Beiträge von Sissymaus

    Ich hab da keine Meinung zu, aber einen Erfahrungsbericht:

    Ich habe über ein anderes Forum meine heute sehr gute Freundin kennengelernt. Wir machen seitdem (ca. seit 8 Jahren) immer gemeinsam mit der Familie Urlaub (anderes Bundesland). Wir treffen uns mehrmals pro Jahr und telefonieren regelmäßig. Ohne das Forum hätten wir uns nie kennengelernt.

    Ich sehe das schon wie du: Das kann eigentlich nicht sein. Aber hängt denn wirklich was davon ab, ob du Stufe 6 bekommst oder doch nur Stufe 4? Ich meine, würdest du bei Stufe 4 weiter zur Miete wohnen und bei Stufe 6 nächsten Monat ein Haus kaufen? Oder ein neues Auto? Ich nehme an, du kriegst bis jetzt vorläufige Abschlagszahlungen? Ich würde einfach von Stufe 4 ausgehen und nur dieses Geld auch ausgeben. Den Rest würde ich zur Seite legen. Irgendwann kommt die Einstufung und du kannst dich entweder über die zurückgelegten 1.000 bis 2.000 € freuen oder du kannst damit eine geringere Auszahlung ausgleichen.

    Das finde ich aber eine merkwürdige Einstellung: Irgendwann kommt das schon? Und wenn nicht?

    Ich war im Familienzuschlag zu gering eingestuft. Da ich das aus dem Angestelltentum nicht kannte, hab ich das nicht hinterfragt. Als meine Tochter 18 wurde, ist es aufgefallen. Mir wäre es nie oder nur durch Zufall aufgefallen.

    seb_sta Das Geld steht Dir zu! Fordere es ein! Und es ist total egal, ob Du davon ein Handy kaufst oder es Dir unters Kopfkissen legst. Du gibst Deinem Dienstherren monatlich ein zinsloses Darlehen. Würde das Finanzamt von Dir Geld haben wollen, kämen Zinsen auf Dich zu. Evtl.solltest Du die hier auch direkt mit einfordern.

    Mach es doch mal schriftlich. Das ist ja doch ziemlich wichtig. Davon hängen ja zB der Zeitpunkt Deiner Beurteilungen und daraus folgend auch die Möglichkeit, sich auf Beförderungsstellen bewerben zu können, ab. Und natürlich auch die Höhe Deiner Besoldung.

    Nächster Schritt wäre anwaltliche Unterstützung. Aber zunächst würde ich es schriftlich machen. Mit Fristsetzung.

    Zu uns kam jemand von einer Ersatzschule. Sie hat keinerlei Erfahrung angerechnet bekommen und startete in Gruppe 5, wie jemand frisch aus dem Ref.

    Ich bezweifle daher, dass das angerechnet wird. Aber Sorgen musst Du Dir auch nicht machen. Ruf Schulen in Deiner Nähe an und dann wird es schnell klappen.

    Viel Erfolg.

    Nein, sie müssen nicht. Auch der Herr im Beispiel muss nicht auf eine Behandlung verzichten, er hat es aber getan. Und natürlich kann auch eine Übergewichtige die genannten Behandlungen ablehnen. Ich wäre allerdings vorsichtig mit so etwas. Zu oft ist Übergewicht nur das Sympton eines tiefer liegenden Problems. wenn man das schon nicht in den Griff kriegt, sollte man doch zumindest die Symptome behandeln, und auch die Symptome der Symptome.

    Richtig. Ich habe nur aus Deinem "Geht doch" geschlossen, dass Du der Meinung bist, das sei der einzig richtige Weg und müsste grundsätzlich gelten. Dann frage ich mich, ob man das dann nicht konsequenterweise auf andere selbst verursachte Krankheiten übertragen müsste. Und das würde mir dann weniger gefallen.

    Geht doch:

    https://www.swr.de/swraktuell/bad…ndlung-100.html

    Ein wenig tut mir der Kerl leid, der meint selbst denken zu können, aber dann an einfachen Überlegungen scheitert.

    Ansonsten gefällt mir die Attitüde „Meine Entscheidung, mein Risiko“.

    Mh, ich bin da Zwiegespalten: Müsste dann nicht auch der Übergewichtige auf eine Behandlung wegen Knieschmerzen oder Bluthochdruck verzichten? Ist es ok, dass der Raucher sich in eine Behandlung wegen Lungenkarzinom begibt?

    Ah, danke für die Aufklärung. Und zu meiner Zeit war das noch anders? Ich hab nämlich ein Dokument, da steht: Beginn der Dienstzeit (??) 2006. Ich bin aber erst 2010 in den Schuldienst gekommen und 2014 verbeamtet worden. Oder haue ich da was durcheinander?

    Du landest direkt in A13. Welche Stufe das ist, hängt von Deiner Vorbeschäftigung ab. Ich bin direkt in 7 gelandet und war 6 Monate später in 8, dank meiner Berufserfahrung. Das wurde tagegenau ausgerechnet und ist auch wichtig für die Dienstzeit.

    Krankenkasse: Fang jetzt an, Dich zu informieren und Vergleiche einzuholen. Du hast auch evtl. 2 Monate Kündigungsfrist.Ich war in 13/4 und damit freiwillig versichert, so dass ich die 2 Monate verpasst habe un 2 Monate den vollen Arbeitgeber+Arbeitnehmeranteil bezahlt habe.

    Viel Erfolg bei Deinen Prüfungen!

    Es ist tatsächlich so, dass du die 4 Jahre nach Beendigung der Probezeit warten musst, bis du dich auf eine A15-Stelle bewerben kannst. Ich habe das gerade selbst und meine 4 Jahre sind gerade um. Nun warte ich auf die Stellenausschreibung. Ich mache die Tätigkeit Bereichsleitung seit 2018.

    Ich habe gehört, dass zB Köln das auch so macht, dass man sich eher bewerben kann und dann eben erst die Urkunde bekommt (und die Besoldung), sobald man die Voraussetzungen erfüllt. Ich kenne einen Schulleiter dort, der mir das so berichtet hat. Bei mir in Arnsberg ist das aber nicht so üblich. Hör dich doch mal für Düsseldorf um. Vielleicht weiß Bolzbold auch mehr.

    Das Jahr Wartezeit, das dein Schulleiter meint, gilt für Bewerber, die die 4 Jahre nach Probezeit schon überschritten haben. Das alles kannst du in der Laufbahnverordnung nachlesen.

    Wenn Du örtlich flexibel bist, gibt es auch in Nicht-Mangelfächern in NRW immer mal wieder die Möglichkeit mit OBAS einzusteigen. Insbesondere in unbeliebten Gegenden laufen Stellen leer. Es lohnt sich also, mal Kontakt zu der ein oder anderen Schule aufzunehmen. Die Schulen schreiben Stellen mit aussichtsloser Bewerberlage gar nicht erst aus. Sie würden es evtl. tun, wenn ein Bewerber da wäre.

    Also, dass was ich an Steuerfreibetrag/Kindergeld für meine Kinder bekomme, deckt natürlich nicht annähernd das, was Kinder kosten! Wo schreibt denn hier einer, dass man nicht bereit sei, für seine Kinder Geld auszugeben und sich "an Kosten zu beteiligen"? Wenn ich eine Rechnung aufmache, was unsere in Bayern studierende Tochter kostet, was das Auslandsjahr gekostet hat, was ihre Krankenversicherung kostet, was ihre Wohnung kostet und und und.

    Natürlich bezahle ich das alles und unterstütze sie. Sie wird dadurch vermutlich lange und mit hohen Beiträgen in unsere Sozialsysteme einzahlen. Das Kindergeld dagegen ist nett, aber deckt natürlich nicht annähernd die Kosten. Ist es denn dann zuviel verlangt, dass das System einen ein bißchen dabei unterstützt?

    Naja, wenn ich mir hier so einige Beiträge durchlese, kann es auf Lehrerkonferenzen wirklich schon mal etwas "derber" zugehen...Wir sind ja auch alles nur Menschen...

    Ich streite mich doch nicht mit Kollegen in Zeugniskonferenzen um Noten. Wir diskutieren sachlich und kommen zu einem Ergebnis. Manchmal sind Kompromisse nötig. Aber alles auf der sachlichen Ebene. Wir sind ja schließlich Profis!

    100k ist sicher keine Mittelschicht mehr (oder hast du 5 Kinder?). Forderst du dann, dass die 500k-Familie mehr zahlen muss, damit die (richtige) Mittelschicht weniger zahlen muss?

    Bist Du nicht noch Student? Vielleicht sprechen wir uns mal wieder, wenn Du eine komplette Familie mit all den entstehenden Kosten finanzieren musst. Und dabei trotzdem wie ein Single besteuert wirst, nur weil das Steuersystem aus den 50ern stammt.

    Genau die gleiche Frage muss aber dann bezüglich geringer verdienenden Menschen gestellt werden.

    Stimmt. Warum zahle ich prozentual gesehen so viel mehr als jemand mit weniger Verdienst? Und hab womöglich dank kalter Progression noch weniger im Portemonnaie?

    Versteht mich nicht falsch: Uns gehts gut. Ich empfinde meine Besoldung als angemessen. Aber mich nervt es eben, dass die Karre vornehmlich mittlere Einkommen zahlen. Die ganz hohen haben genug Tricks, um ihre Kohle wegzuschaffen. Die Kleinen haben nix. Die Mitte muss es rausreißen und dann wird immer gesagt: Ihr habt es doch! JA. Wir leben ganz gut. Aber erst jetzt. Wir hatten Jahre, da sah es schon wesentlich schlimmer aus. Und ich hatte Jahre als Alleinerziehende, da hab ich Steuern gezahlt, wie ein Single. Da wusste ich nicht, wie ich das alles bezahlen sollte.

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