Folgende Situation:
Eine Lehrkraft arbeitet an einer Ganztagsschule (Klasse 5-13) in NRW. Sie hat ihre Arbeitszeit von 25,5 auf 20h reduziert mit ärztlichem Attest, aus gesundheitlichen Gründen.
Es gibt an der Schule ein Vertretungskonzept mit Vertretungsreserve-Stunden (werden voll deputiert und als erste eingesetzt) und Bereitschaftsstunden. Man hat sich an der Schule darauf geeinigt, dass bei Teilzeit von 2/3 oder weniger eine Bereitschaftsstunde/Woche im Plan sein soll, bei mehr Stunden 2 Bereitschaftsstunden.
Von den ca. 65 Lehrkräften sind aktuell ca. 10 Lehrkräfte nicht da, einige längerfristig erkrankt, andere auf Fortbildung, Klassenfahrt, Tage religiöser Orientierung etc. Dazu die spontanen Krankmeldungen.
Jedenfalls musste diese Lehrkraft nicht nur jede ihrer Bereitschaften im ablaufenden Monat für Vertretungen nutzen, sondern es wurden ihr auch kurzfristig ohne weitere Rücksprache Vertretungsstunden vor bzw. nach ihrem Unterricht in den Plan gelegt. Eine Stunde wurde nur nach Protest wieder widerwillig rausgenommen (Lehrkraft hatte Freitag 1.-2. Stunde Unterricht und hatte für kurz danach eine Fahrkarte für einen Zug für einen WE-Trip gebucht, wobei sie durch die Vertretung nach dem Unterricht das Ticket hätte nicht nutzen können).
Insgesamt kam die Lehrkraft mittlerweile auf 12 Vertretungsstunden im Monat, der erst Mittwoch abläuft, es könnten noch mehr werden.
Frage 1: ist eine so hohe Vertretungsauslastung bei Teilzeit (aus gesundheitlichen Gründen) überhaupt zulässig?
Frage 2: darf kurzfristig eine Vertretung ohne Rücksprache auftauchen außerhalb von vereinbarten Vertretungsbereitschaften (mit den entsprechenden Folgen, siehe das Zugticket)?
Frage 3: werden die Stunden mit diesen 41,52 Euro Tabelle Mehrarbeitsvergütung pauschal bezahlt oder wird dann das Deputat rechnerisch auf die Stundenzahl bis zur vollen Stelle hochgerechnet und erst ab dann mit der Mehrarbeitsvergütung bezahlt? Letzterer Fall wäre finanziell deutlich vorteilhafter.
Die Lehrkraft verwies mit Blick auf die Spontanvertretungen darauf, dass notfalls eben auch ein Kollege aus der planmäßigen Bereitschaft dann mit 2 Klassen eine Vertretung in der Aula/Mensa etc. durchführen könnte bevor Kollegen ohne vorherige Rücksprache (!) einfach eingesetzt werden. Davon wollte aber die SL nichts wissen.