Einfach kündigen würde ich nur, wenn ich es mir leisten könnte und der Job mich nervt.
Sprich die Schulen an. Stellenbedarf richtet sich nach Schülerzahlen. Wenn die Schule einen haben will und einen guten Draht zur BR hat, geht vieles.
Einfach kündigen würde ich nur, wenn ich es mir leisten könnte und der Job mich nervt.
Sprich die Schulen an. Stellenbedarf richtet sich nach Schülerzahlen. Wenn die Schule einen haben will und einen guten Draht zur BR hat, geht vieles.
Insgesamt haben wir ca. 140 KuK. Wieviele Refis wir aktuell haben, weiß ich gar nicht genau, weil sie in verschiedenen Abteilungen (selten abteilungsübergreifend) und an zwei Standorten sind; ich schätze mal, es sind ca. derzeit ca. acht bis zehn (in meiner Abteilung haben wir drei, wovon einer im April fertig wird, die beiden anderen im November begonnen haben). Seiteneinsteiger*innen haben wir m. E. momentan gar keine.
Dann ist es umso bemerkenswerter, wie stabil euer Kollegium ist.
Oder geht Euere Planer nicht auf Wünsche ein? Hier macht der Planer ganz viel möglich und das dauert dann eben, bis es fertig ist.
Was wir zu Beginn des Schuljahres oft haben: Umstellungen bei den dualen Klassen, da die Betriebe immer erst in den Sommerferien anmelden. Plötzlich sind wir dann in Bildungsgang X 3, statt 2-zügig und in Bildungsgang Y 2, statt 1-zügig. Da die Bildungsgänge oft sehr speziell sind, kommen damit erhebliche Änderungen im Stundenplan vor.
Humblebee Wieviele Kolleg:innen habt ihr?
Wir haben 130 und 15 Referendare/Seiteneinsteiger. Da ist die Fluktuation hoch.
Wir haben gerade Version 4 des neuen Halbjahresplans
Und wieso schreibt man die Stelle nicht aus in der Form. "suche Fach x und Fach beliebig oder Fach y und Fach beliebig" wobei x dann das Fach ist, was vermutlich nicht besetzt wird.
Falls sich dann doch einer mit Fach x bewirbt ist alles gut. Falls sich nur welche für y bewerben, sucht man halt unter den Bewerbern einen aus.
Auch dann hat man bei sehr gesuchten Fächern und ungünstiger Lage keine Bewerber.
Den Sinn dahinter ist mir erlich gesagt schon lange nicht. Wo ist das Problem, wenn eine ausgeschriebene Stelle nicht besetzt wird? Entstehen da irgendwelche Nachteile für irgendwem? (außer dass die Stelle nicht besetzt ist - was sie ja auch ohne Ausschreibung nicht wäre)
Ja, es entstehen erhebliche Nachteile für die Schulen. Es fehlen 25,5 unbesetzte Lehrerstunden. Da eine Schule als Gesamtsystem betrachtet wird, besetzt man lieber eine andere (ebenfalls notwendige) Stelle. Somit hat man das andere Loch gestopft und man hat nicht 2 Löcher. Ansonsten muss man wieder neu ausschreiben und das dauert alles einfach sehr lange, während der Mangel schon da ist. Klar, hat man dann Loch 1 nicht besetzt, jedoch einen anderen Mangel beheben können.
Es lohnt sich für Schulen also kaum, eine wenig aussichtsreiche Stelle auszuschreiben. Außer: Man hat keine Genehmigung, die Stelle für den Seiteneinstieg zu öffnen. Das kann dann eher möglich sein, wenn die Stelle nicht besetzt wurde.
Vielleicht jetzt mal eine doofe Frage. Wer leitet denn die Fächer ab? Ich gehe davon aus, dass es die Schule macht oder?
Für die Obas Zulassung werden bei mir die Fächerkombination
Maschinenbautechnik und Fertigungstechnik stehen.
Jedoch sind diese ja recht allgemein formuliert und können wiederum in diverse Fächer gespalten werden?
Oder sehe ich das falsch?
Nein, das sind dann Deine Fächer bzw. berufliche Richtungen, die Du unterrichten wirst. Das legt die Bezirksregierung fest. Damit findest Du zu 100% eine Stelle, falls Du nicht auf ein einziges BK festgelegt bist. In welchen Regierungsbezirk suchst Du?
Es lohnt sich auch, Deine Wunsch-Schulen anzusprechen. Stellen werden manchmal nur ausgeschrieben, wenn ein Bewerber da ist. Ansonsten gehen die Schulen eine Gefahr ein, dass die Stelle nicht besetzt wird und leer läuft. Das gilt insbesondere für Mangelfächer.
Bei meinem Sohn (Gym) haben alle Schüler einen schulplaner. Hinten gibt es Vordrucke für Entschuldigungen. Da fülle ich den Lückentext aus (Name, Datum, Grund) und unterschreibe. Sehr praktisch für alle Beteiligten. Alle Entschuldigungen an einem Ort. Keiner muss suchen. Ich muss nicht viel schreiben.
Alles anzeigenMentor in der Schule, durch einen Kollegen. Ähnlich wie im Referendariat.
Vor allem würde es beim Referendariat keine 10 Jahre dauern , sondern man wäre eben direkt nach dem Ref fertig. Und man bekommt eine Urkunde, wo "2. Staatsexamen" drauf steht (davon gehe ich jedenfalls aus), die sich in keinster Weise von allen anderen entsprechenden Urkunden der grundständig ausgebildeten Lehrer unterscheidet. Man ist dann auch äußerlich gleich.
Beim Seiteneinstieg erhält man am Ende kein 2. Staatsexamen, sondern etwas, das als gleichwertig ausgewiesen wird. Wie das genau aussieht, weiß ich nicht, ich habe noch nie solch ein Dokument gesehen. Ich weiß aber, was man erhält (weil ich es selbst bereits bekommen habe), wenn man den ersten Teil der Weiterbildung, die GPQ, fertig hat. Es ist ein Wisch, auf dem in etwa "Zertifikat zur GPQ" drauf steht. Da steht leider nichts von der immer angepriesenen Lehrerlaubnis für MV. Die hat man zwar, aber es steht halt nicht drauf. Ich persönlich hätte mir da zumindest einen entsprechenden Bescheid o.ä. erhofft.
Außerhalb von MV kann man damit sowieso nichts anfangen, und auch sonst müsste man im Zweifel eben erst einmal erklären, was diese GPQ ist (wenn man z.B. in einem anderen Bundesland die Weiterbildungen nachweisen will, vielleicht analog zur pädagogischen Einführung).
Das ist ja....Mir fehlen die Worte. Und ich dachte, NRW hat mit OBAS schon eine ordentliche Ausbeutung systematisiert.
Bei ZWEI anerkannten Fächern bietet es sich an, direkt ins Referendariat zu gehen (nach der Gesetzesnovellierung voraussichtlich möglich). Dann hat man ein vollwertiges 2. Staatsexamen, welches überall in D gültig ist, E13 (evtl. Verbeamtung) etc.
Hat man das nach dieser anderen Maßnahme, die bis zu 10 Jahre dauert, etwa nicht?
Vielen lieben Dank für die Antworten! Vor der Einstellung im august’21 fand kein Amtsarzttermin statt, ich hatte es auf die Pandemie geschoben. Keiner im Seminar hatte einen Termin bekommen.
LG
So kenne ich es auch. Termin erfolgt kurz vor der Prüfung. Also bei dir hoffentlich vor den Sommerferien 2023.
Ich hab da keine Meinung zu, aber einen Erfahrungsbericht:
Ich habe über ein anderes Forum meine heute sehr gute Freundin kennengelernt. Wir machen seitdem (ca. seit 8 Jahren) immer gemeinsam mit der Familie Urlaub (anderes Bundesland). Wir treffen uns mehrmals pro Jahr und telefonieren regelmäßig. Ohne das Forum hätten wir uns nie kennengelernt.
Ich sehe das schon wie du: Das kann eigentlich nicht sein. Aber hängt denn wirklich was davon ab, ob du Stufe 6 bekommst oder doch nur Stufe 4? Ich meine, würdest du bei Stufe 4 weiter zur Miete wohnen und bei Stufe 6 nächsten Monat ein Haus kaufen? Oder ein neues Auto? Ich nehme an, du kriegst bis jetzt vorläufige Abschlagszahlungen? Ich würde einfach von Stufe 4 ausgehen und nur dieses Geld auch ausgeben. Den Rest würde ich zur Seite legen. Irgendwann kommt die Einstufung und du kannst dich entweder über die zurückgelegten 1.000 bis 2.000 € freuen oder du kannst damit eine geringere Auszahlung ausgleichen.
Das finde ich aber eine merkwürdige Einstellung: Irgendwann kommt das schon? Und wenn nicht?
Ich war im Familienzuschlag zu gering eingestuft. Da ich das aus dem Angestelltentum nicht kannte, hab ich das nicht hinterfragt. Als meine Tochter 18 wurde, ist es aufgefallen. Mir wäre es nie oder nur durch Zufall aufgefallen.
seb_sta Das Geld steht Dir zu! Fordere es ein! Und es ist total egal, ob Du davon ein Handy kaufst oder es Dir unters Kopfkissen legst. Du gibst Deinem Dienstherren monatlich ein zinsloses Darlehen. Würde das Finanzamt von Dir Geld haben wollen, kämen Zinsen auf Dich zu. Evtl.solltest Du die hier auch direkt mit einfordern.
Mach es doch mal schriftlich. Das ist ja doch ziemlich wichtig. Davon hängen ja zB der Zeitpunkt Deiner Beurteilungen und daraus folgend auch die Möglichkeit, sich auf Beförderungsstellen bewerben zu können, ab. Und natürlich auch die Höhe Deiner Besoldung.
Nächster Schritt wäre anwaltliche Unterstützung. Aber zunächst würde ich es schriftlich machen. Mit Fristsetzung.
Das sollte alles automatisch gehen. Bei mir war es spät (Amtsarzt September nach UPP). Andere an meinem ZfsL waren schon vor den Sommerferien da. Verbeamtungsurkunde war dann aber bereits im Oktober da.
Viel Erfolg.
Zu uns kam jemand von einer Ersatzschule. Sie hat keinerlei Erfahrung angerechnet bekommen und startete in Gruppe 5, wie jemand frisch aus dem Ref.
Ich bezweifle daher, dass das angerechnet wird. Aber Sorgen musst Du Dir auch nicht machen. Ruf Schulen in Deiner Nähe an und dann wird es schnell klappen.
Viel Erfolg.
Nein, sie müssen nicht. Auch der Herr im Beispiel muss nicht auf eine Behandlung verzichten, er hat es aber getan. Und natürlich kann auch eine Übergewichtige die genannten Behandlungen ablehnen. Ich wäre allerdings vorsichtig mit so etwas. Zu oft ist Übergewicht nur das Sympton eines tiefer liegenden Problems. wenn man das schon nicht in den Griff kriegt, sollte man doch zumindest die Symptome behandeln, und auch die Symptome der Symptome.
Richtig. Ich habe nur aus Deinem "Geht doch" geschlossen, dass Du der Meinung bist, das sei der einzig richtige Weg und müsste grundsätzlich gelten. Dann frage ich mich, ob man das dann nicht konsequenterweise auf andere selbst verursachte Krankheiten übertragen müsste. Und das würde mir dann weniger gefallen.
Alles anzeigenGeht doch:
https://www.swr.de/swraktuell/…tensivbehandlung-100.html
Ein wenig tut mir der Kerl leid, der meint selbst denken zu können, aber dann an einfachen Überlegungen scheitert.
Ansonsten gefällt mir die Attitüde „Meine Entscheidung, mein Risiko“.
Mh, ich bin da Zwiegespalten: Müsste dann nicht auch der Übergewichtige auf eine Behandlung wegen Knieschmerzen oder Bluthochdruck verzichten? Ist es ok, dass der Raucher sich in eine Behandlung wegen Lungenkarzinom begibt?
Mach ich dann gerne, wenn ich mich denn dran erinnere.
Ich kann Dich ja mal in einer Zeit fragen.
Alles anzeigenDie Bezirksregierung bzw. die personalführende Stelle entscheidet das anhand der vorgegeben Kriterien.
vgl. §30 LBesG NRW: "Weitere hauptberufliche Zeiten, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, können ganz oder teilweise anerkannt werden, soweit sie für die Verwendung der Beamtin oder des Beamten förderlich sind."
Leider gab es 2014 ein Runderlass, der die großzügigen Anerkennung eingeschränkt hat, weil der Bedarf eben nicht mehr so groß ist wie damals.
Es ist eine Ermessensentscheidung, die vom Personalrat zuzustimmen ist. Man kann zwar widersprechen, ob eine Überprüfung eine Vergünstigung mit sich bringt, das kann keiner sagen.
Die OBAS Zeit wird nicht anerkannt (Erwerb der Laufbahnbefähigung).
Für die Dienstzeit spielt im diesem Fall die Berufserfahrung keine Rolle.
Die Dienstzeit im Sinne der Laufbahnverordnung beginnt erst nach erfolgreichem Ableisten der dienstrechtlichen Probezeit. (vgl. §10 LVO)
Die Anrechnungszeichen der LVO gem. §10 Abs. 4 S. 2 besagen, "wenn die Tätigkeit nach Art und Bedeutung mindestens der Tätigkeit in einem Amt der Laufbahn entsprochen hat". Art und Bedeutung ist so zu verstehen wie gleichartig und gleichwertig.
Zeiten als Lehrer vor der OBAS sowie während des OBAS sind zwar gleichartig aber nicht gleichwertig. Daher ist eine Anrechnung jeglicher Vordienstzeiten als Dienstzeit zu verneinen.
Zu unseren Zeiten war das anders, liebe Kollegin
Ah, danke für die Aufklärung. Und zu meiner Zeit war das noch anders? Ich hab nämlich ein Dokument, da steht: Beginn der Dienstzeit (??) 2006. Ich bin aber erst 2010 in den Schuldienst gekommen und 2014 verbeamtet worden. Oder haue ich da was durcheinander?
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