Schulrecht ist Ländersache, es gibt keinen bundesweiten Vergleich. Es ist auch kein verwaltungsrechtliches Problem, dass in Hessen zur Zeit das Abitur stattfindet, es in Bayern auf Mai verschoben wird und Schleswig-Holstein überlegt, das Abitur ganz ohne abschließende Prüfungen zu vergeben.
Ich sehe folgende Probleme.
1) Was ist, wenn ein Schüler, der am Landesabitur teilnehmen muss (also regulär), den NC an der Uni z.B. nicht knackt und dagegen klagt mit Verweis auf SH (wenn die es so durchziehen)? Wie sieht es aus, wenn ein Schüler bei uns durchfällt und dagegen klagt ebenfalls mit Verweis auf SH.
2) Zumindest in Mathe (ich meine auch in D und in noch einem Fach) gibt es zumindest in einigen BL bundesweite Abituraufgaben bzw. einen entsprechenden Pool, aus denen sich die Länder bedienen können. Deshalb werden die entsprechenden Klausuren dann auch in den entsprechenden BL parallel geschrieben. (Ob sie sich jetzt daraus bedienen, steht auf einem anderen Blatt).
Auch hier sehe ich durch den möglichen Alleingang eine gewisse Ungleichbehandlung.
3) Wir sollten die SuS jetzt nicht noch zusätzlich durch solche Ungleichbehandlungen verunsichern. Sie wirkten bei mir schon entsetzt als sie erfuhren, auf welchem Wege sie dieses Jahr ihre Zulassungsberechnung bzw. die bis dato noch nicht korrigierten Vorabiklausuren erhalten sollen. An einer mir bekannten Schule gingen bereits die Eltern wegen einer anderen Form der Aushändigung halb auf die Barrikaden (bzw. äußerten ihren Unmut in der örtlichen Presse).
Man muss den Eltern / Lernenden nicht noch zusätzlich Munition bieten.