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Das Forum für Lehrkräfte und angehende Lehrkräfte
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Es gibt wohl ein Merkblatt der Bezirksregierung Münster. Hiernach wird die anteilige Besoldung bis zum Erreichen des vollen Deputats beibehalten. Ich kann nur hoffen, dass die anderen Bezirksregierungen auch so verfahren.
Dennoch bleibt es bei der Existenz der Bagatellgrenze. Eine Teilzeitlehrkraft die im März drei Mehrarbtsstunden geleistet hat geht also leer aus. Das ist nach dem BAG Urteil nicht erlaubt.