Keine Beförderung trotz Funktionsstelle

  • Ich suche Kolleginnen und Kollegen, bei denen die Beförderung mit der Aufnahme einer Funktion geklappt hat. Ein Kollege war für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig und hatte eine A15-Stelle. Als der in Pension ging, hat man mir diese Funktion übergeben. Zusätzlich kümmere ich mich dann noch um die Medien, was früher auch mal eine eigene A15-Stelle war. Da das alles so schön passt, hat mir die Schulleitung dann noch die Homepage übertragen. Alle 2 Jahre erstelle ich ein Jahrbuch druckfertig und mach auch sonst Flyer und ähnliches.


    Nachdem ich dann auf meine Beförderung gewartet hatte, erklärte mir der Schulleiter, dass dies nicht ginge, weil ich ja wiederverheiratet sei. Wir ihr merkt, handelt es sich um eine private Schule, in der das Bistum mit drinhängt. Jetzt will ich klagen und suche deshalb Kollegen, die ähnliche Funktionen ausüben und dafür auch entsprechend vergütet werden. Deshalb meine dringende Bitte: Schreibt mir, damit ich eure Beispiele in der Klageschrift evtl. als bezeugende Unterstützung einbauen kann. Mein Rechtsanwalt (Fachanwalt für Arbeitsrecht) ist nämlich überzeugt, dass das Vorgehen der Schulleitung illegal ist.


    Ich danke jedenfalls schon einmal allen erst mal im voraus, die mir helfen können!!!

  • Da sich meine Erfahrungen nur auf das öffentliche Schulwesen in Baden-Württemberg stützen, kann ich Dir nur begrenzt Ratschläge geben:


    An unseren Gymnasien gibt es drei Arten von A-15-Stellen: Stellvertretender Schulleiter, Abteilungsleiter, Fachberater in der Schulaufsicht. Die ersten beiden sind Stellen der Schule. Werden sie (durch Pensionierung, Versetzung oder Tod) frei, werden sie im Amtsblatt landesweit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben. Die kommissarische Übernahme von Aufgaben, die mit der freigewordenen Stelle verbunden waren, führen nicht zu einer automatischen Beförderung (die es sowieso nicht gibt). Im Bewerbungsverfahren mag die Erfahrung, die man mit diesen Tätigkeitem hat, eine gewisse Rolle spielen, aber nach den Spielregeln des Beamtengesetzes geht es nach "Eignung, Befähigung und (fachlicher) Leistung", wer von den Bewerbern das Rennen macht.


    Warum hat Deine zuständige Stelle (bischöfliches Schulamt? Trägerverein?) die Stelle nicht neu ausgeschrieben? Ist Deine Schule eventuell kleiner geworden, sodass eventuell eine Abteilungsleiterstelle eingespart werden musste?


    Bei freiwerdenden Fachberaterstellen sieht es anders aus. Diese sind dem RP, nicht aber der Schule zugeordnet. Wird eine freigewordene Stelle wiederbesetzt, kann der neue Stelleninhaber eine ganz andere Stammschule haben als sein Vorgänger.


    Ob Deine Wiederverheiratung ein Ausschlussgrund sein kann, wirst Du vermutlich gerichtlich prüfen lassen müssen. Aus einem rein profanen Blickwinkel sollte das kein Grund sein, aber was ein Tendenzbetrieb wie die Kirche dazu sagt, weiß vielleicht nur der liebe Gott, zumal im Erzbistum Köln ja manche Würdenträger päpstlicher als der Papst sein mögen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich suche Kolleginnen und Kollegen, bei denen die Beförderung mit der Aufnahme einer Funktion geklappt hat. Ein Kollege war für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig und hatte eine A15-Stelle. Als der in Pension ging, hat man mir diese Funktion übergeben. Zusätzlich kümmere ich mich dann noch um die Medien, was früher auch mal eine eigene A15-Stelle war. Da das alles so schön passt, hat mir die Schulleitung dann noch die Homepage übertragen. Alle 2 Jahre erstelle ich ein Jahrbuch druckfertig und mach auch sonst Flyer und ähnliches.


    Die Parallele zum "normalen Schuldienst in NRW sieht so aus, dass Du dort ebenfalls die entsprechende Aufgabe übertragen bekommst und diese eine Weile ausübst bis die entsprechende Stelle frei wird bzw. ausgeschrieben wird.
    Die Übernahme einer Aufgabe, und sei sie noch so sehr mit einer A15 Stelle verbunden, bedeutet nicht gleichzeitig, dass Du einen Rechtsanspruch auf die Beförderung hast. Bei uns haben Kollegen in der Regel die Aufgaben übernommen, bevor überhaupt klar war, ob und ggf. wie viele Beförderungsstellen ausgeschrieben werden. Ferner könnte es durch externe wie interne Bewerbungen dann auch noch so laufen, dass ein anderer Bewerber befördert wird und Du die Aufgabe dann sang- und klanglos wieder los wirst.


    Zitat


    Nachdem ich dann auf meine Beförderung gewartet hatte, erklärte mir der Schulleiter, dass dies nicht ginge, weil ich ja wiederverheiratet sei.


    Wie kann man im kirchlichen Schuldienst auf eine Beförderung "warten"? Die passiert doch nicht einfach so.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Schulleiter sind ziemlich frei darin, wie sie die Stellen ausstatten, sprich welche Funktionen mit in die Stellenbeschreibung genommen werden. Dass man Aufgaben aus einer vorherigen A15 Stelle übernommen hat, heißt keineswegs, dass man dadurch Anspruch auf die Stelle hat. Selbst wenn die Stelle dann mit gleichem Funktionsinhalt wiederbesetzt werden soll, muss sie immer noch ausgeschrieben werden, auch wenn du die damit verbundene Arbeit schon drei Jahre gemacht hast. Und dann kann es durchaus passieren, dass noch jemand anders kommt, der die ähnliche Dinge an einer anderen Schule gemacht hat und bei der Bewerbung besser abschneidet. Das Stellen ausgeschrieben werden müssen ist überall so, schon desshalb halte ich es für aussichtslos aus der Übernahme von Funktionen den Anspruch auf eine Beförderung abzuleiten, völlig unabhängig vom Bundesland.


    Ganz davon abgesehen steht es dem Schulleiter auch frei ehemalige Inhalte einer A15 Stelle jetzt einfach an A13 Kollegen zu verteilen und dafür Stundenentlastung zu geben. Wenn du die Aufgaben seit zwei Jahren machst, ist die ehemalige Stelle vielleicht ja schon längst wiederbesetzt worden, nur eben mit anderer Stellenbeschreibung. (Schulen haben eine feste Anzahl an A15 Stellen.)


    Zu guter letzt: das man sich mit der Arbeit im kirchlichen Ersatzschuldienst gewissen Beschränkungen unterwirft, ist auch nicht neu und dürfte dir bekannt gewesen sein. Ich hatte auch mal ein Vorstellungsgespräch an einer kirchlichen Schule, bei dem man mir auch relativ direkt gesagt hat, dass ich für Beförderungsstellen niemal in Frage kommen würde. Wenn man das nicht möchte gibt es ja genügend andere schöne Schulen, an denen man arbeiten kann.

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