Sie ist katholisch, er evangelisch. Und wenn man nicht kath. Rel. unterrichten will, sprich keine Missio hat, reicht auch nur das Standesamt.
Wie gesagt: Für Katholiken gilt die Formpflicht, damit es eine sakramentale Ehe ist. Davon kann aber dispensiert werden. Siehe: Formmangel (Kirchenrecht) – Wikipedia
Ich glaube, nach einer Scheidung wird einem auch die Missio aberkannt.
Meines Wissens nach einer Wiederheirat (bzw. je nach Bistum evtl., wenn man geschieden mit einem neuen Partner zusammenlebt). Die Scheidung allein sollte eigentlich kein Grund sein.
dürfte es eigentlich egal sein, wer dem beiwohnt oder assistiert:
Du hast dein Zitat aus Wikipedia schon ganz gelesen? 
ZitatNach der Lehre der katholischen Kirche spenden die Brautleute sich gegenseitig das Sakrament der Ehe und diese kommt nur unter Assistenz eines Klerikers bei der Trauung gültig zustande
Aber wie gesagt: Davon kann dispensiert werden. Siehe: Formmangel (Kirchenrecht) – Wikipedia