Zulässigkeit (Anzahl etc.) Vertretungsstunden?

  • Vollzeit bedeutet hier bei uns drei Bereitschaften pro Woche. (Manche, ich auch, haben freiwillig mehr, um auf diese Weise Springstunden hin und wieder wenigstens bezahlt zu bekommen.) Im Monatsdurchschnitt wird etwa die Hälfte der Bereitschaften tatsächlich abgerufen.

    Die Vergütung richtet sich nach der Schulform und liegt für die meisten zwischen 30 und 42 EUR brutto. Wenn mehr als drei Mehrarbeitsstunden im Monat geleistet werden, werden alle vergütet (also auch die ersten drei), bei bis zu drei gibt es nichts. Wenn Mehrarbeit mit Minusstunden verrechnet wird, werden allerdings auch ein bis drei Stunden vergütet sobald vor der Verrechnung mindestens vier geleistet wurden.

  • also: mein "Doch!" bezieht sich auf die Lesart, dass alle VBs abgerufen werden und man tatsächlich unterrichtet / vertritt.
    Aber die Tatsache, dass sie im Stundenplan liegen und man da sein muss, wird nicht vergütet. (Ist aber dem Kollegium lieber als "jederzeit auf Abruf", das haben wir vor vielen Jahren beschlossen.)

    Ja stimmt. Da habt ihr Recht, sorry, war ungenau.

  • Wenn Mehrarbeit mit Minusstunden verrechnet wird, werden allerdings auch ein bis drei Stunden vergütet sobald vor der Verrechnung mindestens vier geleistet wurden.

    Kannst Du das noch etwas genauer erläutern.

    Ich habe vier Stunden zusätzlich geleistet, allerdings fällt eine Stunde aus, dann bekomme ich das Geld für drei?

  • Den Satz finde ich auch interessant. Ich hatte z.B. 5 Vertretungen, 2 wurden mit Minusstunden verrechnet und somit stand auf meinem Zettel "3 anrechnungsfähige Vertretungsstunden = unterhalb Bagatellgrenze".

    Bei euch wären die 3 Stunden vergütet worden Tingelteacher ?

  • Den Satz finde ich auch interessant. Ich hatte z.B. 5 Vertretungen, 2 wurden mit Minusstunden verrechnet und somit stand auf meinem Zettel "3 anrechnungsfähige Vertretungsstunden = unterhalb Bagatellgrenze".

    Bei euch wären die 3 Stunden vergütet worden Tingelteacher ?

    Das Vorgehen ist falsch.
    Es steht in den offiziellen Dokumenten. Das von Tingelteacher beschriebene Verfahren ist das richtige. Es ist zu vergüten, auch wenn eine Minusstunde verrechnet wird.

  • Bei euch wären die 3 Stunden vergütet worden Tingelteacher ?

    Ja, korrekt. Die BASS sagt:

    Zitat

    5.1 Nach § 3 i.V. mit § 5 MVergV ist Mehrarbeitsunterricht nicht vergütbar, wenn die Zahl der Unterrichtsstunden im Kalendermonat weniger als 4 und soweit sie mehr als 288 im Kalenderjahr beträgt. Für die Berechnung der Mehrarbeitsvergütung ist die Zahl der wöchentlich geleisteten Mehrarbeits-Unterrichtsstunden ohne Belang. Erteilt ein Lehrer im Monat mindestens 4 Mehrarbeitsstunden, so wird der Mehrarbeitsunterricht von der ersten Stunde an vergütet.

    5.2 Nach Nr. 2.2.3 VwV i.V. mit Nr. 3 Satz 3 VwV zu § 3 MVergV ist Mehrarbeitsunterricht unter 4 Stunden im Kalendermonat auch dann vergütbar, wenn die Mindeststundenzahl wegen Verrechnung mit Arbeitsausfall unterschritten wird. Dies bedeutet, dass beispielsweise einem Lehrer, der in einem Kalendermonat 4 Mehrarbeitsstunden geleistet hat und bei dem 2 Pflichtstunden ausgefallen sind, nach der Gegenüberstellung der Ist- und Sollstunden die verbleibenden 2 Mehrarbeitsstunden gleichwohl vergütet werden.

  • Den Satz finde ich auch interessant. Ich hatte z.B. 5 Vertretungen, 2 wurden mit Minusstunden verrechnet und somit stand auf meinem Zettel "3 anrechnungsfähige Vertretungsstunden = unterhalb Bagatellgrenze".

    Wird vergütet mit Kennzeichen V im Mehrarbeitsformular- die Person, die da "unterhalb Bagatellgrenze" draufgeschrieben hat, hat keine Ahnung.

  • Kannst Du das noch etwas genauer erläutern.

    Ich habe vier Stunden zusätzlich geleistet, allerdings fällt eine Stunde aus, dann bekomme ich das Geld für drei?

    Ich nicht, aber anderes Bundesland.

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  • Das ist verrückt. Also wenn du Pech hast, dann unterrichtest du regulär 25 Stunden und zusätzlich 5 Stunden in einer Woche? Und das wird dann wie genau vergütet?

    Das hatte ich schon oft, volles Deputat mit 25 Stunden, dazu 15 und mehr MAU Stunden im Monat (so wird hier die Mehrarbeitstunde genannt). Bezahlung seit kurzem mit ca. 40 Euro brutto, davor war es deutlich weniger. (Und da wir (Baden-Württemberg) nur einmal zum Ende des Schuljahres abrechnen dürfen, das gesamte Geld auf einmal im Oktober ausgezahlt wird, schlägt die Steuer zu. Ich habe also ein Großteil des Geldes erst vor kurzem mit der Steuererklärung erhalten, knapp 2 Jahre nach den geleisteten Überstunden, knapp ein Jahr nach Auszahlung, nicht sehr motivierend.)

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  • ...
    die 4-5 VBs sind das Ergebnis davon, dass letztes Jahr 3 nicht ausreichten, die meisten KuK hatten in den "Wintermonaten" (so November-März) über 10 Überstunden im Monat. Werden jetzt mehr, außer es wird keiner krank.

    ...oder es werden die auch noch krank, die den Laden bislang am Laufen hielten. Irgendwo ist doch mal eine Grenze erreicht?

  • ...oder es werden die auch noch krank, die den Laden bislang am Laufen hielten. Irgendwo ist doch mal eine Grenze erreicht?

    Das ist vermutlich so, man kommt nach Krankheit wieder an die Schule und muss gleich vertreten.

    Nur leider können wir es nicht ändern und die Politik hat kein Problem damit.

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  • Genauso ist es.
    Es werden diejenigen verheizt, die den Laden noch am Leben halten (und ich schließe mich jetzt ausdrücklich aus, weil meine Mehrarbeitsquote - und die anderer KuK auch - auf die restlichen Kolleg*innen verteilt wird ... :( )

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