Beiträge von Plattenspieler

    In NRW gehören bis zu 3 Stunden ad-hoc Vertretung im Monat zur Unterrichtsverpflichtung.

    Nein, sie gehören nicht zur grundsätzlichen Unterrichtsverpflichtung. Sie sind zu leisten, "wenn zwingende dienstliche Verhältnisse es erfordern".

    Diese zwingenden dienstlichen Verhältnisse lassen sich nach meiner Erfahrung durch die Aufteilung von Klassen oder die Auflösung von Doppelbesetzungen weitgehend vermeiden.

    Es mag aber sein, dass meine Perspektive hierzu begrenzt ist und dies am Gymnasium nicht möglich ist - schließlich machen die Lehrkräfte dort, wie ich lernen durfte, einen grundlegend anderen Job, der nichts mit dem meinigen zu tun hat.

    Vorweg: Ich sehe schulische Inklusion recht differenziert und bin kein bedingungsloser Befürworter, arbeite ja auch selbst aus Überzeugung an einer Förderschule.

    Aber:

    In der ersten Stunde ging es immer darum, dass alle sich ein Mittagessen aussuchen, was die Lehrerin dann ankreuzte. Das dauerte dann bei 10 Kindern tatsächlich 60 Minuten.

    Da würde ich auch verrückt werden und sehe das als wenig zielführend und Zeitverschwendung.

    FS verfolgen ja eher das Ziel, dass die Kinder möglichst selbstständig leben können. Viele der Kids die ich kennengelernt habe, werden das aufgrund der Schwere ihrer Beeinträchtigung aber niemals können

    Sie werden was niemals können? Völlig selbstständig leben: Kann gut sein. Möglichst selbstständig, wie du es selbst als Ziel formulierst, im Rahmen ihrer Möglichkeiten: Warum nicht?

    Kätzerisch

    Was ist das? Adjektiv zu Katze?

    Durch die Inklusion bremsen wir die "normalen" Schüler aus, diese erwirtschaften dann in Zukunft weniger Steuern

    Wie kommst du darauf? Die Studienlage ist meines Wissens doch, dass Inklusion leistungsstarken und durchschnittlichen SuS in ihrer Entwicklung nicht schadet?

    LE= zieldifferent also gar keine Noten, nur Wortgutachten.

    Das ist bundeslandabhängig. Dazu gibt es aktuell auch einen anderen Thread.

    und darum bringt es nichts sie durch den normalen Unterricht zu quälen

    Wenn der Unterricht für die SuS mit Förderbedarf eine Qual ist und ihnen nichts bringt, sollte dann nicht die erste Maßnahme sein, den Unterricht entsprechend anzupassen, dass er allen SuS etwas bringt und keine Qual darstellt?

    An welchen Stellen im Leben gibt es denn streng genommen regelmäßig Berührungspunkte zwischen Menschen unterschiedlicher kognitiver Voraussetzungen?

    Ist das nicht eigentlich ein Argument für schulische Inklusion? Damit Kinder von klein auf (am besten schon Kiga oder davor) lernen, dass es normal ist, verschieden zu sein, und langfristig dann vielleicht gesamtgesellschaftlich mehr Berürungspunkte entstehen? Teilhabe im normalen Leben sollte doch das Ziel sein?

    Zitat von aviator

    Von der Förderschule GE, zu der ein weiterer Kollege ich sollen, weiß ich, dass die selbst im letzten Jahr Personal an eine Grundschule abgeben mussten.

    Aber im Rahmen von sonderpädagogischen Tätigkeiten an der Grundschule, nehme ich an?

    Eine "normale" Abordnung oder Versetzung mit Tätigkeit als GS-Lehrkraft wäre, solange die Besoldungsdifferenz besteht, doch nicht amtsangemessen, wenn ich das in diesem Thread richtig verstanden habe?

    Weil ich als Gymnasiallehrerin - wie du es selbst schon gesagt hast - durchaus in einer Blinden- oder Schwerhörigenschule arbeiten könnte. Auch mit Kids mit KMW-Schwerpunkt.
    Ja, es fehlt (mindestens) Sprache.

    Ich sage ja, dass Gymnasiallehrer auch an G-, L- oder E-Schulen arbeiten können, weil es keine prinzipiell unterschiedliche Tätigkeit ist, wie hier von vielen behauptet wird.

    Ich sage nicht, dass es die Ideallösung ist oder dass keine Fort- und Weiterbildung nötig wäre, um diese Arbeit mittelfristig sinnvoll und gut zu erledigen.

    Letzteres trifft aber imho auf alle Förderschwerpunkte zu. Das würde ich nicht nur an Kognition und Verhalten festmachen. Abgesehen davon: Alle Schulen für Sehen und für körperlich-motorische Entwicklung, die ich kenne, haben auch eine G- und eine L-Abteilung, die meisten Schulen für Hören mindestens eine L-Abteilung.

    Es gibt zwei Optionen

    1. Das gesonderte Studium Lehramt für Förderschulen ist überflüssig, weil das jeder Gymnasiallehrer so oder so miterledigen kann

    2. Gymnasiallehrer sind nicht für Förderschulen (GE, Lernen, emotionale/soziale Entwicklung) ausgebildet

    Für die anderen Förderschwerpunkte besteht folglich gar nicht die Frage, ob Gymnasiallehrer ausgebildet sind, oder warum nennst du explizit nur diese drei?

    Naja, um es mal ganz deutlich zu formulieren: jede meiner Inklusionserfahrungen war bescheiden und hat mir gespiegelt, dass ich an dieser Art von Arbeit kein Interesse habe. 100%ig in diesem Setting arbeiten zu müssen, würde ich aber sowas von kategorisch ablehnen...

    Der TE soll doch aber gar nicht im Setting Inklusion arbeiten, sondern im Setting Förderschule, wenn ich das richtig verstanden habe?

    Kann natürlich sein, dass er im Rahmen seiner Tätigkeit an der Förderschule auch in der Inklusion eingesetzt wird und dann andere Regelschullehrer sonderpädagogisch beraten und unterstützen darf.

    Das einzige, was er wohl nicht dürfen wird, ist Gutachten zu schreiben. Aber ich glaube, kaum ein Sonderpädagoge würde es bedauern, keine Gutachten schreiben zu müssen ...

    Ich frage mich einmal mehr, warum Lehrkräfte mit A12 seit Jahren in der Inklusion durchaus FöS-SuS beschulen können - nur am Gym ist man dafür nicht ausgebildet, obwohl es mit A13 ja amtsangemessen wäre?

    Wie ich das hier im Thread verstanden habe: Gymnasiallehrkräfte haben das Latinum im Studium nachholen müssen (warum auch immer sie es nicht in der Schule gemacht haben) - deshalb sind sie für FöSuS überqualifiziert. Und sie machen generell einen grundlegend anderen Job, denn nur sie vermitteln fachlich richtige Inhalte. Dafür können sie auch nur ihre studierten Fächer unterrichten - und wenn es die nun mal an der G-Schule nicht gibt ...

    Das würde J- Ü-L erklären, aber woher käme dann das -i?

    Machen doch manche so, sei es als Verniedlichung (Hundi, Mami, ...) oder sei es als vermeintlich genderneutrale Form (Schüly/Schüli/Schülys/Schülis).

    Wobei ich bzgl. letzterer Intention schon einmal darauf hingewiesen habe, dass man als auch nur ein bisschen lateinkundiger Mensch bei der Plural-Endung "-i" automatisch an das Maskulinum denkt.

    Wäre vermutlich keine amtsangemessene Beschäftigung, nehme ich an? A 14 gibt es an Förderschulen in der Regel nur für Konrektor/in.

    Andere Frage: Warum beharrst du eigentlich so darauf, dass es deine Fächer an der G-Schule nicht gäbe, nur weil es nach den Richtlinien des Landes NRW für den Förderschwerpunkt "Aufgabenfeld Sprache und Kommunikation" heißt statt "Fach Deutsch"?

    Ich würde wohl auch mit so ziemlich allen Förderbedarfen klarkommen außer mit emotionalem und sozialem Förderbedarf. Da sehe ich mich eher in der Rolle, daß ich die übrigen Schüler vor diesen Personen zu schützen habe.

    Auch hier wieder bitte nicht zu klischeehaft: Natürlich gibt es E-SuS mit aggressivem, externalisierendem Verhalten, die dieser Vorstellung entsprechen.

    Genauso fallen unter den Förderbedarf emotional-soziale Entwicklung aber auch SuS mit erheblichen internalisierenden Störungen (Ängste, Depressionen, Verweigerungsverhalten, ...). Vor diesen musst du niemanden schützen. Höchstens sie selbst.

    Und natürlich viele SuS "dazwischen" oder in noch einmal anderen Problemlagen ...

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