Beiträge von feynman09

    Hallo,


    ich habe damals beim Ministerium (SH) gesagt, dass ich den Vertrag bis Mitte November benötige. Ich hatte eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende und sollte zum 1.2. in der Schule anfangen.


    Hat geklappt, ich konnte mir dann am letzten Tag meiner Frist den Vertrag abends beim Pförtner abholen :)

    Ich hätte sonst nicht gekündigt!


    LG,
    feynman09

    Hallo,


    1. Leider soll es einen freien Tag geben, nicht muss.

    Bei uns sind es zuviele Teilzeitkräfte, da können nicht alle einen freien Tag haben. Soll dann rotieren :(


    2. Bei uns haben wir eine Bereitschaft für die erste Stunde, wird eingeteilt für ein Halbjahr. So ca. alle 5 Jahre. Alleine die Bereitschaft wird nicht angerechnet...


    3. Vertretungen halten sich zurzeit aber in Grenzen.


    LG

    ein Kollege hatte Husten, Halsschmerzen und Fieber - ein paar Tage zuhause - kein Test! Zitat: wir können ja nicht alle testen...


    Diese Woche hatte ich einen Schüler im Unterricht, der sich herzhaft die Nase putzte . . Laut seiner Aussage (kein ärztlicher Kontakt) nur eine Erkältung. Habe bei Schulleitung nachgefragt, er bleibt in der Schule, die Eltern hätten das bestimmt verantwortungsbewusst so entschieden.


    Masken sind erst ab nächster Woche ausserhalb des Unterrichts Pflicht, Augen zu und durch.

    :autsch:

    Hallo,


    ich würde nicht sagen leichter, aber vielleicht etwas andere Inhalte.


    Mein Kind wechselt wie viele andere zum BG für die Oberstufe. Bei ihm lag es eher an Problemen mit Mitschülern und Lehrern, so dass es auf jeden Fall ein Schulwechsel geben sollte.


    Am BG fangen jetzt alle neu an, dass fanden wir einen großen Vorteil. Zusätzlich wurde das gesuchte Profil nicht eingerichtet und am BG gibt es eine attraktive Alternative.


    An meiner Schule wechseln die Schüler eher an ein anderes Gymnasium, das den Ruf hat leichter zu sein...


    LG,

    bobcat

    Land, Schleswig Holstein.

    Ich habe, "mir ist zu den Ohren gekommen" geschrieben, weil es in der Tat keine zuverlässigen Quellen sind. Teils Berichte aus dem Internet, Teils Behauptungen von Bekannten und Verwandten.

    Klar wird man als Seiteneinsteiger nicht verbeamtet

    Hi,


    ich weiß nicht woher deine Infos kommen...


    In SH werden Seiteneinsteiger verbeamtet sofern sie die Bedingungen z. B. Alter erfüllen. Seiteneinsteiger machen eine sehr ähnliche Ausbildung wie die Referendare und ebenso ein fast identisches Examen. Sie müssen jedoch keine Hausarbeit mehr schreiben. Sie sind absolut gleichwertig.


    Quereinsteiger haben nicht auf Lehramt studiert und auch keine Berufserfahrung ( wird für Seiteneinstieg vorausgesetzt) bei ihnen wird nur das Studium anerkannt und sie gehen ins normale Ref.


    Der große Unterschied ist, dass Seiteneinsteiger von Anfang an auf ihrer Planstelle sitzen und sich nicht nach der Ausbildung um eine Stelle kümmern müssen. Dafür sind sie ja im Mangelfach.


    Ich fand die Ausbildung nicht so wild, bin aber auch schon älter und mit zwei Kindern gestartet. Da wird man gelassener. Ausbilder/ Mentoren nett und hilfsbereit, die meisten Module okay, Examen gut machbar.


    Nur Mut!

    Hallo,


    bei mir kommt der Mathematiker durch :)
    (sorry)


    Wenn im August dein Kind 1 Jahr ist, kannst du keine 5 Elterngeldmonate mehr haben. Der normale Elterngeldanspruch geht bis zum 14. Lebensmonat.


    Falls du Variante 2 nimmst, hast du dann evtl. 2 Basiselterngeldmonate, die entsprechen 4 ElterngeldPlus Monate zzgl. evtl. 4 Partnerschaftsmonte, in denen ihr dann aber beide zwischen 60% und 75% arbeiten müsst. Das passt nicht ganz zu den Angaben oben.


    Wahrscheinlich ist die Darstellung oben nur stark verkürzt...


    Alles Gute!

    Hallo,


    für ein Beschäftigungsverbot ist der Arbeitgeber in fast allen Fällen zuständig. Hier muss immer eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden.


    Der Frauenarzt kann zu den Arbeitsbedingungen nichts sagen und daher normalerweise kein Beschäftigungsverbot ausstellen (Ausnahme Mobbing). Hier wäre eine nur Krankschreibung möglich. Aber hier liegt keine Krankheit vor.


    Also bleibt nur mit der Schulleitung reden!


    LG,
    feynman09

    Hallo,


    auch wenn keine Stellen ausgeschrieben sind, würde ich an deiner Stelle beim Ministerium nachfragen.


    Ich habe den Seiteneinstieg gemacht, ist allerdings schon ein paar Jahre her und der Erlass hat sich geändert.


    Wir haben aktuell jedoch auch wieder einen Seiteneinsteiger an der Schule - in einem Mangelfach natürlich.


    Die Ausbildung erfolgt gemeinsam mit den Referendaren und in Physik waren wir bei mir gefühlt überwiegend Seiteneinsteiger.


    Nach der Prüfung ( sehr ähnlich dem Examen der Referendare) interessiert übrigends keinen mehr - wird absolut gleichgestellt...


    Abhängig vom Fach eine gute Möglichkeit.


    LG,
    Feynman09

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