In deiner Verlinkung sieht es so aus, als dürfe/müsse das jede x-beliebige Lehrkraft auch tun können oder verstehe ich da was falsch. Und was stimmt nun?
"sowie als Prüfer an staatlichen Prüfungen und in Prüfungsausschüssen nach § 40 Absatz 2 BBiG und § 34 Absatz 2 HwO mitzuwirken."
Beim BBiG handelt es sich um das Berufsbildungs-Gesetz. Wie man da reinberufen werden kann, können hier die Berufs-*-Lehrer:innen sicherlich sagen.
Jeder Fachlehrer kann und muss in diesen Prüfungsausschüssen sitzen, da diese paritätisch mit Lehrkraft, Arbeitnehmer-, Arbeitgebervertreter besetzt sein müssen. Es ist daher nahezu jeder Lehrer, der schwerpunktmäßig in einem Beruf unterrichtet, Mitglied einer PA der Kammer (Handwerk und/oder Industrie). Ich bin selbst Mitglied in 2 Ausschüssen.