Das ist nicht freundlich und der Sache wenig dienlich.
Ich finde es auch wenig der Sache dienlich, dass ihr beiden alle möglichen Threads, egal zu welchem Thema, nehmt, um eure immer gleiche Ideologie und Stammtischparolen zu verbreiten.
Ich finde es hat wenig mit Grunschulpädagogik oder Deutschdidaktik zu tun, wenn man überlegt einem Schüler, der die Kriterien nicht erfüllt (...) dennoch eine gute Note (...) zu geben.
Es klingt für mich einfach eher danach, dass jemand nicht gewillt ist eine angemessen schlechte Note zu verteilen, vielleicht aus Mitleid, aus Sympathie, aus persönlicher Weltanschauung (es darf keine schlechten Noten geben) heraus.
Da es mit einer Deutscharbeit in der Grundschule zu tun hat, ist das selbstverständlich eine Frage dieser beiden Disziplinen, da es sowohl schulstufen- als auch fachspezifische Aspekte zu berücksichtigen gilt (siehe auch Maras Beitrag).
Deine Lesart des ursprünglichen Beitrags kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Das Posting ist sachlich geschrieben, es wird konkret gefragt, wie bei LRSlern und der landesspezifischen Verordnung zum Umgang mit diesen vorzugehen ist, dass die Note angemessen und auch rechtlich vertretbar ist. Bitte sei so gut und zeige mir auf, wo konkret du in Fibys Beitrag erkennst, "dass jemand nicht gewillt ist eine angemessen schlechte Note zu verteilen" - das würde mich wirklich interessieren.
Und selbst wenn es so wäre, hülfe deine Antwort nicht sonderlich weiter, da sie eben überhaupt nicht auf die spezifischen Schwierigkeiten von Schülern mit LRS eingeht und keine Aussage trifft, inwieweit diese Benotung rechtlich vertretbar ist. Dass es bei bestimmten Behinderungen und Benachteiligungen Nachteilsausgleiche gibt, magst du bedauern und für falsch halten, aber es ist nun mal so und muss berücksichtigt werden.