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Ungelesene Themen
Letzte Aktivitäten
Bolzbold hat eine Antwort im Thema Revision NRW - Studiendirektor zur Koordination schulfachlicher Aufgaben /Digitalisierung Gesamtschule verfasst.
[…]
Ich müsste es nachschauen - das kann Dir aber letztlich egal sein, da der PR in der Regel so etwas nicht torpediert, es sei denn, da ist im Vorfeld etwas nicht gut gelaufen.
Lostart hat eine Antwort im Thema Revision NRW - Studiendirektor zur Koordination schulfachlicher Aufgaben /Digitalisierung Gesamtschule verfasst.
Danke Euch.
Weiß eigentlich jemand, wie das mit der Zustimmung des PR ist? Stimmen die bei der Beauftragung zu oder erst nach der Probezeit?
nihilist hat eine Antwort im Thema nächster Zeitvertreib: eure Assoziationen?? verfasst.
Merz (Dada)
nihilist hat mit
auf den Beitrag von Sissymaus im Thema Teilzeit + Gesetzlich Versichert + Inflation reagiert.
nihilist hat mit
auf den Beitrag von DFU im Thema Teilzeit + Gesetzlich Versichert + Inflation reagiert.
Tom123 hat eine Antwort im Thema Frühzeitige Kündigung/Auflösungsvertrag verfasst.
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Du bist da sehr optimistisch. Das kann persönlich sicher so machen. Ob das eine gute Idee ist, ist aber eine andere Sache. Frage ist auch, wie der neue Arbeitgeber damit umgeht. Das ist nicht gerade ein Zeichen eines zuverlässigen Arbeitnehmers. Aber wie gesagt, dass kann man alles so versuchen. Ob das eine gute Idee, wäre ich persönlich mir nicht sicher.
RosaLaune hat eine Antwort im Thema Teilzeit + Gesetzlich Versichert + Inflation verfasst.
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§ 15 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz.
pepe hat eine Antwort im Thema Teilzeit + Gesetzlich Versichert + Inflation verfasst.
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Komisch, ich war es schon in den 90ern ein Jahr lang. Es war etwas "schräg" aber von meinen Kolleginnen wollte es keine machen. Viel zu tun hatte ich damals allerdings nicht.
RosaLaune hat eine Antwort im Thema Teilzeit + Gesetzlich Versichert + Inflation verfasst.
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Für NRW stimmt, dass nur Frauen zur Gleichstellungsbeauftragten bestellt werden können.
chilipaprika hat eine Antwort im Thema Frühzeitige Kündigung/Auflösungsvertrag verfasst.
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Nur damit es hier "richtig" steht: Das Land kann eine*n für bis 3 Monate einbehalten. Das Wort "bis" ist total bescheuert, weil man damit gar nicht planen kann. Wobei es natürlich mit bestimmten Daten im Schuljahr durchaus eine größere Wahrscheinlichkeit auf Erfolg bei der eigenen Festlegung gibt.
Es passiert vielleicht nichts, könnte aber Schlimmes: Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ergeben sich eine Menge Sachen, die beim "Festhalten" im Beamtenstatus doch ganz…