Wenn ich ein Schulfest am Nachmittag durchgeführt und einen Wandertag hätte, ist meine Pflicht dann abgedeckt? Da steht nichts von "Klassenfahrten im dritten Schuljahr sind Pflicht".
Jede Schule sollte ein Fahrtenkonzept haben. Dort steht drin, dass in Klassen xy Fahrten angeboten werden (ggf. mit Ziel / dem Maximalpreis). Wenn bei uns z.B. in einer S I Klasse Klassenfahrten durchgeführt werden (z.B. wie bei der TE in Klasse 5), begleiten in der Regel die Klassenlehrer + ein weiterer Lehrer die Klasse. Dabei wird darauf geachtet, dass ein männlicher und ein weiblicher Kollege mitfahren. Im Falle eines Klassenleiterteams (m/w) fahren beide mit.
Kursfahrten begleiten die jeweiligen Kurslehrer mit denen der Kurs fährt.
Insofern habe ich - wenn ich z.B. Klassenlehrer bin oder Kurslehrer - keine andere Möglichkeit als mitzufahren (es sei denn ich bin krank). Als Klassen- / Kurslehrer bin ich auch in der Pflicht diese Fahrten zu organisieren (wobei man natürlich im Team die Fahrt plant und bei Zielen, die jedes Jahr gleich sind, auf die Erfahrungen / Aufzeichnungen etc. der Kollegen aus dem Vorjahr zurück greift.
Wie ein anderer User vor mir schrieb: Wenn ich Lehrer werde, weiß ich, dass ich Klassenfahrten machen muss. Ebenso weiß ich als Fremdsprachenlehrer, dass ich Schüler auf Austauschfahrten begleiten muss (wenn mein Kurs gerade "dran" ist). Für kursübergreifende Fahrten (die z.B. alle 2 Jahre für alle interessierten SuS eines oder zweier Jahrgänge angeboten werden), gibt es Teams, die immer wieder fahren.
Wenn ich an die freie Wirtschaft denke und der Arbeitnehmer xy zu einer Dienstreise (In-/Ausland) verpflichtet wird, dann interessiert es den AG auch nicht, ob das Kind ggf. unversorgt ist (vor allem wenn es noch einen Vater gibt).