Daas widerspricht sich ja mit den FAQ. Korrektur mit Kitakindern halte ich für nicht möglich.
Ich vermute du meinst damit das hier:
Sind Mitarbeitende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, und deren Arbeitgeber ihnen eine erforderliche Präsenzzeit im Homeoffice bescheinigt, Schlüsselpersonen? Ja, soweit und solange eine Tätigkeit ausgeübt wird, die dem Erhalt der kritischen Infrastruktur dient, sie in ihrem Tätigkeitsbereich unabkömmlich sind und eine parallele Betreuung der Kinder dazu führen würde, dass diese Tätigkeit nicht oder nicht in genügendem Maße aufrechterhalten werden kann.
Ich fürchte ja das widerspricht sich eben nicht.
1. zählt die Korrektur nicht als Tätigkeit, die zum "Erhalt der kritischen Infrastruktur"dient. Unter der Auflistung,was darunter fällt heißt es nur:
- Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe
- Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
2. Klar ist Abi-Korrektur mit Kitakindern nur schwer umsetzbar, aber eben auch nicht gar nicht. Es geht bei der Aussage aber eben nicht darum, in welcher Qualtität die Tätigkeit ausgeübt wird....
Das Problem ist doch: auch etliche andere Berufsgruppen, die jetzt im Homeoffice sind, haben da Aufgaben zu erledigen, die ein hohes Maß an Konzentration erfordern. Auch da müssen Termine gehalten werden und es hängt unter Umständen ein hohes Maß an Verantwortung dran... und die können ihr Kinder genauso wenig in die Notbetreuung geben.