die meisten mussten in den 90ern ja nur noch sagen, dass ihr Opa im Krieg war.
Nein.
Es musste ein Antrag mit einer schlüssigen schriftlichen Darstellung der persönlichen Gewissensgründe eingereicht werden. Bis in die 1980er Jahre gab es zusätzlich noch eine mündliche Anhörung.
Familiäre Erfahrungen konnten je nach Argumentationsstruktur einen Baustein dieser Begründung darstellen.
Allein obige Aussage war aber nie ausreichend zur Anerkennung der Verweigerung.