Schulöffnungen NRW

  • Immerhin für die Alleinerziehenden gibt es Hoffnung:

    Notbetreuung für erwerbstätige Alleinerziehende ab 27. April

    Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Notbetreuung in den Kitas und in der Kindertagespflege von Nordrhein-Westfalen sollen erwerbstätige Alleinerziehende aller Berufsgruppen ab dem 27. April in Anspruch nehmen können. Landes-Familienminister Joachim Stamp (FDP) kündigte nach einer Schaltkonferenz mit seinen Amtskollegen in Bund und Ländern am Freitag in Düsseldorf an, in Nordrhein-Westfalen werde die Notbetreuung bei der Kindertagesbetreuung zu diesem Datum zusätzlich für erwerbstätige Alleinerziehende vorbereitet.

    "Die Wahrheit ist ein Zitronenbaiser!" Freitag O'Leary

  • Das ist natürlich echt schwierig... Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass Lehrerkinder deswegen in die Notbetreuung dürfen, weil es ja bei anderen Berufsgruppen auch nicht so ist - wenn die Eltern Homeoffice haben, betreuen sie ja ihre Kinder auch "nebenbei"... (Nicht dass ich das gut finde, ich finde es für alle Eltern nahezu unzumutbar, gleichzeitig zu arbeiten und Kinder zu betreuen. Die Frage ist nur, ob das wirklich bei Lehrern anders gehandhabt wird als bei anderen Berufen...)

    meinte das auch eher allgemein im Bezug auf alle Berufsgruppen, unabhängig von Lehrkräften.

  • Offenbar klammheimlich wurde die Liste vom Ministerium erweitert. Lehrkräfte, die Unterricht erteilen müssen, fallen unter die Notberteuung.


    https://www.mkffi.nrw/sites/de…abetrvo_ab_23.04.2020.pdf


    Zitat

    Lehr- und Dienstkräfte, die zur Erteilung von Unterricht im Sinne der

    Coronabetreuungsverordnung oder zur Wahrnehmung erforderlicher
    Dienstgeschäfte vom Betretungsverbot ausgenommen sind

    Korrekturen fallen da wohl nicht drunter, es sei denn, man interpretiert das als "erforderliche Dienstgeschäfte" (was vermutlich zulässig wäre).


    Edit:

    Hier noch die Coronabetreuungsverordnung, auf die Bezug genommen wird


    https://www.mags.nrw/sites/def…abetrvo_ab_20.04.2020.pdf


    §1 Absatz 4 ist relevant.

  • Unter Öffentliche Verwaltung, Schule, Verteidigung; Sozialversicherung hätte ich wohl nicht geguckt....

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Korrekturen fallen da wohl nicht drunter, es sei denn, man interpretiert das als "erforderliche Dienstgeschäfte" (was vermutlich zulässig wäre).

    Aber du musst doch zum Korrigieren nicht in die Schule????

    "Die Wahrheit ist ein Zitronenbaiser!" Freitag O'Leary

  • Aus meiner Klasse (Berufsfachschule Wirtschaft; BBS in Niedersachsen) kam schon vor den Osterferien von fast allen SuS die Rückmeldung, dass sie gerne wieder zur Schule kommen würden. Die meisten vermissen den Schulalltag, die Lehrer*innen und ihre Klassenkamerad*innen, schrieben sie mir per Mail oder sagten sie mir am Telefon. Ich würde aber auch sagen, dass 80% meiner Klasse ziemlich ehrgeizig ist und noch einen guten Abschluss erreichen möchte.

    Allerdings kann ich mir in anderen Klassen (gerade den Berufseinstiegs- und Berufsvorbereitungsklassen) gut vorstellen, dass insbesondere die Schüler*innen, bei denen schon mit den Halbjahreszeugnissen recht klar war, dass sie den Schulabschluss nicht packen, gar nicht mehr in der Schule erscheinen werden.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Aber du musst doch zum Korrigieren nicht in die Schule????

    Vielleicht habe ich ja gar kein Arbeitszimmer, sondern nur einen Tisch in der Küche, an der ich mein "Dienstgeschäft Korrektur" nicht wahrnehmen kann, weil zwei Kinder zwischen meinen Beinen rumwuseln (ich selbst hab eh nur ne Zweitkorrektur eines technischen Faches, das ist gut machbar). Ich will hier keine rechtliche Diskussion aufmachen, bin aber der Ansicht, solange mein Dienstherr mir das Arbeitszimmer zuhause nicht bezahlt, muss ich ihm das auch nicht zur Verfügung stellen sondern kann das auch am Dienstort erledigen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich lese sie gerade. Mal eben für dich (du hattest doch die Konferenz am Montag angeprochen, oder?)


    Zitat

    Die Zeit ab Montag, 20.04.2020, soll in den Schulen nur zur Vorbereitung dieses Neustarts genutzt werden – unter strikter Wahrung der unten dargestellten Vorgaben für Hygiene und Schutz der Beschäftigten.

    Ein „normaler“ Besprechungs- und Konferenzbetrieb ist weder gemeint noch damit vereinbar.

    • Offizieller Beitrag

    Gorbatsch


    • Offizieller Beitrag

    Gorbatsch, ja. Scheinbar, unter strikter Einhaltung der Hygienevorschriften. (Oh, die habe ich nicht kopiert. Kommt gleich)
    Aber nicht am Montag - so wie ich es lese. Denn es wird explizit ausgeschlossen, dass es am Montag ein normaler Besprechungs-und Konferenzbetrieb stattfindet.


    Hier ist der Rest, ich hätte auch gleich alles klopapieren können.

  • Gorbatsch, ja. Scheinbar, unter strikter Einhaltung der Hygienevorschriften. (Oh, die habe ich nicht kopiert. Kommt gleich)
    Aber nicht am Montag - so wie ich es lese. Denn es wird explizit ausgeschlossen, dass es am Montag ein normaler Besprechungs-und Konferenzbetrieb stattfindet.


    Hier ist der Rest, ich hätte auch gleich alles klopapieren können.

    Danke!

    Ich sehe aber gerade „Münster“? Gilt das dann auch für Düsseldorf? Vermutlich nein oder?

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