Beiträge von Sissymaus

    Bei den anderen Punkten stimme ich dir zu, aber hier sind Stundenpläne erst zum Schulanfang normal.

    Das geht bei uns organisatorisch gar nicht viel früher, da erst im Juli die Versetzungen bekannt werden. Sind die durch, kommen die Neueinstellungen und das kann bis zum letzten Schultag dauern.

    Und im Anschluss daran werden in den Ferien die Referendare verteilt.

    Und erst wenn das alles durch ist, macht es Sinn die Stunden zu verteilen und den Stundenplan zu erstellen.

    Und deswegen legt ihr keine Klassenbildung fest? Wir berücksichtigen eventuelle Wiederholer auch jetzt schon. Man kennt ja seine Schüler.

    Und ja: vereinzelt haben Betriebe so viele Elektriker eingestellt, dass wir plötzlich Klassen teilen müssen. Aber deswegen planen wir nicht erst am Schuljahresanfang. Wir müssen Schülern ja auch zusagen oder eben absagen, wenn es neue Bildungsgänge sind.

    Ich bleibe dabei: das ist organisatorisch anders möglich.

    Wie soll das gehen ohne Dienstplan in dem steht in welchen Klassen man in welchen Fächern eingesetzt wird? Viele Kollegen hier im Forum bekommen den endgültigen Plan ja erst in der ersten Unterrichtswoche nach den Ferien.

    Unsere Rahmenlehrpläne kommen mitunter erst 3 Monate nach Schuljahresbeginn und gelten dann rückwirkend. :autsch:

    Da ist er wieder: der Übertreibungsmodus.

    Du wirst 1. nicht jedes Jahr in einem völlig anderen Beruf eingesetzt und 2. ändern sich die Lehrpläne alle 15-20 Jahre.

    Ja, ich hab auch schon erlebt, dass der NRW Lehrplan im September vorgestellt wurde. Danach gabs keine Änderung mehr. Das war vor 14 Jahren. Und die Änderungen sind ja nie so, dass man seinen ganzen Unterricht umstellen muss. Du konstruierst wie immer seltene Extremfälle, die dann eben auch mal während des Unterrichts aufgefangen werden müssen. Dafür darfst du dann in den Ferien eine ruhige Kugel schieben.

    Stundenpläne vollumfänglich am ersten Schultag dürfte auch eins deiner üblichen Märchen sein. Ja: wir teilen auch mal Klassen am Anfang und die Pläne ändern sich stundenweise. Das Grundgerüst steht aber. Bei uns zB schon direkt nach den Osterferien. Denn dann ist über Klassenbildung entschieden. Wenn deine Schule das nicht hinbekommt, liegt das nicht an dem Dienstherrn, sondern an falschen Personen an stellen, die solche Entscheidungen treffen. Ist eine reine Organisatorische Frage, die jede Schule für sich selbst beantworten muss.

    dass unser Arbeitgeber dann unsere Arbeitsleistung auch in den Ferien auch ganz konkret einfordern müsste?

    Macht er doch. Du sollst in der Zeit deinen Unterricht vorbereiten.

    Dieser Deputatsmodell ist einfach völlig veraltet. Es gibt so viele, die wirklich kaum noch mehr als ihren Unterricht machen und andere, die vor lauter Arbeit nicht mehr nachkommen.

    Mir kommt das entgegen, da ich effektiv arbeite und mit meinen Fächern auch kaum Korrekturen habe. Deswegen wäre es für mich gut, wenn es so bleibt.

    Schau doch mal beim Instagram-Account vom Zaubereinmaleins vorbei. Sie arbeitet vollkommen individuell mit den Kindern. Jeder arbeitet in seinem eigenen Tempo.

    Also, ich könnte auch nicht mal eben in die Werkstatt. Da sind Maschinen zu bedienen, das könnte ich nicht und ich würde mich und die Schüler umbringen. So schrieb ja auch schon Finnegans Wake

    Nach der von Humblebee geposteten Rechtssprechung in Thüringen sieht es so aus, als müsstest Du in den sauern Apfel beißen. Die Frage ist: Unterrichtest Du auch das Deputat der Fachpraxislehrer? In NRW sind das nämlich mal eben 4,5 Stunden mehr.

    Ansonsten kann ich mir vorstellen, dass Du wesentlich weniger mit Korrekturen zu tun hast. Würd mich persönlich ja schon reizen.

    Ich würde das Gespräch suchen mit der SL und erläutern, dass Du gern mal wieder was anderes machen möchtest. Wir seid ihr denn überhaupt mit Fachpraxis-Lehrern ausgestattet?

    Sissymaus : Welche der von dir genannten Veranstaltungen, an denen BK-SL teilnehmen, finden denn an Wochenenden statt? Das kenne ich hier aus der Gegend nicht unbedingt. Ich wüsste zumindest nicht, dass unser SL schon mal am WE irgendwo "in schulischer Mission" unterwegs war.

    Vor allem die Handwerkskammern legen ihre Veranstaltungen aufs Wochenende. Die Mitglieder arbeiten ja oft in kleinen Betrieben, da kann man nicht in der Woche einen tag einfach zu machen.

    OT: Netzwerken ist für Schulleitungen extrem wichtig. Damit erreicht man so viel, als wenn man sich im Kämmerlein versteckt. Man muss auch dafür nicht am Ort wohnen, aber eine übermäßig lange Pendelzeit kann da schon problematisch sein, da man dann eben doch mal Termine wahrnehmen muss, die am Wochenende oder abends liegen. Beispiele wurden da ja schon genannt. Am BK kommen da auch noch mal andere Veranstaltungen zu den üblichen Terminen auf einen zu: Kammern und Verbände, Fachhochschulen, Überbetriebliche Ausbildungsstätten, Stadt/Kommunen/Kreisveranstaltungen: Alle haben irgendwas an Kram, manchmal auch abends oder am WE. In der SEK I wird es sich sicher auf Kommunalveranstaltungen und alles was eben mit Schülerbeteiligung stattfindet, beschränken.

    Das lange Pendeln würde ich aber auch als "normale" Lehrkraft tunlichst vermeiden. Das kostet Energie, Nerven, Geld.

    Deswegen mein Tipp: Wenn Du sowieso umziehen musst, dann würd ich mich schon räumlich nah an der Schule orientieren.

    Ich kenne euere Normen dazu nicht, aber für eine Beförderungsstelle ist eigentlich nicht Bewerbungszeitpunkt entscheidend, sondern der Zeitpunkt der Beförderung. Ihr habt aber keine Bewährung für A14, gelle?

    Bei uns gibt es nur zwei Termine im Jahr für Beförderungen, das zieht die Zeit nochmal in die Länge. Ist das bei euch auch so?

    Keine Bewährungszeit für A14. Wir hatten aber folgenden Fall: Bewerbung auf A14 im Februar, Wartezeit wäre im Mai abgelaufen. Bis dahin ist das Verfahren oft noch gar nicht durch. Trotzdem hat die BR die Bewerbung aus formalen Gründen nicht zugelassen. Stelle lief dann leer und wurde im Mai neu ausgeschrieben.

    Meine BR schreibt sogar nur einmal pro Jahr aus. Ich denke, die anderen machen es auch so.

    Es MUSS eine Grenze, klare Vorgaben geben, bis zu der man alle absichern kann, sonst kann man nicht mehr unterrichten.

    Ja, aber darüber hinaus muss man doch trotzdem bestimmte Regeln beachten, wie zB dass man nur dann alle im Wasser plantschen lässt, wenn man wirklich auch alle Kinder im Blick haben kann. Nur weil in BW 28 Kinder pro Lehrkraft zugelassen sind, muss ich doch selber entscheiden, was ich zulassen darf, denn das hängt von den örtlichen Begebenheiten, meiner Tagesform und der Zusammensetzung der Gruppe ab. Das kann keine Vorschrift abbilden.

    Ich verstehe aber, was Du meinst: Man hält sich an die Vorschriften und wird trotzdem verknackt. Aber genau das glaube ich nicht. Da muss noch mehr dahinterstecken.

    Es muss daher das Urteil abgewartet werden, warum genau das nun so gefällt wurde. Erst dann kann man sagen, was da genau schief lief. Wann wird sowas veröffentlicht? Nachdem es rechtskräftig ist?

    Kann man bei einer A-14-Revision „durchfallen“, diese also gar nicht bekommen? Damit zusammenhängend: „Was wäre das Schlimmste, das einem bei einer A-14-Revision passieren könnte?“

    Dass Du die Stelle nicht bekommst.

    Wie wahrscheinlich ist es in Anbetracht meiner bisherigen Bewertungen, dass ich ein sehr schlechtes Gutachten erhalte? (Eine sehr schlechte Bewertung wäre doch in Anbetracht meines Lebenslaufes schon auffällig, oder?)

    Das kann man nicht beantworten. Insgesamt kann schon viel schief laufen.

    Hätte eine sehr schlechte Bewertung dienstrechtliche Konsequenzen oder gar eine Auswirkung auf meinen Beamtenstatus?

    Nein.

    Kann man sich beliebig oft auf A-14-Stellen bewerben und dementsprechend mehrere Revisionen machen? Hätte dies Auswirkungen auch meine „Karriere“?

    Ja, Du kannst Dich so oft bewerben, wie Du willst. Eine Zeitlang bleibt Deine Bewertung auch stehen, aber sobald ein weiterer Bewerber da ist, wird sie wiederholt.

    Angenommen, ich hätte bereits eine neue Schule, die mich über eine A-14-Revisionen „bekommen“ möchte. Und angenommen, diese Schule hätte die A-14-Stelle so speziell ausgeschrieben, dass nur ich mich darauf bewerben kann. Würde ich diese Stelle dann trotz einer sehr schlechten Punktezahl in meiner Revision bekommen, da ich der einzige Bewerber bin?

    Nein, Du kannst auch als "nicht geeignet" beurteilt werden.

    Auf Grund meiner Fächerkombi würde mein Schulleiter mich aber– etwa im Zuge eines Versetzungsantrages – niemals freiwillig gehen lassen. Daher möchte ich mich wegbewerben über eine A-14 Revision.

    Woher weißt Du das? Hast Du ihn das mal gefragt? Das würde ich auf jeden Fall als erstes versuchen.

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