Schwangerschaft und Berufseintritt

  • Hallo liebe Kollegen,




    bei meinem Mann und mir wird der Kindergedanke immer konkreter und wir
    wissen, dass wir nicht mehr allzu lange warten wollen. Jünger werden wir
    schließlich auch nicht (noch sind wir beide 29).




    Vielleicht erst etwas zu unsrer Ausgangssituation: Mein Mann hat
    kürzlich sein Studium beendet und ist jetzt auf Jobsuche. In der
    Übergangszeit hat er allerdings einen festen Vollzeitjob beim goldenen
    M. Er hat während des Studiums schon dort gearbeitet und wird jetzt
    gerade befördert und hat einen unbefristeten Vertrag bekommen. Ich
    selbst bin im Reg (Gymnasium, RLP). Am Ende diesen Schuljahres habe ich die
    Hälfte rum, d.h. dass ich ca. im Mai 2012 die letzten Prüfungen haben
    werde, mein Vertrag endet zum 31.07.




    Uns beschäftigen derzeit viele Fragen bezüglich der Kinderplanung:




    * Sollen wir Ende des Refs loslegen und ich steige erstmal für ca. 1
    Jahr aus? Oder sollen wir mit Extrem-Hibbeln warten, bis ich eine
    Planstelle habe? Allerdings wissen wir ja beide, dass wir nicht jünger
    werden.


    * Wie sehen die Chancen aus, nach einem 1 Jahr eine halbe oder 3/4 Stelle zu bekommen?


    * Sollte ich zum Ende des Refs schwanger sein, kann ich mich dann
    dennoch auf die Liste setzen lassen und ggf. ne Stelle bekommen? Auch
    wenn ich schon sichtbar schwanger sein sollte? Finden beim Planstellen
    von der Liste eigentlich überhaupt Einstellungsgespräche statt?




    Ich weiß, dass meine Gedankengänge recht wirr und durcheinander sind,
    aber derzeit schweifen die Gedanken immer wieder zu dem Thema und
    irgendwie suche ich nach Antworten (oder Erfahrungen). Vielleicht könnt
    ihr mir helfen?




    DANKE euch schon mal!

  • Jepp, ist das selbe Forum.


    Wie schon geschrieben, ich würde ganz normal weiter machen und dabei einfach veruschen schwanger zu werden, denn wer weiß wann es wie klappt usw.


    Wusste ich doch, dass ich dich hier schon mal gelesen habe :) Danke nochmal!

  • Zu eurer Lebensplanung kann euch sicher niemand was sagen - es ist schließlich euer Leben und ihr müsst wissen, was euch zu welchem Zeitpunkt am wichtigsten ist.
    Aber vielleicht zu den rechtlichen Bedingungen:

    * Wie sehen die Chancen aus, nach einem 1 Jahr eine halbe oder 3/4 Stelle zu bekommen?

    Mit Englisch derzeit noch ziemlich bis sehr gut. Der Bedarf wird sich in den nächsten Jahren reduzieren, aber ich denke im Sek2-Bereich werden die Chancen noch ganz passabel bleiben. Wie gut genau, hängt natürlich von Examensnote und räumlicher Flexibilität ab.
    Die Chancen sind unabhängig davon, welche Stundenzahl du später machen willst, du stellst den Antrag auf Teilzeit erst nachdem du die Stelle hast, und wenn du ein Kind haben solltest muss der auch genemigt werden.


    * Sollte ich zum Ende des Refs schwanger sein, kann ich mich dann
    dennoch auf die Liste setzen lassen und ggf. ne Stelle bekommen? Auch
    wenn ich schon sichtbar schwanger sein sollte? Finden beim Planstellen
    von der Liste eigentlich überhaupt Einstellungsgespräche statt?

    Du bewirbst dich ganz regulär. Einstellung "nach Liste" gibt es nicht, die Notenrangfolge muss lediglich bei Stellenbesetzung als wesentliches Kriterium berücksichtigt werden. Zumindest bei uns laufen die Einstellungen inzwischen alle über die Schulen, inclusive Einstellungsgespräche.
    Auch wenn du schwanger sein solltest dürfen dir daraus bei der Bewerbung keine Nachteile erwachsen. In der Theorie. In der Praxis haben die Schulen natürlich ein Interesse daran Leute einzustellen, die dann auch kommen, man kann also nicht ausschließen, dass der ein oder andere Schulleiter doch Gründe findet einen anderen Bewerber zu bevorzugen, wenn du sichtbar Schwanger sein solltest. Sagen must du das nicht und Fragen in die Richtung auch nicht beantworten.


    Grüße,
    Moebius

  • Wie genau das Verfahren in RLP aussieht (Vorstellungsgespräche in der Schule oder in der Behörde) weis ich nicht, alles andere müsste unabhängig vom Bundesland gelten.

  • Wie genau das Verfahren in RLP aussieht (Vorstellungsgespräche in der Schule oder in der Behörde) weis ich nicht, alles andere müsste unabhängig vom Bundesland gelten.

    Das kann ich klar sagen, dass es nicht so ist, denn es gibt Bundeslndern mit Listen, welche mit Schulscharfen Stellen usw. Also nein, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und der Bedarf eh!

  • Das ist mir schon klar, aber ich habe die Frage der TE anders verstanden.
    Die wollte glaube ich wissen, ob bei nicht-schulschaften Stellen diese einfach ohne Einstellungsgespräch "stur" nach Listenrangfolge vergeben werden. Ich wüsste nicht, dass das irgendwo so gehandhabt würde. Auch bei nicht schulscharfen Stellen gibt es Bewerbungsgespräche, dann nur eben in der übergeordneten Behörde. Ansonsten gilt "die Liste" (zumindest bei uns) ja auch bei schulschaften Stellen. Schulleiter können nicht irgendjemanden einladen und einstellen, die müssen sich an der Rangfolge der Examensnoten orientieren. Wenn der Schulleiter jemanden mit Examensnote 2,3 einstellen will, obwohl jemand mit 1,9 zur Verfügung stünde, muss er das gut begründen. Im umgekehrten Fall reicht der Hinweis "Beide Bewerber erscheinen gleich gut geeignet, da nehmen wir den mit der besseren Note."

  • Das kann ich klar sagen, dass es nicht so ist, denn es gibt Bundeslndern mit Listen, welche mit Schulscharfen Stellen usw. Also nein, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und der Bedarf eh!


    Moebius meinte mit "mit alles andere müsste unabängig vom Bundesland gelten" folgendes:
    - Eine bestehende Schwangerschaft darf kein Einstellungshemmnis sein,
    - Man braucht keineFragen zur bestehenden oder geplanten Schwangerschaft beantworten.
    - Der Antrag auf Genehmigung von Teilzeit muss genehmigt werden, wenn keine schulischen Gründe dagegen sprechen und wenn sich die Frau / der Mann der Kindererziehung widmen möchte.
    - Wer räumlich flexibel ist und gute Noten vorweisen kann, hat bessere Chancen auf eine Planstelle.

  • Wenn der Schulleiter jemanden mit Examensnote 2,3 einstellen will, obwohl jemand mit 1,9 zur Verfügung stünde, muss er das gut begründen. Im umgekehrten Fall reicht der Hinweis "Beide Bewerber erscheinen gleich gut geeignet, da nehmen wir den mit der besseren Note."


    Das ist definitv nicht in allen Bundesländern so, in Berlin z.B. kannst du genauso wie in Brandenburg einstellen, wen du willst.


    flipper: Da kann ich dir nur bis auf den letzten Punkt zustimmen, denn wie gesagt, in einigen Bundesländern interessiert deine Note niemanden, da spielen ganz andere Dinge eine Rolle.


    Die TE wollte ja aber explizit wissen, wie es in RLP ist ;)

  • Vielen herzlichen Dank für all eure Antworten!


    Mich interessiert natürlich die Situation in RLP, weil wir hier leben und auch hier bleiben wollen; u.U. könnte ich auch in Hessen arbeiten, das nur, wenn es unbedingt sein muss ;)


    Eure Antworten sind schon mal sehr aufschlussreich. Danke dafür

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