Erstattung eines CAS/GTR abgelehnt - Vorgehen zur Absicherung

  • Hallo zusammen,


    in meiner Schule ist wie vermutlich in allen Schulen mit SEK II ein CAS/graphischer Taschenrechner verpflichtend eingeführt. Bei uns ist es das Modell von TI. Das kostet selbst mit Lehrerrabatten um die 80€, die ich natürlich nicht aus eigener Tasche bezahlen werde. Obwohl ich Mathe unterrichte, bin ich bis jetzt nur in FHR-Bildungsgängen eingesetzt, die noch auf ein billiges Modell (10€, hatte ich selbst aus dem Studium) setzen. Daher hat sich bis jetzt bei mir noch nicht die Frage gestellt, wie ich diesen Rechner erstattet bekomme.


    Allerdings unterrichte ich seit diesem Jahr einen technischen Leistungskurs, in dem beim Abitur ausschließlich der graphische Taschenrechner eingesetzt werden darf (hauptsächlich um am Ende einer einseitigen Rechnung in die Formel fünf Zahlen einzutippen). Mangels Taschenrechner kann ich meinen Schülern da natürlich nichts zu sagen und ich kann auch die Funktionen des Taschenrechners nicht selbst testen.


    Ich habe mal bei meiner Schulleitung angefragt, wer mir denn einen TR zur Verfügung stellt, damit ich arbeiten kann. Kurze, knappe Antwort "Selbst kaufen". Das werde ich sicherlich nicht tun. Um jetzt rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, frage ich mich, ob und wie ich eine Anforderung für den TR schriftlich formulieren kann und wer dieses Schreiben erhalten soll (Schulleitung, Schulträger, Bezirksregierung?). Was danach passiert, ist mir egal. Es soll am Ende nur nicht aus irgendeinem Grund heißen, dass ich irgendwelche Formfehler gemacht habe.


    Die anderen Kollegen haben übrigens den Kostenträger erfreut und die Kosten selbst getragen.

  • Die einfachste Lösung: Bei der nächsten Schulbestellung eines der Freiexemplare abstauben. ;) Wahlweise bei der Mathe-Fachschaft nachfragen, ob da noch ein neuer GTR irgendwo in Reserve ist oder ob du bei einem Kollegen, der ihn gerade nicht braucht, einen leihen kannst bis zur nächsten Schulbestellung.

  • Ich habe mal bei meiner Schulleitung angefragt, wer mir denn einen TR zur Verfügung stellt, damit ich arbeiten kann. Kurze, knappe Antwort "Selbst kaufen". Das werde ich sicherlich nicht tun. Um jetzt rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, frage ich mich, ob und wie ich eine Anforderung für den TR schriftlich formulieren kann und wer dieses Schreiben erhalten soll (Schulleitung, Schulträger, Bezirksregierung?). Was danach passiert, ist mir egal. Es soll am Ende nur nicht aus irgendeinem Grund heißen, dass ich irgendwelche Formfehler gemacht habe.

    Mit dem Schulträger oder der Bezirksregierung hast du als normale Lehrkraft nichts zu tun, da die Außenvertretung der Schule Sache des Schulleiters ist. Du stellst den Antrag schriftlich an deinen Schulleiter, um den Rest MUSS er sich kümmern. Es ist immerhin sein Job und dafür wird er bezahlt. Du kannst ihn ja vorher fragen, ob der Antrag eine bestimmte Form haben muss, auch hier MUSS er dich beraten. Wenn er nichts sagt, stellst du deinen Antrag einfach formlos. Als Begründung schreibst du einfach rein, dass der Rechner notwendiges Arbeitmittel für eine ordnungsgemäße Durchführung des Unterrichts ist insbesondere im Hinblick auf die Abitur-Prüfung. Der Rechner soll natürlich für die Schule gekauft werden und dir als Arbeitsmittel leihweise zur Verfügung gestellt werden. Wenn dir der Rechner verweigert wird und deine Schüler alle durch die Prüfung fallen, dann kann sich der Schulleiter warm anziehen...


    Immer dran denken: Du bist im Recht. Die Schule hat dir alle für die Durchführung des Unterrichts notwendigen Arbeitsmittel (wozu auch die von den Schülern benutzten Bücher gehören) kostenlos zur Verfügung zu stellen.


    Die einfachste Lösung: Bei der nächsten Schulbestellung eines der Freiexemplare abstauben. ;) Wahlweise bei der Mathe-Fachschaft nachfragen, ob da noch ein neuer GTR irgendwo in Reserve ist oder ob du bei einem Kollegen, der ihn gerade nicht braucht, einen leihen kannst bis zur nächsten Schulbestellung.


    Wenn er sich den (privaten) Rechner eines Kollegen leiht, sollte ihm klar sein, dass er bei Beschädigung oder Verlust schadensersatzpflichtig wird. Und zwar persönlich.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Als der graphische Taschenrechner bei uns im Abiturbereich eingeführt wurde, wurden die betroffenen Lehrer a) an der Entscheidung für das Modell beteiligt, bekamen b) je ein Exemplar und c) eine allgemeine Fortbildung sowie zusätzlich eine Inhouse-Schulung.


    Diese Rechner verfügen über Speicherplatz für alles Mögliche, was einem bei Klausuren hilft, und sie müssen vor Klausuren zurückgesetzt werden. Oder man muss einen Extrasatz für die Abiturprüfungen anschaffen. Was natürlich noch teurer wird als Lehrerexemplare.

  • Mangels Taschenrechner kann ich meinen Schülern da natürlich nichts zu sagen und ich kann auch die Funktionen des Taschenrechners nicht selbst testen.

    Auch zu Taschenrechnern gibt es Gebrauchsanleitungen und die sollten deine Schüler zu lesen und zu verstehen in der Lage sein.


    Um ansonsten im Unterricht Graphen zu zeigen gibt es entsprechende Software. Schüler- und Lehrergeeignet ist m.E. Geogebra.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Darum geht's nicht, SteffdA. Lehrer müssen sich mit den Hilfsmitteln, die Schülern bei Prüfungen zur Verfügung stehen, gut auskennen - selbst wenn sie mit einem Funktionsplotter und Excel besser zurecht kämen. Diese Rechner sind nicht sehr bedienungsfreundlich, eben mal das Handbuch durchlesen reicht nicht.

  • Die einfachste Lösung: Bei der nächsten Schulbestellung eines der Freiexemplare abstauben. ;) Wahlweise bei der Mathe-Fachschaft nachfragen, ob da noch ein neuer GTR irgendwo in Reserve ist oder ob du bei einem Kollegen, der ihn gerade nicht braucht, einen leihen kannst bis zur nächsten Schulbestellung.

    Leider bekommen wir in der Mathe-FK (in der ich ja auch bin) keine Freiexemplare. Da die TR ja nicht unter die Lehrmittel fallen (dürfen), gibt es für bedürftige Schüler kostenlose Exemplare ohne besonderen Nachweis. Das trifft ja nicht auf mich zu.


    Ich bin auch durchaus mit den Feinheiten des Klausurmodus vertraut. Nur selbst besitze ich keinen. Ich werde wohl so vorgehen und das Ding einfach schriftlich bei der SL beantragen und danach abwarten, was passiert.


    Danke euch


    Übrigens, da die CAS-Software (von der wir ganze fünf Lizenzen haben) für den PC genauso schlecht zu bedienen ist wie die veralteten TR, nutze ich schon seit Ewigkeiten lieber Geogebra. Hilft aber im Abitur nichts :)

  • Leider bekommen wir in der Mathe-FK (in der ich ja auch bin) keine Freiexemplare.

    Wo bestellt ihr denn die GTRs für die Schüler? Wir bestellen jedes Jahr so zwischen 300 und 400 Rechner. Wir können mit Frei-Exemplaren hausieren gehen... Wir benutzen sie dann halt als Ersatz für Prüfungen.

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