Sissymaus:
Nein, das geht ganz und gar nicht so nicht so einfach, sobald man eine Planstelle hat! (siehe vorangehende Ausführungen - z.B. Übertragung der beamtenrechtlichen Regelungen auf den TB-Bereich innerhalb eines Bundeslandes; Freigabeerklärung bei Bundeslandwechsel)
Wenn ich meine Stelle kündige als Tarifangestellte, warum benötige ich dann eine Freigabeerklärung? Ich war Tarifangestellte im ÖD. Lehrer:innen sind doch nichts anderes, oder?
Bitte erkläre es mir. Ich verstehe es nicht.
Und: die Mär der Kündbarkeit im ÖD hält sich tapfer, aber ganz ehrlich: Das passiert doch so gut wie nie, obwohl alle wissen, dass da ne Nulpe auf dem Posten sitzt.