Fach, in dem man Schüler sitzen hat, die bei einem Abitur machen (1. bis 4. Abifach) müssen wir solche Simulationsprüfungen machen im Unterricht.

    Wir müssen den Schüler (angekündigt zu einem Thema x) einen ersten Teil geben, den er in einer halben Stunde vorbereiten und dann vorstellen soll (dem Kurs, ...) Als Fachlehrer schreibt man mit. Max. Rededauer wäre dann 10 bis 15 Minuten (eben wie im richtigen Abi auch).

    Anmerkung: Streng genommen ist diese halbe Stunde Vorbereitungszeit nicht. Man könnte einen Schüler theoretisch auch bitte, eine Aufgabe in Stillarbeit zu erledigen und dann vorzustellen. Ich nutze aber immer eine halbe Stunde Vorbereitungszeit + 10 bis 15 Minuten Redezeit.

    Dann müssen wir noch den 2. Teil simulieren (heißt: Fragen zu mindestens einem anderen Thema stellen, Prüfungsgespräch, so wie es im richtigen Abi auch wäre). Im Idealfall macht man das auch (wie im richtigen Abi 10 - 15 Minuten, weniger ist jedoch erlaubt).

    Die Schüler sollen lernen, wie eine echte Prüfung aussehen kann (4. Abifach = mündlich oder 1. bis 3. AF Bestehens-/Abweichungs-/freiwillige Prüfung zur Notenverbesserung).

    Müssen wir auch ins Kursheft eintragen, da es theoretisch ein Widerspruchsgrund sein kann (dem wohl stattgegeben wird), wenn ein Schüler z.B. im 4. AF noch nie eine solche Simulationsprüfung zumindest gesehen hat. Es reicht 1 Schüler pro Kurs, mit dem man diese Simulationsprüfung macht.

    Man muss sie im 2. HJ der Q2 machen. Wann genau ist einem freigestellt (könnte dieses Jahr spannend werden, wenn die Schule erst mal 2 Wochen Coronaferien macht).

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